Lehr"verpflichtung" ohne vertragliche Basis

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Cybarb
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Lehr"verpflichtung" ohne vertragliche Basis

Beitrag von Cybarb »

Liebes Forum,

ich schließe an die Diskussion in diesem Beitrag (viewtopic.php?f=1&t=4956) an, erstelle aber lieber mal einen neuen Thread, damit wir den anderen Thread nicht zweckentfremden.

Wie würdet ihr folgende Situation einschätzen?

Ich bin an einem Institut tätig, dessen Beiträge zur Lehre in einem bestimmten Fach so aussehen, dass in einem Semester quasi zwei Wochen für die komplette Lehre vorgesehen ist. Das heißt, es finden quasi von 9 bis 17 Uhr durchgängig Seminare und Vorlesungen statt, die Seminare immer in Parallelsessions. Die Mitarbeiter sind also in diesen Wochen sehr stark mit Lehre beschäftigt, ansonsten aber gar nicht, wenn man von Vor- und Nachbereitungen sowie Klausurkorrekturen absieht.

Es gibt Mitarbeiter, deren Lehrverpflichtung vertraglich festgelegt ist, aber auch Mitarbeiter mit reinen Forschungsstellen. Dennoch wird von letzteren erwartet, dass sie sich ebenfalls an der Lehre beteiligen, indem sie zum Beispiel ein oder zwei Seminare leiten oder einen Teil der Klausuren korrigieren. Das wurde mal mehr ("Wir brauchen an diesem Tag jeden Mann."), mal weniger deutlich ausgesprochen ("Es wäre schön, wenn..."). Angeregt durch die Diskussion im anderen Thread habe ich mich gefragt, was ihr davon haltet? Rechtlich scheint es mir klar zu sein, wobei ich kein Fachmann bin: Wenn Lehre nicht in meinem Vertrag steht, muss ich das nicht machen. Es gibt schließlich MItarbeiter, die dafür bezahlt werden.

Übrigens ist die Stimmung an diesem Institut sehr gut. Deshalb glaube ich, dass es als umso merkwürdiger empfunden würde, wenn jemand "aufbegehren" und sich mit Verweis auf den eigenen Vertrag weigern würde, sich an der Lehre zu beteiligen.

Was meint ihr?

Gruß
Cyb
myfunnyvalentine

Re: Lehr"verpflichtung" ohne vertragliche Basis

Beitrag von myfunnyvalentine »

Cybarb hat geschrieben:Rechtlich scheint es mir klar zu sein, wobei ich kein Fachmann bin: Wenn Lehre nicht in meinem Vertrag steht, muss ich das nicht machen. Es gibt schließlich MItarbeiter, die dafür bezahlt werden.

Übrigens ist die Stimmung an diesem Institut sehr gut. Deshalb glaube ich, dass es als umso merkwürdiger empfunden würde, wenn jemand "aufbegehren" und sich mit Verweis auf den eigenen Vertrag weigern würde, sich an der Lehre zu beteiligen.
Ich bin auch alles andere als ein Fachmann, wenn es um rechtliches geht, aber ich schätze, dass allein die Tasache, dass Lehre nicht im Vertrag genannt wird, nicht ausreichen wird. Es kommt wohl auf den konkreten Vertrag im einzelnen an und auf den genauen Wortlaut – ich vermute, dass es eine Stelle geben wird, in der geregelt ist, dass Du u.U. auch in anderen Bereichen eingesetzt werden kannst. Das würde es schwierig machen, sich zu verweigern.

Einen schönen dritten Advent!

Grüße

MFV
Merowinger

Re: Lehr"verpflichtung" ohne vertragliche Basis

Beitrag von Merowinger »

Theoretisch ist das recht einfach:

Die zu erfüllenden Pflichten werden im Arbeitsvertrag geregelt, sofern es keine höherrangigen Normen (Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Gesetze) gibt.
Ist im Arbeitsvertrag nichts bzgl. Lehre geregelt, kann der Chef auch nicht im Rahmen eines (vermeintlichen) Direktionsrechts dazu auffordern. Gleiches gilt i.Ü. auch für die Arbeitszeit: grundsätzlich kann der Chef zwar die Arbeitszeit im Rahmen des Direktionsrecht so legen, wie es betrieblich erforderlich ist, aber eben nicht mehr Stunden verteilen, als geschuldet werden.

Die meisten werden aber wissen: gerade im Uni-Alltag wird die festgelegte Arbeitszeit gerne als das zu leistende Minimum angesehen und Ãœberstunden sind quasi Pflicht.
Mit einer nicht geschuldeten Lehr"Verpflichtung" dürfte wohl i.E. nicht anderes gelten: da der Doktorand am kürzest denkbaren Hebel sitzt, wird man meisten nicht drum herumkommen...
Poppy

Re: Lehr"verpflichtung" ohne vertragliche Basis

Beitrag von Poppy »

Bei uns bekommt man zu einem Arbeitsvertrag noch eine Tätigkeitsbeschreibung, wo aufgelistet ist, wieviel Prozent der Arbeitszeit für was aufgewendet wird. Wenn da keine Lehre drin steht, muss man keine machen.
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