Abstract bei IEEE eingereicht = Verpflichtung PAPER?

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jabberwocky1984

Abstract bei IEEE eingereicht = Verpflichtung PAPER?

Beitrag von jabberwocky1984 »

Hallo,
habe im Januar ein Abstract bei einer Konferenz in Amerika (ECCE 2014 IEEE) einreichen müssen (!!!) und habe nun inzwischen meine Anstellung gekündigt. Nun droht mir mein Prof. Konsequenzen an, da man durch das Einreichen eines Abstracts sich verpflichtet hat, auch ein final paper einzureichen. Nun soll ich in meiner Freizeit das Paper für Ihn machen!
Leider finde ich hierzu keine Informationen bei IEEE oder der Konferenz selbst. Auch E-Mails wurden bis heute nicht von der Konferenz beantwortet. Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann, ob nun Konsequenzen (wie Veröffentlichungsverbot für den Prof.) auftretten? Dankeschön
DoneXY

Re: Abstract bei IEEE eingereicht = Verpflichtung PAPER?

Beitrag von DoneXY »

jabberwocky1984 hat geschrieben:Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann, ob nun Konsequenzen (wie Veröffentlichungsverbot für den Prof.) auftretten?
Wie kann es ein Veröffentlichungsverbot für Deinen Prof geben, weil Du kein final paper fertigstellst? Verstehe ich nicht.
Cybarb
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Re: Abstract bei IEEE eingereicht = Verpflichtung PAPER?

Beitrag von Cybarb »

Hallo,

ich bin mittlerweile dermaßen konsterniert über die Gepflogenheiten in anderen Disziplinen oder bei anderen Professoren, dass ich eigentlich nichts mehr ausschließen will, aber das kommt mir doch reichlich seltsam vor. Kann es sein, dass da irgendwer irgendwas missversteht? Geht es vielleicht darum, dass du für den Fall, dass das Abstract angenommen wird, ein final paper fertigstellen musst, bevor die Konferenz stattfindet, weil man dich ansonsten halt nicht präsentieren lässt? Das wäre dann ein ganz normaler Vorgang, quasi eine Teilnahmebedingung.

Weitere Fragen: Wem gegenüber hast du denn laut Prof. diese Verpflichtung? Ihm gegenüber? Den Konferenzorganisatoren gegenüber? Kann dein (Ex-)Prof. dir irgendwas tun, wenn du dich weigerst, ein final paper einzureichen? (Damit meine ich auch solche 'weichen' Sanktionen, wie sich negativ gegenüber Personen äußern, die für deinen weiteren Karriereweg wichtig sein könnten.) Kannst du nicht einfach das Abstract zurückziehen, etwa wie einen eingereichten Journal-Artikel?

Gruß
Cyb
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