Aufenthaltstitel

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guneshgt

Aufenthaltstitel

Beitrag von guneshgt »

Hallo Liebe Doktoranden,

ich werde nun als Doktoranden bei einer Firma anfangen.
Da ich nicht aus EU-staaten komme, möchte ich mein Aufenthaltstitel zur Promotion verlängern.

Weist jemand hier welsche Para der Aufenthaltsgesetze sind besser geeignet für Promotion?
Eure Hilfe würde mich sehr hilfreich.
Ich danke euch im Voraus.

Viele Grüße
Gunesh
Laplace

Re: Aufenthaltstitel

Beitrag von Laplace »

Wenn du bei einer Firma anfängst und dort bezahlt wirst, brauchst du vermutlich ein Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.
Ich vermute, die Promotion ist dann egal. Bist du schon in Deutschland? Hast du an einer deutschen Uni studiert und einen Abschluss gemacht (dann ist alles viel einfacher!)? Oder reist du für deine neue Arbeit bzw. die Promotion nach Deutschland?

Das deutsche Ausländerrecht ist ziemlich kompliziert. Je nach Situation kann die Situtation sehr unterschiedlich sein. Falls du neu nach Deutschland kommst, würde ich zuerst bei der Personalabteilung deiner neuen Firma nachfragen. Falls du hier studiert hast, kannst du auch beim akademischen Auslandsamt o.ä. an deiner alten Uni nachfragen, die sollten so etwas auch wissen.
xiotres
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Re: Aufenthaltstitel

Beitrag von xiotres »

Hallo Gunesh,

ich habe mal eine Zeitlang in einem akademischen Auslandsamt gearbeitet. Aus meinen Erfahrungen dort kann ich mich "Laplace" nur anschließen: das deutsche Aufenthaltsrecht ist kompliziert, es gibt teilweise mehrere Möglichkeiten, die ihre Vor- und ggf. auch gravierende Nachteile haben.

Außerdem unterscheidet sich die Auslegung der Paragraphen des Aufenthaltsrechts je nach Bundesland bzw. Kommune, die den Aufenthaltstitel erteilt. Zur Vorbereitung kannst du dir ein paar Antworten auf folgende Fragen überlegen:

1) Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Wird das ausdrücklich der Zweck "Anfertigung einer Dissertation/Doktorarbeit" erwähnt?
2) Hast du bereits eine feste Zusage von einer Uni, dass man dich betreut? Kannst du ggf. sogar eine offizielle Betreuungszusage (= Bescheinigung, sehr wichtig für Ämter!) bekommen?
3) Wie wahrscheinlich ist es, dass du in den nächsten 5 Jahren tatsächlich promovierst? Aufgrund der Situation beim Arbeitgeber? Aufgrund der eigenen Situation/Motivation?
4) Wie war dein Status vorher? Hast du hier bereits studiert? Oder bist du gerade erst neu eingereist?

Aus meiner Erfahrung gibt es bestimmte Kriterien, die einen Aufenthaltstitel aus Grund a) oder b) ausschließen. Gleichzeitig kann es Probleme verursachen, wenn du z.B. einen Titel zwecks Promotion bekommst, dann aber Probleme mit dem Betreue (= keine laufende Bescheinigung der Uni) bekommst oder gar die Promotion abbrichst und "nur" noch deinen Job bei dem Unternehmen machen willst.

Also wenn ich könnte, würde ich auf Titel zwecks Arbeits (ich glaube §18, aber nagel mich nicht fest!) hinarbeiten.

Viel Erfolg und willkommen!

Xiotres
"Denken ist schwerer, als man denkt." (duplo)
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