Hallo alle zusammen,
Die Situation ist zumindest derzeit noch rein hypothetisch, da sich dies aber in absehbarer Zeit durchaus ändern kann, wüsste ich gerne woran ich bin.
Ich habe zur Finanzierung meiner Promotion ein Stipendium einer politischen Stiftung, mein Mann ist noch Student aber bald mit dem Studium fertig. Was passiert nun, wenn er danach nicht sofort einen Job findet und sich eine gewisse Zeit arbeitslos melden müsste? Würde mein Stipendium dann voll auf Alg II angerechnet? Versteht mich nicht falsch. Ich habe nichts gegen das generelle Prinzip einer Bedarfsgemeinschaft. Aber in meinem Verständnis ist das Stipendium oder zumindest ein Teil des Stipendiums eigentlich zweckgebunden, nämlich zur Erstellung der Dissertation. Und wenn es voll angerechnet wird, dann wird mir rein praktisch die Grundlage meine Dissertation zu schreiben entzogen.
Also falls jemand Erfahrung mit dieser Frage hat oder weiß wo ich die Antwort finde, dann bedanke ich mich jetzt schon mal für die Hilfe!
Lg Juno
Promotionsstipendien und Alg II.
Re: Promotionsstipendien und Alg II.
Es gibt Urteile nach der ein Stipendium eine "personenbezogene Individualbeihilfe" ist, die nicht angerechnet werden darf. Allerdings scheint es ein juristisch schwieriges Feld zu sein, bei dem es auch darauf ankommt, wie der Stipendienzweck formulliert ist.
Da Ehepaare steuerliche Vorteile genießen (die allerdings oft eine Erwerbstätigkeit der Frau entmutigen), ist der Nachteil einer Bedarfsgemeinschaft beim Leistungsbezug nach SGB II vielleicht zu rechtfertigen. Doch die gängige Praxis - zu der ja gehört, dass der erwerbstätige Teil einer solchen Gemeinschaft teilw. gedrängt wird, sich einen besser beszahlten Job zu suchen - ist schlicht ekelhaft.
Du musst Dich nicht rechtfertigen.Juno hat geschrieben:Versteht mich nicht falsch. Ich habe nichts gegen das generelle Prinzip einer Bedarfsgemeinschaft.
Da Ehepaare steuerliche Vorteile genießen (die allerdings oft eine Erwerbstätigkeit der Frau entmutigen), ist der Nachteil einer Bedarfsgemeinschaft beim Leistungsbezug nach SGB II vielleicht zu rechtfertigen. Doch die gängige Praxis - zu der ja gehört, dass der erwerbstätige Teil einer solchen Gemeinschaft teilw. gedrängt wird, sich einen besser beszahlten Job zu suchen - ist schlicht ekelhaft.
Re: Promotionsstipendien und Alg II.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich hoffe einfach mal ich werde es nie ausprobieren müssen ob mein Stipendium als "personenbezogene Individualbeihilfe" akzeptiert wird. Aber besser man weiß vorher um etwaige Schwierigkeiten als dann plötzlich vor einem riesigen Fiasko zu stehen.
Liebe Grüße und noch eine schöne Woche!
Juno
Ich hoffe einfach mal ich werde es nie ausprobieren müssen ob mein Stipendium als "personenbezogene Individualbeihilfe" akzeptiert wird. Aber besser man weiß vorher um etwaige Schwierigkeiten als dann plötzlich vor einem riesigen Fiasko zu stehen.
Liebe Grüße und noch eine schöne Woche!
Juno