Hallo
ich habe in den letzten Tagen viel recherchiert, konnte jedoch keine verlässlichen und aktuellen Informationen zum Thema "ALG II und Promotion" finden. Viele Diskussionen und Infos stammen aus 2008 als das Sozialgericht in Sachsen-Anhalt bestimmt hat, dass die damals klagende Promovendin ALGII-förderfähig ist. Aber ist das Urteil immer noch - und vor allem bundesweit - gültig?
Vielen Dank für eure Tipps
ALG II und Promotion?
Re: ALG II und Promotion?
Hallo,
das gilt nach wie vor und auch bundesweit. Jedenfalls war das bei mir nicht der Grund, warum ich nicht mal für zwei Monate zum Übergang Alg II bekommen habe.
Ansonsten gelten aber natürlich auch die üblichen Regeln für Alg II - vor allem, dass das Jobcenter Dich einfach nur in Arbeit bringen will und deswegen auf Deine speziellen Bedürfnisse als Promovend keinerlei Rücksicht nimmt.
Eine Dauerlösung stellt das m.E. also nicht dar. Als Überbrückung finde ich es aber durchaus legitim.
Beste Grüße
MRKN
das gilt nach wie vor und auch bundesweit. Jedenfalls war das bei mir nicht der Grund, warum ich nicht mal für zwei Monate zum Übergang Alg II bekommen habe.
Ansonsten gelten aber natürlich auch die üblichen Regeln für Alg II - vor allem, dass das Jobcenter Dich einfach nur in Arbeit bringen will und deswegen auf Deine speziellen Bedürfnisse als Promovend keinerlei Rücksicht nimmt.
Eine Dauerlösung stellt das m.E. also nicht dar. Als Überbrückung finde ich es aber durchaus legitim.
Beste Grüße
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Re: ALG II und Promotion?
Ein Leser dieses Forums wies mich - im Ergänzung auch zum redaktionellen Teil auf folgendes hin:
Für das Bundesland Brandenburg gibt es ebenfalls noch keine einschlägige Rechtssprechung doch hat das Jobcenter Potsdam im März 2013 eine Entscheidung getroffen, mit der es sich den oben genannten Urteile anschließt und damit eine Art Präzedenzfall für Brandenburg darstellt: die Immatrikulation als Promotionsstudent widerspricht nicht dem Bezug von ALG II. Grundlage dafür war, dass ein Promotionsstudium grundsätzlich nicht zum Bezug von BAföG berechtigt, was durch die Einreichung eines Negativbescheid des BAföG Amtes nachzuweisen war. Der Antragstellers erklärte dazu, dass er voll und ganz dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und sich aktiv um Beschäftigung bemüht und die Promotion nebenberuflich betreibt.
Re: ALG II und Promotion?
Gerade, weil ich die Rechtssprechung 'verstehe' (= so erwartet habe und nachvollziehen kann), verstehe ich den Streitpunkt der Klage nicht.
Dass ein ALG II-Bezug daran gekoppelt ist, dass die betreffende Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, kann doch nicht heißen, dass sich dieser Mensch keinesfalls neben der Arbeitssuche auch anderen Lebensthemen wie einer Promotion, Blumenzucht, dem Erlernen eines Instrumentes u.v.a.m. widmet.
Wieso sollte die ARGE die Promotion eines aktiv Arbeitsuchenden torpedieren können sollen?
Dass ein ALG II-Bezug daran gekoppelt ist, dass die betreffende Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, kann doch nicht heißen, dass sich dieser Mensch keinesfalls neben der Arbeitssuche auch anderen Lebensthemen wie einer Promotion, Blumenzucht, dem Erlernen eines Instrumentes u.v.a.m. widmet.
Wieso sollte die ARGE die Promotion eines aktiv Arbeitsuchenden torpedieren können sollen?
Re: ALG II und Promotion?
Ich habe mal eine Anschlussfrage: Derzeit bin ich immatrikuliert, mein Stipendium läuft aber demnächst aus.
Laut Promotionsordnung muss ich noch 2 Semester immatrikuliert bleiben, bevor ich abgeben kann. Jetzt meine Frage: Stört der Immatrikulationsstatus das Arbeitsamt? Wie verhält sich das mit der Krankenkasse? Meine Uni wollte jedenfalls nur bei der Erstanmeldung eine Bescheinigung der Krankenkasse sehen. Beißt sich das?
Ich will mich ja bewerben "und dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen", aber falls alle Stricke reißen, wäre es halt gut, etwas für den Übergang zu haben.
Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen?
Laut Promotionsordnung muss ich noch 2 Semester immatrikuliert bleiben, bevor ich abgeben kann. Jetzt meine Frage: Stört der Immatrikulationsstatus das Arbeitsamt? Wie verhält sich das mit der Krankenkasse? Meine Uni wollte jedenfalls nur bei der Erstanmeldung eine Bescheinigung der Krankenkasse sehen. Beißt sich das?
Ich will mich ja bewerben "und dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen", aber falls alle Stricke reißen, wäre es halt gut, etwas für den Übergang zu haben.
Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen?
Re: ALG II und Promotion?
Wenn Du ALG II beziehst, dann zahlt die Arge Deine Krankenkassenbeiträge. Der Arge musst Du Deinen Immatrikulationsstatus - zumind. de facto - nicht offenlegen. Da es m.W. keine 1 Euro-Jobs mehr gibt, wüßte ich nicht, wie Dein Sachbearbeiter Deinen Promotionsvorhaben torpedieren könnte. Du wirst Du natürlich bewerben müssen.
Doch, da Du, wie Du schreibst, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dich gleichzeitig um Deine Weiterqualifikation bemühst, ist doch alles super.
Doch, da Du, wie Du schreibst, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dich gleichzeitig um Deine Weiterqualifikation bemühst, ist doch alles super.
Re: ALG II und Promotion?
Ich kann mir das leider schon vorstellen, da ich gerade erst einen Fall mitbekommen habe, in dem jemand aus einem Ehrenamt (!) heraus mußte, weil das ja angeblich verhindert, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Begründung kenne ich nicht; evtl., weil irgendwelche zeitlichen Verpflichtungen aufkommen können, an die man sich halten muß, irgendwelche Vertragsklauseln... möglich ist da wohl einiges.DoneXY hat geschrieben:Gerade, weil ich die Rechtssprechung 'verstehe' (= so erwartet habe und nachvollziehen kann), verstehe ich den Streitpunkt der Klage nicht.
Dass ein ALG II-Bezug daran gekoppelt ist, dass die betreffende Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, kann doch nicht heißen, dass sich dieser Mensch keinesfalls neben der Arbeitssuche auch anderen Lebensthemen wie einer Promotion, Blumenzucht, dem Erlernen eines Instrumentes u.v.a.m. widmet.
Wieso sollte die ARGE die Promotion eines aktiv Arbeitsuchenden torpedieren können sollen?
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