Die Zeit zwischen Einreichen und Verteidigung

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hab_vergessen

Die Zeit zwischen Einreichen und Verteidigung

Beitrag von hab_vergessen »

Ich bin echt verzweifelt. Ich bin gerade fertig mit meiner Diss geworden. Ich habe sie schon ausgedruckt, also fertig fertig, nicht, dass ich es noch korrigieren muss.

Ich wollte jetzt die Kommission für die Verteidigung komplettieren um mich möglich bald zu verteidigen. Es ging eigentlich ohne Probleme... Nur der Gutachter meint er schafft es erst Anfang August ein Gutachter zu schreiben. Dann ist mein Doktorvater nicht in der Stadt (Semesterferien). Ich könnte mich also im Oktober verteidigen. Vorausgesetzt die restlichen Mitglieder der Kommission, die ich darauf angesprochen habe, sind immer noch in der Stadt und Lust haben. Wenn nicht muss ich die Kommission neu komplettieren.

Ich stamme nicht aus DE, es ist unwahrscheinlich, dass ich hier nach der Promotion bleibe. Ich wollte also schnell fertig werden. Ich weiß jetzt nicht so genau womit ich mich in den nächsten Monaten beschäftigen sollte. Eine Stelle hier zu suchen mit dem einzigen Kriterium, dass es hier in der Stadt ist? Eine Arbeit in ganz Europa zu suchen, wie ich es geplant habe und dann darauf zu hoffen, dass ich es irgendwann schaffe, mich zu verteidigen, obwohl ich ja in den ersten paar Monaten keinen Anspruch auf Urlaub habe? Irgendwie, ich fühle mich echt verzweifelt. Ist das normal, dass das Promotionsverfahren so lange dauert? Was habt Ihr zwischen dem Einreichen und der Verteidigung gemacht?
Anne78
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Re: Die Zeit zwischen Einreichen und Verteidigung

Beitrag von Anne78 »

Hallo halb_vergessen!

Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch zur fertigen Dissertation!
Zu Deiner Frage: Ja, es ist an vielen Fakultäten üblich, dass zwischen Einreichen und Verteidigung mehrere Monate vergehen; ein halbes Jahr ist keine Seltenheit. Das ist frustrierend, aber wohl kaum zu ändern. Darum würde ich an Deiner Stelle jetzt anfangen nach Stellen zu suchen und bei Vorstellungsgesprächen zu erwähnen, dass Du die Dissertation noch verteidigen musst. Dafür wird es sicher zumindest ein paar Tage frei geben. Du könntest ansonsten auch (falls Du eine Stelle bekommst) die Verteidigung versuchen nach hinten zu verschieben, damit die Einarbeitungsphase im neuen Job vorbei ist.
Was ich auf gar keinen Fall tun würde, ist, mit der Stellensuche bis nach der Verteidigung zu warten.

Viel Erfolg!
bienah
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Re: Die Zeit zwischen Einreichen und Verteidigung

Beitrag von bienah »

Bei mir hat es genau ein halbes Jahr gedauert zwischen Abschluss der Arbeit an der Uni und Verteidigung. Dies obwohl ich alles daran gesetzt habe, noch vor meinem Weggang zu verteidigen, was auch geklappt hätte, wäre die Arbeit nicht immer wieder wochenlang bei meinen Betreuern liegen geblieben. Ich habe sofort nach Ende der Anstellung an der Uni eine neue Stelle angetreten und war dann erst einmal mit ganz anderen Inhalten beschäftigt. Die Vorbereitung der Verteidigung war sehr, sehr nervenaufreibend, weil ich eigentlich durch andere Dinge beansprucht war und mir nach 4 Jahren Doktorat und mehreren Monaten der "Freiheit" auch ganz einfach wie Motivation fehlte, mich nochmals mit dem Ganzen zu beschäftigen. Ich war auch bereits ein paar Wochen vor Ende der Anstellung an der Uni in eine andere Stadt gezogen und musste mich sehr anstrengen, um alles aus der Ferne zu koordinieren. Fazit: Ich verstehe dich, ist aber leider eine absolut übliche Situation. Deal with it! Und alles Gute für die Verteidigung!
Eva
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Re: Die Zeit zwischen Einreichen und Verteidigung

Beitrag von Eva »

Ich kann @bienah nur zustimmen: Das ist leider absolut üblich so, auch wenn man es sich selbst natürlich anders wünscht und sich unächst vielleicht der Illusion hingibt, alle anderen hätten sich so zu verhalten, dass es für die eigenen Pläne am besten passt. :wink:

Bei mir war es so: Einrichten der Diss Anfang August, Disputation Anfang Dezember, also vier Monate Abstand, was eher kurz ist. Ich hatte im Juli einen neuen Job angefangen und konnte zur Vorbereitung auf die Disputation und die Prüfung selbst (ca. 600 km entfernt) eine gute Woche Urlaub nehmen. Schwierig fand ich vor allem, wie bienah, mich nochmal zu motivieren, da für mich das Abgeben der Arbeit der eigentliche Meilenstein gewesen war und danach einfach die Luft raus war. Volle drei Monate ganz ohne jeden Gedanken an die Diss und gut beschäftigt im neuen Job taten ihr Übriges, dass ich keine Lust mehr hatte, mich damit nochmal zu befassen. Aber: Es hilft nichts! Da muss man einfach durch, wenn man die Diss zu einem ordentlichen Abschluss bringen will.

Die Schwierigkeit in dieser Situation ist meines Erachtens, dass einem zu einem sehr späten Zeitpunkt im Diss-Projekt nochmal sehr deutlich die eigene Abhängigkeit von anderen vor Augen geführt wird, angefangen vom Festlegen des Termins bis zur Bewertung und Druckfreigabe. Bis zur Abgabe der Arbeit hatte man deren Fortschritt ja weitgehend selbst in der Hand und plötzlich wird man wieder als kleiner Doktorand behandelt, der auf die Gnade der Professoren angewiesen ist, fühlt sich selbst aber nach fast vollbrachter Arbeit schon auf einem viel höheren Status. Da prallen dann unter Umständen eben zwei Haltungen aufeinander (mein Zweitgutachter hat mich z.B. vor der Prüfung gönnerhaft gefragt, ob meine Eltern (!) mir das Hotel für die Nacht vor der Dispu bezahlt hätten - fürs Protokoll: Ich war Mitte 30 und Vollzeit berufstätig :roll: :evil: ). Ist nicht schön, aber nicht zu ändern.
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Re: Die Zeit zwischen Einreichen und Verteidigung

Beitrag von Elbfroggi »

Ich denke auch, mit einem halben Jahr zwischen Einreichen und Disputation ist man noch ziemlich im Rahmen, und dass Gutachten erst nach ein paar Monaten fertig sind, ist auch alles andere als ungewöhnlich. Bei mir ist es so, dass ich im Dezember letzten Jahres eingereicht habe und voraussichtlich im Juli verteidigen werde (wobei sich da gerade auch schon wieder Probleme mit der Terminfindung auftun, weil die Kommission - wie ja wahrscheinlich meistens - aus relativ vielen Personen besteht, die alle sehr verplant sind).
@Eva: Eltern/Hotelrechnung: Ich musste gerade laut lachen und weiß genau, was du meinst... :roll: :lol: :lol:
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Re: Die Zeit zwischen Einreichen und Verteidigung

Beitrag von Eva »

hab_vergessen hat geschrieben:Eine Arbeit in ganz Europa zu suchen, wie ich es geplant habe und dann darauf zu hoffen, dass ich es irgendwann schaffe, mich zu verteidigen, obwohl ich ja in den ersten paar Monaten keinen Anspruch auf Urlaub habe?
Noch als Nachtrag: Zumindest in Deutschland ist es nicht so, dass man in der Probezeit gar keinen Anspruch auf Urlaub hat, man hat nur keinen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, sondern nur auf die Anzahl von Urlaubstagen, die man sich seit Arbeitsbeginn pro Monat im Betrieb schon erarbeitet hat. Mal ganz davon abgesehen, dass eine Abschlussprüfung für eine Promotion ein Anlass ist, für den Urlaub zu gewähren Arbeitgeber ja wohl bereit sein dürften - zumal, wenn das nicht überraschend kommt, sondern schon im Bewerbungsgespräch / beim Vertragsabschluss angesprochen wurde.

Mein Rat unterm Strich: Bewirb dich so wie vorgesehen!, die Verteidigung lässt sich dann schon irgendwie einbauen. Du bist aber in diesem Punkt eben viel zu abhängig von den Unwägbarkeiten des Unibetriebs und den Terminkalendern der Kommissionsmitglieder, als dass du dich davon in deinem eigenen Fortkommen hemmen lassen solltest. :blume:
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