ich promoviere im juristischen Bereich.
Muss ich bei Abgabe der Arbeit die aktuellste Auflage der Kommentare, Lehrbücher etc. im Literaturverzeichnis und damit in den Fußnoten stehen haben ? Ich weiss, dass es bei einer Hausarbeit/Seminararbeit so gefordert und auch gemacht wurde, aber die Hausarbeit/Seminararbeit ist ja längst nicht so umfangreich wie eine Doktorarbeit und war in relativ kurzer Zeit fertig.
Wenn die aktuellste Auflage tatsächlich zitiert werden muss, dann muss ich mir ja die Kommentare in der aktuellsten Auflage besorgen/kopieren und jede Fußnote vergleichen, ob beispielsweise in Rn. 345 der 13. Auflage noch das gleiche steht wie in der 15. (aktuellsten) Auflage bzw. dann suchen, wo das, was ich in Rn. 345 damals zitiert habe, nun in der aktuellsten Auflage steht.


Wie habt ihr das gehandhabt ?
Danke und VG Ylva