Deckblatt bei Einreichung

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Triaxis

Deckblatt bei Einreichung

Beitrag von Triaxis »

Hallo zusammen,

ich bin soweit, dass ich meine Arbeit einreichen kann. In meiner Promotionsordnung steht, dass ich in einem Anschreiben an den Promotionsausschuss einen Wunsch für den Zweitgutachter angeben kann, doch dies garantiert nicht, dass er auch genommen wird. Inoffiziell habe ich einen Zweitgutachter, der bereits Teile der Arbeit gelesen hat.

Meine Frage ist nun, gibt man auf dem Deckblatt der gedruckten Diss die gewünschte Person als Zweitgutachter an oder nur den Doktorvater?

Vielen lieben Dank!
Triaxis
TH7

Re: Deckblatt bei Einreichung

Beitrag von TH7 »

Sprich mit dem/der Vorsitzenden des Promotionsausschusses, wie das bei Euch zu handhaben ist. Allgemeine Regeln gibt es da nicht.
Poppy

Re: Deckblatt bei Einreichung

Beitrag von Poppy »

Ich hab von meinem Promotionsbüro eine Vorlage für das Deckblatt bekommen, da werden die Namen der GutachterInnen gar nicht angegeben. Auf Nachfrage, wo ich das angeben soll (erste Innenseite oder ganz woanders) hieß es, das braucht gar nicht angegeben werden.
Langer Rede kurzer Sinn: Frag am besten direkt bei deinem Promotionsbüro nach.
Triaxis

Re: Deckblatt bei Einreichung

Beitrag von Triaxis »

Ja das macht Sinn, vielen Dank! Bei uns steht dazu nichts in der Promotionsordnung und weitere Handreichungen existieren meines Wissens nach nicht.
Jucy

Re: Deckblatt bei Einreichung

Beitrag von Jucy »

Bei mir waren bei Einreichung auf dem Deckblatt keine Gutachter genannt, auf den späteren Pflichtexemplaren für die Veröffentlichung aber schon.
Gut, wenn du dich bei deiner zuständigen Fakultät erkundigst.
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