Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

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goetz

Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

Beitrag von goetz »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die die Rückzahlungsmodalitäten fürs BaföG bzw. den Bildungskredit betreffen. In beiden Fällen scheint eine Freistellung möglich, wenn das Einkommen 1.070 EUR nicht überschreitet.

Wie stellt sich dies im Falle eines Promotionsstipendiums dar, das aus 1.050 EUR (+ 100 EUR Forschungskostenpauschale) besteht? Davon ausgehend, dass ich rund 200 EUR für die freiwillige Kranken-/Pflegeversicherung zahlen muss, liege ich "netto" mit rund 950 EUR ja deutlich unter der Freistellungsgrenze. Sieht das das Bundesverwaltungsamt bzw. die KfW genauso?

Darüber hinaus würde mich interessieren, wie es aussieht, wenn ich durch einen Minijob 250 EUR zuverdiene? Dieser scheint sich ja kaum zu lohnen (für den Fall, ich würde ohne Minijob von beiden Rückzahlungen freigestellt), da ich dann einerseits rund 240 EUR für die freiwillige Kranken-/Pflegeversicherung zahlen muss und andererseits mit rund 1.160 EUR "netto" deutlich über der Freistellungsgrenze liege. Ziehe ich davon noch einmal die Rückzahlungsverpflichtungen von 105 bzw. 120 EUR ab, bin ich bei lediglich 935 EUR, die mir verbleiben.......

Ich bin gespannt auf eure Erfahrungsberichte!

Viele Grüße
euler

Re: Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

Beitrag von euler »

Direkt beantworten kann ich dir deine Frage leider nicht, aber entstehen dir denn keine Nachteile (in Form von Zinsen), wenn du die Rückzahlungen weiter aufschiebst? Gibt es nicht einen Bonus (in Form von erlassenen Schulden) wenn man das Bafög (und evtl. den Kredit) bis zu einer bestimmten Frist zurückzahlt?
goetz

Re: Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

Beitrag von goetz »

Vielen Dank für deinen Hinweis!

Beim BaföG dürfte das nicht zutreffen, da es ein zinsloses Darlehen ist und den Zeitpunkt, zu dem ich alles auf einmal zurückzahle und dadurch Geld spare, habe ich bereits verpasst.

Was die KfW angeht habe ich aber auch schon über die Zinsproblematik nachgedacht - müsste ich letzten Endes vermutlich abwägen, was mir mehr wert ist: 2-3 Jahre Promotion ohne Minijob, bei gleich viel "netto" (insofern eine Freistellung bei der KfW überhaupt durchginge) oder insgesamt weniger Zinsen und ein früheres Ende der KfW-Rückzahlung...
Hermaion

Re: Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

Beitrag von Hermaion »

goetz hat geschrieben: Beim BaföG dürfte das nicht zutreffen, da es ein zinsloses Darlehen ist und den Zeitpunkt, zu dem ich alles auf einmal zurückzahle und dadurch Geld spare, habe ich bereits verpasst.
Das stimmt so nicht. Man kann immer den vollen Betrag zurückzahlen, auch wenn du jetzt schon einiges deiner Schuld beglichen hast. Es gibt da einen Schlüssel, der aufzeigt, was dir rabattiert wird bei welchen Beträgen (wenn diese gänzlich zurückbezahlt werden). Ich habe selber 5x die gesetzlichen Beiträge gezahlt habe, bevor ich die komplette Restschuld auf einmal beglichen habe. Hier wurde dann der Rabatt gewährt.
goetz

Re: Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

Beitrag von goetz »

Stimmt, das hatte ich vergessen. Leider fällt eine Einmalzahlung aufgrund meiner finanziellen Situation (und der, von potenziellen Unterstützern) aus...

Ansonsten hat bezüglich der Freistellungen bisher noch niemand Erfahrungen gemacht?
Penguin
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Re: Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

Beitrag von Penguin »

Hallo,

ich hatte damals versucht so schnell wie moeglich die KfW zurueckzuzahlen, wegen der hohen Zinsen, auch dann, wenn mein Einkommen unter der Freistellungsrenze lag. Man kann eine Freistellung beantragen, und wenn man merkt, dass man Geld entbehren kann (z.B. Gewinn beim Lotto, Erbschaft), dann kann man auch 1000 Euro oder wieviel man mag am Stueck bezahlen und davor und danach auch weiterhin freigestellt sein. Das selbe kann man auch beim Bafoeg, aber dort ist es ja nicht so dringend, da es keine Zinsen gibt. Ich wuerde empfehlen, alles auf einmal abzubezahlen. Rechne mal nach, ob es guenstiger ist, einen extra Kredit aufzunehmen um damit das Bafoeg abbezahlen. Lohnt sich vielleicht, wenn man viel Rabatt bekommt.

So wie ich das verstanden habe, zaehlt ein Stipendium nicht als Einkommen (da nicht versteuert) und sollte dementsprechend nicht fuer die Rueckzahlung gelten. Korrigiert mich falls es sich mittlerweile geaendert hat.
Wierus
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Re: Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

Beitrag von Wierus »

Hallo,
meiner Erfahrung nach ist das Amt sehr kulant was die Rückzahlungsmodalitäten angeht. Da kannst
du also beruhigt sein. Allerdings wird das bei privaten Bildungskrediten vermutlich straffer gehandhabt.
goetz

Re: Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

Beitrag von goetz »

Vielen Dank für eure Hinweise!

Habe mittlerweile Rückmeldung vom Bundesverwaltungsamt und der KfW, wenn auch sehr vage. Den Bildungskredit werde ich wohl auf jeden Fall ohne Freistellung zurückzahlen, das macht aus den verschiedensten Gründen mehr Sinn. Bezüglich einer BaföG-Freistellung sieht es tatsächlich nicht schlecht aus, die werde ich aufgrund der Zinslosigkeit anstreben...
Poppy

Re: Rückzahlung BaföG bzw. Bildungskredit

Beitrag von Poppy »

Ich habe ebenfalls Bafög und Bildungskredit in Anspruch genommen und habe erst nach Abschluss der Promotion mit der Rückzahlung angefangen. Man muss nur immer mit einer Selbstauskunft nachweisen, dass man nicht so viel Geld hat. Mit meinem Promotionstipendium war die Stundung der Rückzahlung kein Problem.
Bafög muss meines Wissens erst zurück gezahlt werden, wenn die Rückzahlung des KfW-Kredits abgeschlossen ist.
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