Einzelne Fehler nach bestandener Prüfung noch beheben?

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dissertation_quest

Einzelne Fehler nach bestandener Prüfung noch beheben?

Beitrag von dissertation_quest »

Bei Abgabe meiner Dissertation stand ich leider durch meine gleichzeitige Berufstätigkeit sehr unter Druck, so dass ich leider einige flüchtige Fehler [wie im Text meiner Arbeit vier vertauschte Zahlen (in meinen angeführten Auswertungstabellen habe ich sie richtig angegeben),ein einzelnes Teilergebnis war nicht ganz korrekt interpretiert (habe vergessen einen einzelnen abweichenden Wert zu erwähnen) und in der Einleitung 2 mal einen Fachbegriff vertauscht] nicht bemerkt habe. Diese Fehler sind nach Abgabe der Dissertation von keinem Gutachter beanstandet worden und auch nicht in der Promotionsprüfung, woraufhin die Arbeit für druckreif erklärt wurde.

Laut Dekanat darf außer Rechtschreibefehlern nichts "inhaltliches" mehr verbessert werden.Ich würde trotzdem diese ärgerlichen Flüchtigkeitsfehler noch sehr gerne korrigieren.
Welche Möglichkeiten habe ich noch? Kann ich noch ein Erratum veröffentlichen? Sollte ich meinen Doktorvater dafür um Erlaubnis bitten, und wenn ja,was hätte das für Folgen?
Ich habe bedenken, irgendetwas falsches zu machen!

Herzlichen Dank für eine Antwort und ein paar Tips!
Anne78
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Re: Einzelne Fehler bemerkt nach bestandener Prüfung

Beitrag von Anne78 »

Hallo DQ,
Erst einmal: Ich glaube, dass es für Dich im Moment deutlich größer aussieht, als es ist.
Hast Du ein gutes Verhältnis zum DV? Dann würde ich ihn fragen, was davon noch als Rechtschreibfehler/ Tippfehler zählt und was nicht (kann mir vorstellen, dass das bei den vertauschten Zahlen so ist), und wie mit den anderen Aspekten zu verfahren ist. Ich würde vermuten, dass mit der Vorgabe des Dekanats gemeint ist, dass inhaltlich nichts verändert werden darf, und die Dinge, die Du aufzählst, scheint mir nicht dramatisch zu sein. Trotzdem sicherer, es abzuklären, und Dein DV wird dafür sicher nicht das Verfahren noch einmal aufrollen wollen. Viel Erfolg!
Zwonk
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Re: Einzelne Fehler bemerkt nach bestandener Prüfung

Beitrag von Zwonk »

Ich schließe mich Anne78 an. Der DV hat garantiert keine Lust, sich den Streß zu geben, sein Gutachten umzuschreiben und eine Neubewertung der Dissertation durchzusetzen. Falls sowas überhaupt möglich sein sollte (ich kenne mich damit nicht aus) handelt er sich dadurch doch nur zweifachen Ärger ein: Erstens eine Menge überflüssigen Verwaltungskram und zweitens sieht er dabei ganz allgemein nicht gut aus.

Sowieso scheinen auch mir Deine Änderungen nicht so gravierend zu sein. Vertauschte Zahlen sind wohl als Flüchtigkeitsfehler zu werten, die es irgendwie in jeden veröffentlichten Text schaffen - sinngemäß gilt das Gleiche wohl auch noch für den nicht erwähnten Wert und auch den vertauschten Begriff in der Einleitung. Das "nichts Inhaltliches mehr verbessern" bezieht sich wohl nicht darauf, daß in jedem Fall akribisch unbedingt der genaue Wortlaut erhalten bleiben muß, sondern es geht wohl eher darum, daß der DV ja eine Arbeit mit bestimmten Thesen, Ergebnissen, etc. freigibt und für die quasi ein "Gütesiegel" vergibt. Wenn jetzt jemand anfinge, nach der Freigabe der Arbeit spontan noch neue Thesen reinzuschreiben oder die ganze Bewertung der Fragestellung umzukippen, dann ginge der ja mit der Freigabe des DVs hausieren, obwohl der diese speziellen Thesen gar nicht begutachtet hat. Ich denke mir, sowas soll verhindert werden; davon, den Doktoranden auf Flüchtigkeitsfehler festzunageln, hätte ja niemand was.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Sebastian
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Re: Einzelne Fehler bemerkt nach bestandener Prüfung

Beitrag von Sebastian »

Offenbare Unrichtigkeiten dürften m.E. unproblematisch sein, hier würde ich den Gutachtern sogar zubilligen, dass sie sie zwar selbstverständlich bemerkt, aber für so belanglos gehalten haben, dass sie sie nicht gesondert thematisiert haben. Im Verwaltungsrecht sind so etwas "offenbare Unrichtigkeiten", die jederzeit korrigiert werden können - aber ein bißchen Honig um den Bart kann ja auch nicht schaden...
Ich würde auch nicht das Dekanat fragen, sondern - wie die anderen schon sagten - den Doktorvater und als Jurist besonders gern auch die für Dich einschlägige Promotionsordnung.
Die moderneren unter ihnen enthalten zu diesem Punkt Ausführungen, als Zufalls-Beispiel (erster Suchmaschinentreffer) z.B. § 18 der PromO der Philosophischen Fakultät der Uni Düsseldorf:
Inhaltliche Änderungen und Kürzungen, die über Detail-Korrekturen hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Erstgutachterin oder des Erstgutachters und sind der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses anzuzeigen.
D.h. die reinen Tippfehler/Zahlendreher sind würde ich als Detail-Korrekturen ansehen, die nicht mal dem Erstgutachter vorgelegt werden müßten, selbst den nicht interpretierten Wert könnte man noch dazu zählen.
Mach Dich nicht verrückt!
Sebastian
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