Lehr"verpflichtung" ohne vertragliche Basis
Verfasst: 15.12.2013, 09:33
Liebes Forum,
ich schließe an die Diskussion in diesem Beitrag (viewtopic.php?f=1&t=4956) an, erstelle aber lieber mal einen neuen Thread, damit wir den anderen Thread nicht zweckentfremden.
Wie würdet ihr folgende Situation einschätzen?
Ich bin an einem Institut tätig, dessen Beiträge zur Lehre in einem bestimmten Fach so aussehen, dass in einem Semester quasi zwei Wochen für die komplette Lehre vorgesehen ist. Das heißt, es finden quasi von 9 bis 17 Uhr durchgängig Seminare und Vorlesungen statt, die Seminare immer in Parallelsessions. Die Mitarbeiter sind also in diesen Wochen sehr stark mit Lehre beschäftigt, ansonsten aber gar nicht, wenn man von Vor- und Nachbereitungen sowie Klausurkorrekturen absieht.
Es gibt Mitarbeiter, deren Lehrverpflichtung vertraglich festgelegt ist, aber auch Mitarbeiter mit reinen Forschungsstellen. Dennoch wird von letzteren erwartet, dass sie sich ebenfalls an der Lehre beteiligen, indem sie zum Beispiel ein oder zwei Seminare leiten oder einen Teil der Klausuren korrigieren. Das wurde mal mehr ("Wir brauchen an diesem Tag jeden Mann."), mal weniger deutlich ausgesprochen ("Es wäre schön, wenn..."). Angeregt durch die Diskussion im anderen Thread habe ich mich gefragt, was ihr davon haltet? Rechtlich scheint es mir klar zu sein, wobei ich kein Fachmann bin: Wenn Lehre nicht in meinem Vertrag steht, muss ich das nicht machen. Es gibt schließlich MItarbeiter, die dafür bezahlt werden.
Übrigens ist die Stimmung an diesem Institut sehr gut. Deshalb glaube ich, dass es als umso merkwürdiger empfunden würde, wenn jemand "aufbegehren" und sich mit Verweis auf den eigenen Vertrag weigern würde, sich an der Lehre zu beteiligen.
Was meint ihr?
Gruß
Cyb
ich schließe an die Diskussion in diesem Beitrag (viewtopic.php?f=1&t=4956) an, erstelle aber lieber mal einen neuen Thread, damit wir den anderen Thread nicht zweckentfremden.
Wie würdet ihr folgende Situation einschätzen?
Ich bin an einem Institut tätig, dessen Beiträge zur Lehre in einem bestimmten Fach so aussehen, dass in einem Semester quasi zwei Wochen für die komplette Lehre vorgesehen ist. Das heißt, es finden quasi von 9 bis 17 Uhr durchgängig Seminare und Vorlesungen statt, die Seminare immer in Parallelsessions. Die Mitarbeiter sind also in diesen Wochen sehr stark mit Lehre beschäftigt, ansonsten aber gar nicht, wenn man von Vor- und Nachbereitungen sowie Klausurkorrekturen absieht.
Es gibt Mitarbeiter, deren Lehrverpflichtung vertraglich festgelegt ist, aber auch Mitarbeiter mit reinen Forschungsstellen. Dennoch wird von letzteren erwartet, dass sie sich ebenfalls an der Lehre beteiligen, indem sie zum Beispiel ein oder zwei Seminare leiten oder einen Teil der Klausuren korrigieren. Das wurde mal mehr ("Wir brauchen an diesem Tag jeden Mann."), mal weniger deutlich ausgesprochen ("Es wäre schön, wenn..."). Angeregt durch die Diskussion im anderen Thread habe ich mich gefragt, was ihr davon haltet? Rechtlich scheint es mir klar zu sein, wobei ich kein Fachmann bin: Wenn Lehre nicht in meinem Vertrag steht, muss ich das nicht machen. Es gibt schließlich MItarbeiter, die dafür bezahlt werden.
Übrigens ist die Stimmung an diesem Institut sehr gut. Deshalb glaube ich, dass es als umso merkwürdiger empfunden würde, wenn jemand "aufbegehren" und sich mit Verweis auf den eigenen Vertrag weigern würde, sich an der Lehre zu beteiligen.
Was meint ihr?
Gruß
Cyb