Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Kommentare

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Ylva
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Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Kommentare

Beitrag von Ylva »

Hallo,

ich promoviere im juristischen Bereich.
Muss ich bei Abgabe der Arbeit die aktuellste Auflage der Kommentare, Lehrbücher etc. im Literaturverzeichnis und damit in den Fußnoten stehen haben ? Ich weiss, dass es bei einer Hausarbeit/Seminararbeit so gefordert und auch gemacht wurde, aber die Hausarbeit/Seminararbeit ist ja längst nicht so umfangreich wie eine Doktorarbeit und war in relativ kurzer Zeit fertig.

Wenn die aktuellste Auflage tatsächlich zitiert werden muss, dann muss ich mir ja die Kommentare in der aktuellsten Auflage besorgen/kopieren und jede Fußnote vergleichen, ob beispielsweise in Rn. 345 der 13. Auflage noch das gleiche steht wie in der 15. (aktuellsten) Auflage bzw. dann suchen, wo das, was ich in Rn. 345 damals zitiert habe, nun in der aktuellsten Auflage steht. :stressed: :?


Wie habt ihr das gehandhabt ?

Danke und VG Ylva
Bara
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Re: Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Komment

Beitrag von Bara »

Es gehört mE zur geforderten Leistung, bei Abgabe die aktuellste Literatur verwendet zu haben (es sei denn, man bezieht sich ausnahmsweise ausdrücklich auf eine ältere Auflage, weil die aktuelle inhaltlich abweicht). Es ist deshalb auch eine leidige Pflichtübung, vor Abgabe die aktuellen Auflagen zu suchen und abzugleichen, ob die Verweise noch stimmen. Ich kenne jedenfalls keinen, der darauf verzichtet hat.
Zuletzt geändert von Bara am 19.09.2014, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
Merowinger

Re: Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Komment

Beitrag von Merowinger »

Ich habe diese Arbeiten (selbstverständlich, wie ich meine) während der Schlusskorrektur der Arbeit vorgenommen. Tatsächlich ist die Anzahl an Werken in neuer Auflage aber recht gering gewesen (weniger, als ich erwartet hatte).
Nerviger war es da schon, die zwischenzeitlich noch zum Thema erschienenen Aufsätze zu beschaffen, zu rezipieren und einzuarbeiten.

Aber ja: eine solche Schlußkontrolle / Schlußarbeit gehört zu einer (juristischen) Diss. dazu.
Ylva
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Re: Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Komment

Beitrag von Ylva »

Vielen Dank an Euch! Dann werde ich mich mal an die Arbeit machen :stressed:
VG Ylva
DoneXY

Re: Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Komment

Beitrag von DoneXY »

Ylva hat geschrieben:Muss ich bei Abgabe der Arbeit die aktuellste Auflage der Kommentare, Lehrbücher etc. im Literaturverzeichnis und damit in den Fußnoten stehen haben ? Ich weiss, dass es bei einer Hausarbeit/Seminararbeit so gefordert und auch gemacht wurde, aber die Hausarbeit/Seminararbeit ist ja längst nicht so umfangreich wie eine Doktorarbeit und war in relativ kurzer Zeit fertig.
Ganz ehrlich, da musste ich laut lachen.

F: Wieso sollten bei einer Diss die Anforderungen geringer sein als bei einer Hausarbeit/Seminararbeit?

A: Weil die Diss umfangreicher ist und in relativ kurzer abgeschlossen wurde!

Cool!

Sorry, das konnte ich mir nicht verkneifen.
Bara
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Re: Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Komment

Beitrag von Bara »

DoneXY hat geschrieben:
Ylva hat geschrieben:Muss ich bei Abgabe der Arbeit die aktuellste Auflage der Kommentare, Lehrbücher etc. im Literaturverzeichnis und damit in den Fußnoten stehen haben ? Ich weiss, dass es bei einer Hausarbeit/Seminararbeit so gefordert und auch gemacht wurde, aber die Hausarbeit/Seminararbeit ist ja längst nicht so umfangreich wie eine Doktorarbeit und war in relativ kurzer Zeit fertig.
Ganz ehrlich, da musste ich laut lachen.

F: Wieso sollten bei einer Diss die Anforderungen geringer sein als bei einer Hausarbeit/Seminararbeit?

A: Weil die Diss umfangreicher ist und in relativ kurzer abgeschlossen wurde!

Cool!

Sorry, das konnte ich mir nicht verkneifen.

Ich glaube, du hast dich verlesen. :)
DoneXY

Re: Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Komment

Beitrag von DoneXY »

Bara hat geschrieben:Ich glaube, du hast dich verlesen.
:roll:

Ja. Leider. Sorry.

Allerdings verstehe ich nicht,wieso die Anforderungen an eine Diss geringer sein sollen. Oder habe ich mich erneut verlesen?
Bara
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Re: Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Komment

Beitrag von Bara »

Nein. Das vertritt (hier im Thread) aber auch keiner. Ylva hat es auch eigesehen. :blume:
DoneXY

Re: Juristische Dissertation: aktuellste Auflage der Komment

Beitrag von DoneXY »

carlo hat geschrieben:Ich gebe die Diss. ab im Jahr 2014. Muss ich dann all die Quellenangaben, auf die ich im Jahr 2010 als seinerzeit aktuell referierte, nun noch mal prüfend aktualisieren, für das Jahr 2014? (könnte ja theoretisch eine Art von never-ending story werden)?
Es wird kontinuierlich gelesen und geschrieben worden sein, daher kommt nicht alle Literatur aus dem Jahr 2010. Es wird auch nicht immer Neuauflagen der ztitierten Kommentare geben, darum ging es in der Frage. Als Jurist hat der OP jedoch das Problem, dass er sich an der aktuellen Entwicklung orientieren muss.

Ich gehe davon aus, dass DV/DM erwarten werden, dass die Arbeit weitgehend aktuell ist und dass er Dir nachgesehen wird, wenn Du die eine oder andere Quelle nicht aktualisiert wurde. Leider wird das Problem erneut virulent, wenn die Druckfassung erstellt wird.
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