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Berufsbegleitende Promotion

Verfasst: 22.09.2014, 14:41
von Eugen
Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren an meiner Dissertation, parallell arbeite ich vollzeit.
Gerade wurde ein Paper von mir auf einer Konferenz angenommen.
Meine Frage, ist es erforderlich nach dem deutschen Arbeitsrecht den Arbeitgeber über das Paper ins Kenntniss zu setzten?
Im Paper stehen KEINE Daten von meinem Arbeitgeber wie Firmenname oder Firmenemail.

Grüße,
Eugen

Re: Berufsbegleitende Promotion

Verfasst: 22.09.2014, 19:46
von Bara
Wenn du Architekt bist und und zur Geschichte von Satteldächern promovierst, wüsste ich nicht, warum der Arbeitgeber informiert werden sollte. Wenn dein Job als Architekt darin besteht, eine besonders effiziente Dachkonstruktion zu entwickeln, die dein Arbeitgeber später patentieren lassen will, sieht es anders aus. "Firmendaten" sind nicht nur Kontaktinformationen (die sind idR sowieso öffentlich und daher das geringste Problem).

Re: Berufsbegleitende Promotion

Verfasst: 23.09.2014, 10:05
von walliworld
Hallo Eugen,

mir geht es genauso, ich „schreibe“ seit einem halben Jahr nebenberuflich an meiner Doktorarbeit. Mit meinem Job hat das Thema, das ich bearbeite nichts zu tun, aber teilweise tangiert es Themen, die auch für die Firma interessant sind oder seien könnten. Ich habe im Juni ein Paper eingereicht (wurde auch angenommen), wobei der Inhalt nichts mit dem zutun hat was auch interessant für die Firma seien könnte. Ich habe das dann auch nicht offiziell bei der Firma angemeldet, sehe auch keinen Grund dafür, da meine Firma mich auch in keiner Weise bei meiner Doktorarbeit unterstützt (Sie ist eher geduldet). Sobald ich ein Paper schreibe, indem auch Firmeninteressen vertreten werden (z.B. Bezug auf bestimmte Produkte, Workflows, etc.), werde ich das offiziell über die Firma laufen lassen (komplett mit Review, Sprachcheck, usw.).

Gruß
Stefan