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Re: Zitierfrage: Paraphrasierung oder Plagiat?

Verfasst: 21.12.2013, 21:03
von Merowinger
Meiner Meinung nach ist ein Aspekt bisher nicht beleuchtet worden:

Vorab: Wenn man Quellen zur Hand hat, die von einer unterschiedlichen Zahl von BVerfG-Urteilen ausgehen, finde ich (persönlich) es problematisch, dieses Wissen einfach so vorauszusetzen. Ich würde daher ein paar Worte klarstellend dazu verlieren. So, wie Du es im Eingangspost gemacht hast, würde ich es nicht machen. Entweder als Wortlautzitat mit "" kennzeichnen (wobei auch ich hier nicht zwingend sehe, dass es auf den exakten Wortlaut ankommt) oder deutlicher umformulieren.
Allerdings handelt es sich hier (nach meiner Meinung) um einen Fall, bei dem man sich wohl die Mühe machen muss, die (unproblematisch zu beschaffende) Primärquelle (BVerfGE) einzusehen und heranzuziehen. Evtl. stellt sich dabei ja heraus, dass für Dein Thema tatsächlich zehn Urteile einschlägig sind. Dann kann man auf die (bisher zitierte) Sekundärquelle in einer Fußnote verweisen und so a) zeigen, dass man die auch gesehen hat und b) herausstellen, dass sich der Autor insoweit "irrt".

Insgesamt finde ich den "Fall" aber insoweit interessant bzw. lehrreich, da er zeigt, wie (schnell) man in die Nähe eines Plagiates kommen kann und wie unterschiedlich dies beurteilt wird bzw. wie unterschiedlich auch die Ansichten zu der erforderlichen Zitierweise sind (mit oder ohne "", Vgl. oder nicht...).