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Erforderliche Examensnote für Diss und Lehrauftrag

Verfasst: 28.12.2012, 22:13
von Histo-Fan
Liebe Forenteilnehmer,

Lange habe ich hier mitgelesen ohne selbst etwas zu schreiben, da ich bis vor 2 Wochen selbst noch Student war. Ich war 1 1/2 Jahre studentische Hilfskraft bei uns am Institut und plane seit Beginn dieser Tätigkeit auch meine Promotion ( extern, da ich zu Beginn des Jahres eine stelle außerhalb der Uni annehme) mein Vorgesetzter weiß von meinem Vorhaben und war mit meiner Arbeit als Shk sehr zufrieden. Leider habe ich durch meine Prüfungsangst meinen Magister mit 2,7 abgeschlossen,ich kann einfach kein Wissen in Prüfungen abrufen :( . Meinen Vorgesetzten habe ich natürlich aus Scham über diese Note noch nichts gesagt :(. Was meint ihr mit euren Erfahrungen, lohnt es sich, damit überhaupt das Thema nochmal anzusprechen, oder sollte ich es lieber sein lassen? Kennt ihr ausnahmeregelungen für solche Fälle? Ich wäre echt froh, wenn es klappen würde extern zu promovieren und das ein oder andere Seminar zu geben, da wir im Moment keine Stellen ausschreiben...
Danke schonmal für eure Antworten !

Re: Examensnote für Diss/Lehrauftrag

Verfasst: 29.12.2012, 08:50
von Meggy
Hallo,
grundsätzlich hängt das wohl von Eurer spezifischen Promotionsordnung ab ob das "bei Euch" überhaupt möglich wäre oder nicht. Manchmal gibt es ja auch die Möglichkeit, Leistungen nachzulegen in Form von gewissen Seminaren/Veranstaltungen die man besuchen muss o.ä. Das wird aber tatsächlich am besten Euer Prüfungsamt bzw. wahrscheinlich/hoffentlich auch Dein Vorgesetzter wissen. Da Du so gerne promovieren möchtest, würde ich es jedenfalls nicht unversucht lassen - was hast Du schlimmstenfalls zu verlieren? Du wirst sowieso extern arbeiten, d.h. selbst wenn es nicht klappen sollte und selbst wenn Dein Vorgesetzter dann "enttäuscht" sein mag, ist es ja kein Beinbruch :D Insofern würde ich das einfach ansprechen uns nach Möglichkeiten und Wegen fragen. :blume:

Viel Erfolg! :blume:

Meggy

Re: Examensnote für Diss/Lehrauftrag

Verfasst: 29.12.2012, 12:19
von Amalia
Welche Note hast Du denn für die Magisterarbeit bekommen?
Sowohl für die Annahme als Doktorand bei einem potentiellen Betreuer, als auch bei einer möglicherweise notwendigen Ausnahmeregelung laut Studienordnung, wird genauer geschaut, wie die Gesamtnote zustande gekommen ist. Wenn die Magisterarbeit gut war und Du Dir die Note nur durch die Prüfungen in den Nebenfächern, die für die Promotion nicht relevant sind, verhagelt hast, könnte es trotzdem klappen.

Dass bei der Vergabe von Lehraufträgen nach der Magisternote geschaut wird, ist mir nicht bekannt. Hier zählen vielmehr das angebotene Thema und die Fürsprache eines Profs.

Re: Erforderliche Examensnote für Diss und Lehrauftrag

Verfasst: 30.12.2012, 00:20
von Wissbegierige
Interessant wäre zu wissen, was in der Prüfungsordung steht, die dich betreffen wird. Bei uns braucht man eine Abschlussnote von "gut" oder besser. Allerdings gibt es eine weitere kann-Klausel:
"Wer ein Studium an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule mit der Gesamtnote „befriedigend“
bestanden hat, kann vom Promotionsausschuss zur Promotion zugelassen werden,
wenn das Thema der im Rahmen dieser Prüfung abgefassten Abschlussarbeit (Masterarbeit,
Zulassungsarbeit) zur Wirtschaftswissenschaft gehört und diese Arbeit mindestens mit „gut“ bewertet wurde."

Viele Grüße!

Re: Erforderliche Examensnote für Diss und Lehrauftrag

Verfasst: 31.12.2012, 00:37
von flip
Naja, was in der PO steht ist erst einmal zweitrangig.
Sofern die Abschlussarbeit mit sehr gut benotet wurde, sollte es von Seiten des Profs kein Problem sein, dies zu unterstützen.

Re: Erforderliche Examensnote für Diss und Lehrauftrag

Verfasst: 17.03.2013, 22:46
von Histo-Fan
naja meine Magisterarbeit war noch nicht mal in dem Fach, traue micht mittlerweile gar nicht mehr die Anfrage trotz fertigem Expose zu stellen :(

Re: Erforderliche Examensnote für Diss und Lehrauftrag

Verfasst: 17.03.2013, 22:48
von Histo-Fan
Beziehungsweise trotz bereits riesiger Publikationsliste zu meinem gewählten Thema :(

Re: Erforderliche Examensnote für Diss und Lehrauftrag

Verfasst: 18.03.2013, 10:21
von bienah
Histo-Fan, ich habe den Eindruck, du willst gerne dazu ermutigt werden, die Anfrage zu schicken. Also: Schicke deinem Prof. die Anfrage! Im schlimmsten Fall sagt der Prof. nein - und das Leben geht weiter.

Viel Erfolg!

Re: Erforderliche Examensnote für Diss und Lehrauftrag

Verfasst: 18.03.2013, 10:52
von DoneXY
bienah hat geschrieben:Histo-Fan, ich habe den Eindruck, du willst gerne dazu ermutigt werden, die Anfrage zu schicken. Also: Schicke deinem Prof. die Anfrage! Im schlimmsten Fall sagt der Prof. nein - und das Leben geht weiter.
Ja!

Mehr als eine Absage riskierst Du nicht, doch wird es Dich möglicherweise lange beschäftigen, wenn Du nicht mal den Versuch unternimmst, Dein Vorhaben noch umzusetzen.

Ich kenne jemanden, der angsichts seines schlechten Studienabschlusses mit einer Ausnahmegenehmigung zur Pormotion zugelassen wurde. Ich gehe davon aus, dass es auch andere PO eine solche Ausnahmeregelung vorsehen.

Re: Erforderliche Examensnote für Diss und Lehrauftrag

Verfasst: 18.03.2013, 21:02
von Histo-Fan
Danke für eurer gutes Zureden! Ich werde mein Expose nochmal optimieren und es versuchen. Ich werd euch dann an dieser Stelle berichten wie es ausging!