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(Anonymisierte) Interviewtranskripte Gutachter überlassen

Verfasst: 27.11.2013, 08:54
von adb
Hallo zusammen,

ich habe Experteninterviews für meine Dissertation geführt (qualitativer Forschungsansatz). Alle Interviews werden auf Wunsch der Interviewten anonymisiert und ausschließlich für die Dissertation verwendet.
Einzelne Interviewaussagen bzw. -zitate werden anonym in der Diss an ausgewählten Stellen veröffentlicht.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Gutachter, insb. der Zweitgutachter (bei meinem DV wird das kein Thema sein), die Transkripte einfordern können? Sprich, muss ich genau offenlegen, von welcher Person welches Zitat stammt und an welcher Stelle des jeweiligen Interviews das Zitat gesagt wurde?

Meines Erachtens würde das gegen meine "Verpflichtung zur Anonymität" der Interviewteilnehmer sprechen.

Über Hinweise und Einschätzungen wäre ich dankbar. Es ist zwar noch etwas Zeit bis zur Abgabe, solche Fragen würde ich jedoch gerne früheitig klären. Mein DV konnte mir hierzu noch keine Antwort geben, da er auch noch keinen Zweitgutachter bestimmt hat.

Vielen Dank!

Re: (Anonymisierte) Interviewtranskripte Gutachter überlasse

Verfasst: 27.11.2013, 09:35
von Mert
Eure Uni hat bestimmt auch Datenschutzbeauftragte. Dort würde ich mal fragen. Die können dir recht genau sagen, was geht und was auf jeden Fall nicht.

Re: (Anonymisierte) Interviewtranskripte Gutachter überlasse

Verfasst: 27.11.2013, 09:52
von HHlerin
Zur ersten Frage: Ja, Du solltest in jedem Fall beim Zitieren deutlich machen, von welcher Interviewperson das Zitat stammt und an welcher Stelle im Interview es steht. Das gehört zur Nachprüfbarkeit und guten wissenschaftlichen Praxis. Das ist aber total unproblematisch, Du vergibst für die Interviews einfach Codenummern und gibst die Zitatstelle mit Zeilen-/Absatznummer an. Bei mir sieht das dann so aus: "ZITAT-ZITAT-ZITAT-ZITAT." (Interview XY, Zeile 87-89).

Ich würde die Interviews auf keinen Fall automatisch an die Diss anhängen. Es kann sein, dass der Gutachter sie einsehen möchte, das ist aber eigentlich nicht unüblich und auch von der Einverständniserklärung, die Interviews für die Dissertation zu nutzen, umfasst. Denn die Begutachtung ist ja Teil der Diss. Natürlich darfst Du dem Gutachter dann nur die anonymisierten Transkripte überlassen und ich würde auch darum bitten, diese nach Einsicht an Dich zurückzugeben. Das würde ich aber in einem persönlichen Gespräch regeln, sofern der Gutachter sie überhaupt einsehen will.

Re: (Anonymisierte) Interviewtranskripte Gutachter überlasse

Verfasst: 29.11.2013, 12:07
von Elbfroggi
adb hat geschrieben: Meines Erachtens würde das gegen meine "Verpflichtung zur Anonymität" der Interviewteilnehmer sprechen.
Hallo adb,

das verstehe ich nicht, wieso spricht es gegen die Verpflichtung zur Anonymität der Interviewten, wenn du die anonymisierten Interviews einsehen lässt? Durch die Anonymisierung sorgst du doch gerade dafür, dass keine Rückschlüsse auf die Befragten möglich sind.
An unserem Fachbereich ist es inzwischen üblich, die Interviews digital mit der Diss einzureichen und auf Zeilennummern zu verzichten, da die Textstellen auch über die Suchfunktion gefunden werden können.

Viele Grüße!