Wie lange kann/darf der Prüfer nichts tun?
Verfasst: 02.09.2014, 09:58
Hallo allerseits,
anbei möchte ich mich mit folgenden Anliegen an die Community wenden und um einen Rat bitten:
Seit WS 2008/09 promoviere ich im Fach Politikwissenschaft zum Thema Gaswirtschaft im Dreieck EU-Ukraine-Russland. Mein Manuskript habe ich im April eingereicht. Ende Juni hatte ich bereits das Gutachten vom Zweitprüfer. Da mein Erstbetreuer keine Lebenszeichen zeigte, habe ich ihn wegen eines Termins angeschrieben. Seit unserem letzten Treffens ist schon mehr als ein Monat vergangen und trotzdem passiert nichts. Auf meine letzte E-Mail hat er überhaupt nicht reagiert.
Gibt es so was wie Fristen für das Erstellen eines Gutachtens?
In unserem Gespräch hat der Prof ebenso angedeutet, dass selbst wenn er sich der Meinung des Zweitprüfers anschließen und ich später die Prüfung bestehen würde, würde die Prüfungskommission höchstwahrscheinlich noch einen dritten Gutachter aufsuchen, da das Gutachten des Zweitprüfers für mich nicht sehr günstig ausgefallen sei. Er hoffte, dass dieser mir eine bessere Note geben würde...
Kann die Kommission noch einen dritten Gutachter einbeziehen, sogar wenn die Arbeit von beiden Prüfern angenommen und benotet wurde?
Kann man im Notfall den Prüfer auswechseln?
Vielen Dank für eure Beiträge.
anbei möchte ich mich mit folgenden Anliegen an die Community wenden und um einen Rat bitten:
Seit WS 2008/09 promoviere ich im Fach Politikwissenschaft zum Thema Gaswirtschaft im Dreieck EU-Ukraine-Russland. Mein Manuskript habe ich im April eingereicht. Ende Juni hatte ich bereits das Gutachten vom Zweitprüfer. Da mein Erstbetreuer keine Lebenszeichen zeigte, habe ich ihn wegen eines Termins angeschrieben. Seit unserem letzten Treffens ist schon mehr als ein Monat vergangen und trotzdem passiert nichts. Auf meine letzte E-Mail hat er überhaupt nicht reagiert.
Gibt es so was wie Fristen für das Erstellen eines Gutachtens?
In unserem Gespräch hat der Prof ebenso angedeutet, dass selbst wenn er sich der Meinung des Zweitprüfers anschließen und ich später die Prüfung bestehen würde, würde die Prüfungskommission höchstwahrscheinlich noch einen dritten Gutachter aufsuchen, da das Gutachten des Zweitprüfers für mich nicht sehr günstig ausgefallen sei. Er hoffte, dass dieser mir eine bessere Note geben würde...
Kann die Kommission noch einen dritten Gutachter einbeziehen, sogar wenn die Arbeit von beiden Prüfern angenommen und benotet wurde?
Kann man im Notfall den Prüfer auswechseln?
Vielen Dank für eure Beiträge.