Lehrkraft für besondere Aufgaben

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Sofia
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Lehrkraft für besondere Aufgaben

Beitrag von Sofia »

Ich möchte euch auf folgenden Artikel aufmerksam machen. Es geht um LfbA-Stellen und darum, inwiefern diese Qualifikationsstellen sind bzw. nach dem Wissenschaftszeitgesetz befristet werden dürfen.

http://www.wn.de/Muenster/1622641-Signa ... Befristung

Viele von uns, die an der Uni arbeiten und bleiben möchten, beschäftigt das sicher. Freunde sagten mir jetzt, da tue sich im Moment viel und die LfbA-Stellen dürfte man künftig auch nach Ablauf der 6 Jahre machen. Wisst ihr mehr darüber? Ich hab im Netz nichts weiter gefunden.

LG Sofia
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Penguin
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Re: Lehrkraft für besondere Aufgaben

Beitrag von Penguin »

Hi!

Eine direkte Antwort auf Deine Frage kann ich Dir leider nicht geben. Ich hatte bis vor kurzem noch nie was von LfbA Stellen gehoert (ich kannte nur Akademische Raete), daher hab ich versucht mich in diese Thematik einzulesen. Eine LfbA Stelle als Qualifikationsstelle auszuschreiben finde in einfach unverschaemt, besonders wenn viele SWS anfallen.

Ich hatte mich auf eine dauerhafte LfbA Stelle beworben, da is das Wissenschaftszeitgesetz erstmal nicht interessant. Aber da eine LfbA Stelle general zum Weitervermitteln von Wissen dient, scheint es wohl gerechtfertig zu sein, diese Stellen unter das Wissenschaftszeitgesetz zu setzen. Auf der anderen Seite findet man aber auch im Internet Beispiele von Leuten, die seid mehr als 6 Jahren als LbfA immer wieder befristed angestellt werden. Es scheint zu gehen.

lg
Penguin
Jucy

Re: Lehrkraft für besondere Aufgaben

Beitrag von Jucy »

Hi,
eine meiner Kolleginnen, die in der GEW sehr aktiv ist, hat mir neulich auch gesagt, dass die LfbA-Stellen nicht unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz fallen. Das heißt aber natürlich nicht zwangsläufig, dass man (1) tatsächlich immer eine Chance auf Entfristung hat und (2) bin ich mir nicht sicher, wie sich das Ganze gestaltet, wenn man die Uni wechselt.
Ich tue das gerade und brauchte gerade wegen dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz einen Nachweis meiner alten Stelle über meine bisherige Beschäftigung. In diesem Nachweis wurde aber nicht aufgeschlüsselt, als was und wie ich genau angestellt war (Drittmittelstelle ja/nein, Stellenprozente), sondern nur die Beschäftigungsdauer ohne Differenzierungen. Auch auf der neuen Stelle werde ich, obwohl ich auf einer Drittmittelstelle sitze, erstmal nach dem Wissenschafszeitvertragsgesetz befristet - ich kann mich also nach Ablauf der Stelle nicht mehr auf eine haushaltsstelle bewerben, bzw. nur auf eine mit zweijähriger Laufzeit, sollte der nächste Qualifikationsschritt nicht abgeschlossen sein...
Und was sich heute alles Qualifizierungsstelle nennen darf, ist natürlich nochmal eine eigene Diskussion wert... Wie meinte eine Professorin, die Werbung für ihr Drittmittelprojekt machen wollte, neulich mal so schön: "Qualifizieren kann man sich ja immer!"
Ah ja...

LG, jucy
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