Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

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epikur
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Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von epikur »

Hallo Lumio,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre es zwar aufwändig, aber machbar, Deine Diss den formalen Voraussetzungen an Deiner jetzigen Uni anzupassen?

Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen: Ich würde dann wahrscheinlich genau diesen steinigen Weg gehen - und natürlich den DV dazu überreden, diesen Weg mitzugehen, denn den darf man dabei auf keinen Fall "verlieren". Wenn er einigermaßen vernünftig ist, wird er allerdings einsehen, daß er den Konflikt nicht auf Deinem Rücken austragen darf.

An einer anderen Uni einzureichen, halte ich für eine "Rechnung mit zu vielen Unbekannten", es sei denn, Dein DV hätte dahin allerbeste Kontakte und würde Dir im Vorfeld den Weg dahin ebnen...!

Noch dringender abraten möchte ich Dir davon, an Deiner bisherigen Uni "mit dem Kopf durch die Wand zu gehen"!!! Spätestens bei der Disputation oder dem Rigorosum könnte Dir das böse auf die Füße fallen :twisted:

LG epikur
Lumio

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Lumio »

Hi,

leider hat ja jeder Fachbereich seine eigene Promotionsordnung. Die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens ist wohl zu einem großen Teil Ermessenssache des Promotionsausschusses. Damit hätte ich vorher absolut nicht gerechnet. Ich dachte, wenn es Probleme gäbe, dann zu einem späteren Zeitpunkt. Aber nicht schon beim Antrag auf Eröffnung. So kann man sich irren.

Ich habe guten Kontakt zu einem Mitglied des Ausschusses. Dieses Mitglied hat in der Abstimmung auch für mich gestimmt und unterstützt meine Diss. Leider konnte er einige der anderen Mitgleider nicht überzeugen. Und es ist nun mal eine Mehrheitsentscheidung.

Mein DV rät mir, zunächst die anstehenden Gespräche abzuwarten. Er hofft wohl, noch was erreichen zu können. Ich glaube mittlerweile fast eher, dass es sinnvoller wäre, an eine andere Uni zu gehen, wenn das noch möglich ist.

Im Moment schwirrt mir so der Kopf, dass ich zu keiner vernünftigen Entscheidung in der Lage bin... Ich halte euch auf dem Laufenden.

LG
Lumio
Cybarb
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Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Cybarb »

Hallo,

ich muss zugeben, dass ich keinen konkreten Ratschlag einbringen kann, dafür aber verwirrt bin. Meine Erfahrung war, dass es zwar Vorgaben für die Gestaltung des Deckblatts der Dissertation gab, die formale Gestaltung des restlichen Teils aber in den Händen des Doktoranden liegt, der dabei natürlich die Vorstellungen vom DV berücksichtigen sollte. Der Promotionsausschuss selbst hat sich dafür keinen Deut interessiert, und die Promotionsordnung hat nichts dazu gesagt.

Ist das in deinem Fall anders? Gibt es dort tatsächlich handfeste, schriftlich niedergelegte Vorgaben für die formale Gestaltung der Diss? Ich kann mir das schon vorstellen, weil ich weiß, welche Unterschiede von Promotionsordnung zu Promotionsordnung gibt. Eine konkrete Aussage dazu habe ich aber nicht gelesen.

Wenn es so ist, dass es diese Vorgaben gibt, dann verstehe ich nicht, warum man sich nicht daran hält. Klar kann man sie mehr oder weniger sinnvoll finden, und im Falle vom DV trifft das ja anscheinend auch zu, aber formale Vorgaben sind nun mal dazu da, dass man sich an sie hält, auch wenn man sie nicht nachvollziehen kann. Die gewünschten Änderungen sollten doch kaum irgendwas betreffen, das dir oder DV wirklich am Herzen liegt. Oder haben wir einfach unterschiedliche Vorstellungen davon, was "formal" in diesem Zusammenhang bedeutet? Ich denke dabei an Schriftgröße, Zeilenabstand, Deckblatt, Zitierweise. Das alles sind Dinge, die ich ohne mit der Wimper zu zucken ändern würde, wenn es die einzige Hürde zur Eröffnung des Verfahrens wäre.

Kurz: Wer auch immer es ist, der sich hier nicht an die schriftlich festgelegten Vorgaben hält, hat meines Erachtens den schwarzen Peter. Das kann der Ausschuss sein, das können aber du und dein DV sein. Alles, was keine Formalia sind und was nicht schriftlich festgelegt ist, ist Ermessenssache und sollte eigentlich den Inhalt betreffen und somit zwischen dir und dem DV verhandelt werden, nicht aber in den Zuständigskeitsbereich des Ausschusses fallen.

Gruß
Cyb
epikur
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Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von epikur »

Hallo Lumio,

um Dir wirklich etwas Qualifiziertes raten zu können, müsste man natürlich wissen, was der Promotionsausschuss KONKRET an Deiner Arbeit auszusetzen hat!

Wenn es wirklich "nur" Formalia wären, deren Realisierung doch kein Hexenwerk sein dürfte, sähe ich die Sache genau so, wie Cyb.

Sollten es aber Inhaltliche Dinge sein, aufgrund deren der Promotionsausschuss die Arbeit möglicher Weise als mangelhaft bzw. nicht promotionswürdig erachtet, wäre das Ganze natürlich komplizierter. Dann wäre möglicher Weise tatsächlich der Weg an eine andere Uni ratsam.

Aber das kann beim gegenwärtigen Informationsstand natürlich kein außenstehender Forumsteilnehmer wissen.

Was sagt denn der Zweitgutachter dazu?

LG epikur
Cybarb
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Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Cybarb »

epikur hat geschrieben:Hallo Lumio,

um Dir wirklich etwas Qualifiziertes raten zu können, müsste man natürlich wissen, was der Promotionsausschuss KONKRET an Deiner Arbeit auszusetzen hat!

[...]

Sollten es aber Inhaltliche Dinge sein, aufgrund deren der Promotionsausschuss die Arbeit möglicher Weise als mangelhaft bzw. nicht promotionswürdig erachtet, wäre das Ganze natürlich komplizierter.
Genau so sehe ich es auch. Allerdings möchte ich noch einwerfen, dass es anscheinend auch verschiedene Selbstverständnisse seitens verschiedener Promotionsausschüsse gibt. An meiner Uni ist es meines Wissens nicht üblich, dass der Promotionsausschuss vor Eröffnung des Verfahrens ein Urteil über die wissenschaftliche Qualität einer Arbeit trifft und die Eröffnung des Verfahrens von seinem Urteil abhängig macht. Sobald die Arbeit samt den restlichen Unterlagen vorliegt, wird eröffnet. Zur Einschätzung der wissenschaftlichen Qualität sind die Gutachter da, und deren Urteil kann man immer noch in Disputation/Rigorosum korrigieren, da die Besetzung der Prüfungskommissionen in den Händen des Ausschusses liegt (auch wenn die Doktoranden ein Vorschlagsrecht haben). Spätestens hier kann aus einem 'summa' auch ein 'cum laude' werden, wovon ich schon gehört habe.

Kurzum: Wir wissen momentan nicht, was genau der Ausschuss zu bemängeln hat; darüber hinaus kann es sein, dass es unterschiedliche Gepflogenheiten bzgl. der "Macht" solcher Ausschüsse gibt.
Lumio

Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von Lumio »

Hi,

vielen Dank für eure Anmerkungen.
Inhaltlich hat der Promotionsausschuss in meinem Fall (und ich glaube, das ist generell so?) nichts anzumerken. Das wird normalerweise den Gutachtern überlassen.
Die betreffende Promotionsordnung ist sehr schwammig formuliert. Ich habe natürlich darauf geachtet, dass ich alle dort erwähnten formalen Bedingungen einhalte.

Meine Arbeit ist jedoch eher "modern" aufgebaut und enthält z.T. vorveröffentlichte paper, was laut Promotionsordnung nicht verboten ist. Ich habe diese Veröffentlichungen auch alle korrekt vorher angemeldet und in der Diss klar gekennzeichnet.
In dem Promotionsausschuss sitzen einige konservative Damen und Herren, die das nicht gut finden und auf der klassischen Monographie-Form bestehen. So wie es aktuell aussieht, darf ich die paper zwar in der Diss drin lassen, muss sie aber in den Anhang packen. Im Hauptteil der Arbeit sollen dann nur Kurzfassungen der paper stehen, in denen ich mich ständig selbst zitieren müsste. Das gefällt mir so natürlich überhaupt nicht, aber wenn sich bei den anstehenden Gesprächen herauskristallisiert, dass das so akzeptiert würde, würde ich es zur Not auch so machen. Bisher ist das aber noch nicht sicher.

LG
Lumio
epikur
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Re: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens abgelehnt

Beitrag von epikur »

Hallo Lumio,

endlich weiß ich Bescheid, wo bei Dir das Problem liegt!

Du hast also eine KUMULATIVE Dissertation verfasst, welche aber in Eurer (wahrscheinlich ziemlich alten) Promotionsordnung nicht explizit vorgesehen ist?!?

Schlimmstenfalls wirst Du Dir also die Mühe machen müssen, die Diss als klassische Monographie zu Ende zu schreiben und die Publikationen in den Anhang zu setzen. Wenn Du die Publikationen auf diese Weise in die Arbeit aufnimmst, brauchst Du Dich m.E. nicht selbst zu zitieren, weil sie schließlich Bestandteil der Arbeit sind. Dann reichen m.E. Hinweise darauf, dass die Publikationen aus den Kapiteln XY hervorgegagen sind.

Woher ich das weiß?

Weil ich das genau UMGEKEHRTE PROBLEM hatte / habe:
Bei uns hat es in der Vergangenheit immer wieder Ärger mit Gutachtern gegeben, weil sie die Form kumulativer Dissertationen (Einleitung - Methoden - Publikationen - Diskussion - Literatur) nicht kannten und nicht akzeptierten. Für viele (ältere und konservative) Professoren ist offenbar nur eine Monographie eine "richtige" Dissertation...!
Da meine Publikationen sowohl aus dem theoretischen, als auch aus dem empirischen Teil meiner Arbeit hervorgehen und das Einbinden inmitten der Arbeit meine Diss zudem ziemlich auseinandergerissen hätte, hat mein DV vorgeschlagen, die Arbeit genau so zu schreiben, wie es nun offenbar von Dir verlangt wird:
Als Monographie mit den Publikationen am Ende.Das war zwar viel zusätzliche Arbeit, aber machbar - und erscheint mir in meinem Fall tatsächlich sinnvoll.
Das Problem ist nur: Genau dies sieht UNSERE Promotionsordnung nicht vor...!
Mein DV meint zwar, er nimmt das auf "seine Kappe" und das sei kein Problem - aber schaun wir mal... :?

Dir also Kopf hoch - schlimmstenfalls zusätzliche Arbeit, aber keine Hexerei - daran wird´s bestimmt nicht scheitern! Denn schließlich sind Publikationen - so oder so - eine Aufwertung Deiner Arbeit, die Dir niemand (auch kein Promotionsausschuss) nehmen kann :wink:

Gruß epikur
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