Krankenversicherung bei/nach Promotion im Ausland (Grossbritannien)

Jahresarchiv
Gesperrt
phd_in_spe

Krankenversicherung bei/nach Promotion im Ausland (Grossbritannien)

Beitrag von phd_in_spe »

Liebe Forumsmitglieder,
als angehender Doktorand stellt sich für mich die Frage der Krankenversicherung. Ich wühle mich dabei durch das halbe Internet, aber genau meine Konstellation habe ich noch nicht gefunden. Für euren Rat wäre ich sehr dankbar!

Ich werde voraussichtlich im Herbst eine Promotion in Großbritannien beginnen, finanziert werde ich über ein britisches Stipendium. Momentan (seit Studiumsbeginn) bin ich privat krankenversichert.
Soweit ich das bisher überblicke, kann ich als Student in GB über den NHS behandelt werden. Folgende Fragen stellen sich mir:

1) Hat jemand Erfahrungen mit dem NHS? Zum Teil wird ja empfohlen, auch eine dt. KV zu behalten, da das Versorgungsniveau durch den NHS nicht besonders gut sein soll. Außerdem möchte man ja auch bei Besuchen in Dtl. zum Arzt gehen können.

2) Hat jemand Erfahrung mit der privaten KV bei einer Promotion im Ausland?

3) Ist es möglich, noch vor der Promotion in die gesetzliche KV zu wechseln? Reicht dafür ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis (z.B. 1 Monat) über 450 Euro?

4) Wie wäre der Beitragsstatus als Doktorand im Ausland in der GKV? Bei einer Promotion in Dtl. mit Stipendium wird ja m.W. das volle Stipendium zur Berechnung herangezogen und es kommen dadurch (mangels Arbeitgeberanteil) recht happige Beiträge zusammen. Laut TK (https://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versich ... and/345556) kann man, sofern man einen Wohnsitz in Dtl. hat, in der dt. KV bleiben. Ich bin allerdings unsicher, ob man als Doktorand im Ausland einfach in Dtl. gemeldet bleiben kann...

5) Welche Regeln gelten für einen Wechsel in die GKV nach der Promotion? Ist dies nur möglich, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job mit Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze annimmt? Was passiert, wenn man als Post-Doc über eine Fellowship (Marie Curie o.ä.) finanziert wird?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Penguin
Beiträge: 93
Registriert: 01.05.2014, 07:23
Status: postdoc

Re: KV bei/nach Promotion im Ausland

Beitrag von Penguin »

Hi!

Ich hatte keine private KV, sondern 'nur' die Gesetzliche und habe im Ausland promoviert.Daher kann ich keine Informationen liefern zu 1-3, und nur beschraenkt zu 5.
Wenn Du im Ausland promovierst und weiterhin in Deutschland krankenversichert bleiben moechtest, dann bezahlst Du den gleichen Satz wie andere auch. Wieviel? Kommt auf Dein Alter an. Die meisten Versicherungen lassen Studenten bis ca 30 Jahren zu (also 55 Euro im Monat? Korrigiert mich, bin nicht mehr auf dem laufenden). Alles ueber 30 muss dan den hoeheren Satz bezahlen, das sind glaube ich etwas mehr als 100 im Monat.
Ich hatte es mir von meiner Krankenversicherung alles erklaeren lassen damals, hab aber die genauen Saetze nicht mehr im Kopf. Ich hatte kalkuliert und fand dass sich diese Kosten fuer mich nicht lohnen. Meine KV hat mir dann angeboten, eine Anwartschaft abzuschliessen, ca 30 Euro im Monat. Damit bekommt man keine Leistungen von der Kasse, aber kann sofort nach Rueckkehr wieder einsteigen. Das habe ich aber auch nicht abgeschlossen.
So dass ich, sobald ich wieder nach Deutschland kehre, mich entweder a) als Student einschreiben muss (irgendwas), b) einen Job sozialversicherungspflichtigen Job annehmen muss oder c) Hartz 4 beantragen muss. Bei all diesen Optionen muss irgendeine Krankenkasse mich wieder aufnehmen. Und ich wuerde vermuten, dass Marie Curie oder andere Einrichtungen aehnlich gehandhabt werden. D.h. die GKV zu bekommen sollte kein Problem sein, allerdings weiss ich nicht was fuer auswirkungen ein Wechsel dabei hat.

Penguin
Sapphirine

Re: Krankenversicherung bei/nach Promotion im Ausland

Beitrag von Sapphirine »

Mit dem NHS kenne ich mich leider auch nicht aus. Solltest Du aber die deutsche private KV behalten oder in die Gesetzliche wechseln wollen, dann solltest Du Dich auf jeden Fall erkundigen, ob die überhaupt Behandlungen in GB bezahlen sonst wäre das ja alles etwas sinnlos.
Ich war als Student auch noch in der Privaten (wegen gewisser Berufe der Eltern) und habe diese dann gekündigt als ich nach Norwegen bin, wo es ein ähnliches Gesundheitssystem gibt wie in GB und man keine extra Versicherungen abschließt. Glücklicherweise war ich nie so krank, dass es intensiver ärztlicher Behandlung bedurft hätte und somit bin ich froh, nicht in eine Anwartschaft oder ähnliches einbezahlt zu haben. Als ich wieder nach D zurück kam, war ich freiwillig bei der Gesetzlichen versichert, weil ich noch die Diss fertig schreiben mußte und somit kein Einkommen hatte. Du mußt bestimmte Formulare von GB mitbringen, die bestätigen, daß Du dort Anspruch auf Gesundheitsversorgung hattest (frag da dann einfach nochmal bei der KV nach) und dann muß Dich die Gesetzliche auch nehmen. Ähnliches gilt, wenn Du eine Stelle in D hast sofern Du nicht Beamter oder selbständig bist oder über einer gewissen Einkommensgrenze verdienst.
Eine Alternative wäre eine mehrjährige Auslandskrankenversicherung, die zum Teil schon für 50-60€ zu haben wäre und dann meist auch befristetete Aufenthalte in D abdeckt (kann natürlich auch teurer werden, je nachdem, was für Konditionen Du haben möchtest).
phd_in_spe

Re: Krankenversicherung bei/nach Promotion im Ausland

Beitrag von phd_in_spe »

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten, das hat schonmal sehr geholfen. Ich war heute mit diesen Fragen im Gepäck bei der Kundenberatung der TK. Folgende Infos habe ich bekommen:

- Als Promotionsstudent mit Stipendium kann man sich nicht als Student versichern. Man kann sich nur freiwillig versichern, dies kostet 14,9% KV sowie 2,3% Pfl. V. Das gesamte Stipendium wird als Bemessungsgrundlage herangezogen, was die Sache sehr teuer macht.
Anmerkung: Ich habe im Internet einige Berichte gefunden, wonach manche gesetzlichen Kassen Doktoranden bis zum 14. Hochschulsemester oder 30. Lebensjahr aus Kulanz zu den günstigen Studentenkonditionen versichern. Kennt jemand eine Kasse, die das tut?

- Sofern man weiterhin einen Wohnsitz in Dtl. hat, kann man auch als Promotionsstudent im EU-Ausland in der deutschen KV bleiben. Konditionen sind wie oben.

- Falls man die dt. KV kündigt: War eine gesetzliche Kasse die letzte KV vor dem Auslandsaufenthalt, kann man sich sogar ohne einen Job direkt wieder anmelden. Eine Anwartschaft o.ä. ist wohl nicht nötig, wenn man nachweisen kann, dass man im Gastland "gesetzlich" versichert war (NHS ist wohl ausreichend für diesen Nachweis). Für Doktoranden in Nicht-EU Ländern ist dies u.U. anders.
War die letzte KV in Deutschland eine private, gilt dies nicht. In diesem Fall braucht man einen sozialversicherungspflichtigen Job, s.u.

- Der Wechsel von der PKV in die GKV ist erleichtert worden. Mit einem sozialversicherungspflichtigen Job zwischen 451 und 4050 Euro/Monat kann man ohne die früher nötige "Vorversicherungszeit" (12 Monate) sofort in die GKV wechseln. Ist es das erste sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis, kann man sich sogar mit mehr als 4050 Euro gesetzlich versichern. (Kann jemand das bestätigen?)
Anmerkung: Für Immatrikulierte (d.h. noch Studenten) gelten nicht die 450 Euro als Grenze, sondern eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20h (unabh. vom Gehalt).

Ich hoffe, diese Infos helfen auch anderen weiter.

Anschlussfrage:
Ist es möglich/sinnvoll/..., es in Großbritannien bei der NHS-Versorgung zu belassen und für Aufenthalte in Dtl. eine britische Auslands-KV abzuschließen? Wenn ja, kann jemand eine bestimmte empfehlen?

Vielen Dank!
Sebastian
Admin
Beiträge: 1973
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 31 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Re: Krankenversicherung bei/nach Promotion im Ausland

Beitrag von Sebastian »

phd_in_spe hat geschrieben: - Der Wechsel von der PKV in die GKV ist erleichtert worden. Mit einem sozialversicherungspflichtigen Job zwischen 451 und 4050 Euro/Monat kann man ohne die früher nötige "Vorversicherungszeit" (12 Monate) sofort in die GKV wechseln. Ist es das erste sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis, kann man sich sogar mit mehr als 4050 Euro gesetzlich versichern. (Kann jemand das bestätigen?)
Anmerkung: Für Immatrikulierte (d.h. noch Studenten) gelten nicht die 450 Euro als Grenze, sondern eine Wochenarbeitszeit von mehr als 20h (unabh. vom Gehalt).
Das müßte sich ja irgendwie aus den §§ 5 - 9 des SGB V herleiten lassen. Mir ist es dank der ausgeklügelten Verweisungstechnik allerdings auf die Schnelle gerade nicht sicher gelungen. § 9 Abs. 3 Nr. 3 vielleicht??

Gruß
Sebastian
phd_in_spe

Re: Krankenversicherung bei/nach Promotion im Ausland

Beitrag von phd_in_spe »

Mittlerweile habe ich Rat von einer sehr netten deutschen Doktorandin in Großbritannien bekommen.

Sie ist dort als Promotionsstudentin automatisch über den NHS krankenversichert und hat sich vom NHS eine Europäische Versicherungskarte ausstellen lassen. Mit dieser kann man sich dann auch in Deutschland behandeln lassen, ohne auf irgendwelche windschiefen Konstruktionen mit Auslands-KVs zurückgreifen zu müssen.

Damit ist das Problem wohl vorerst gelöst, vielen Dank!
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag