Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
-
- Beiträge: 10549
- Registriert: 28.04.2013, 14:13
- Status: Dr. Zwonk
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 8 Mal
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
@Mathematikus: Du promovierst in einem anderen Land? Da habe ich leider keine Ahnung und wage deshalb auch keine Vermutung. Ich würde Dir empfehlen, Dich an die für Dich zuständige Fakultät und/oder Deine Doktormutter zu wenden - nur die können da wohl verbindliche Angaben machen. Tut mir leid, nicht weiter helfen zu können.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
-
- Beiträge: 1953
- Registriert: 28.06.2013, 14:53
- Status: Eingereicht
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
Danke für deine Antwort, Zwonk!
Ja, ich bin aus Ö und möchte in D promovieren, daher frage ich nach dem üblichen Vorgehen dort, da ich die meisten Forenmitglieder an deutschen Unis vermute
Ja, ich bin aus Ö und möchte in D promovieren, daher frage ich nach dem üblichen Vorgehen dort, da ich die meisten Forenmitglieder an deutschen Unis vermute
7. Jan 2018;2. Feb 2018;c;Semesterferien
-
- Beiträge: 10549
- Registriert: 28.04.2013, 14:13
- Status: Dr. Zwonk
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 8 Mal
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
Achso, wenn Du in Deutschland promovieren willst, dann halte ich meine Ausführungen aufrecht... Trotzdem, bei der extremen Fragmentierung der deutschen Bildungslandschaft, wo jede Uni eigene Promotionsordnungen hat, wirst Du verbindliche Aussagen nur von der für Dich zuständigen Fakultät bekommen können. Einen Zwang, Dich unbedingt jetzt und sofort zu immatrikulieren, kann ich allerdings nicht erkennen.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
Hallo Mathematikus,
du musst dich konkret bei der Uni/Fakultät erkundigen, bei der du die Promotion einreichen willst. Die Regelung kann sich von Fakultät zu Fakultät einer einzigen Uni unterscheiden.
Hier zum Beispiel muss ich ein Promotionsstudium absolvieren, mit sechs Semestern "Regelstudienzeit", Leistungspunkten, einer Bewerbung bei der Fakultät/beim Promotionsausschuss (mit Exposé und einem einschätzenden Gutachten der Erstgutachterin) und regelmäßigen, jährlichen Zwischenberichten vor einer Kommission, die schon im ersten Semester angegeben werden muss. Eine Freundin promoviert an der gleichen Universität in einer anderen Fakultät und muss sich weder einschreiben, noch hat sie eine Betreuungskommission.
Gruß
Berta.
du musst dich konkret bei der Uni/Fakultät erkundigen, bei der du die Promotion einreichen willst. Die Regelung kann sich von Fakultät zu Fakultät einer einzigen Uni unterscheiden.
Hier zum Beispiel muss ich ein Promotionsstudium absolvieren, mit sechs Semestern "Regelstudienzeit", Leistungspunkten, einer Bewerbung bei der Fakultät/beim Promotionsausschuss (mit Exposé und einem einschätzenden Gutachten der Erstgutachterin) und regelmäßigen, jährlichen Zwischenberichten vor einer Kommission, die schon im ersten Semester angegeben werden muss. Eine Freundin promoviert an der gleichen Universität in einer anderen Fakultät und muss sich weder einschreiben, noch hat sie eine Betreuungskommission.
Gruß
Berta.
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
Hallo,
ich hätte mich nicht sofort einschreiben müssen, habe es aber getan, um nach "damals" gültiger Promotionsordnung geprüft zu werden. Außerdem hatte es andere Vorteile, einen Studentenausweis zu haben, z. B. Krankenkasse, Semesterticket.
Die Entscheidung ist sehr individuell und uni-abhängig. Ich habe es mit meiner Betreuerin besprochen.
Gruß, Eleen
ich hätte mich nicht sofort einschreiben müssen, habe es aber getan, um nach "damals" gültiger Promotionsordnung geprüft zu werden. Außerdem hatte es andere Vorteile, einen Studentenausweis zu haben, z. B. Krankenkasse, Semesterticket.
Die Entscheidung ist sehr individuell und uni-abhängig. Ich habe es mit meiner Betreuerin besprochen.
Gruß, Eleen
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
Bei uns gibt es einen Unterschied zwischen der Anmeldung als DoktorandIn und dem Einschreiben als PromotionsstudentIn.
Nach der Anmeldung als DoktorandIn bekommt man einen Schrieb, dass man zugelassen ist und evt. noch Auflagen zu erfüllen hat bis man die Diss einreichen darf. Das geschieht durch das zuständige Institut. Dieser Brief musste ich bspw. für meine Bewerbung um ein Stipendium mit einreichen (in Kopie versteht sich). Nach der Zulassung hat man 5 Jahre um seine Diss einzureichen.
Zusätzlich kann man sich als PromotionsstudentIn einschreiben, muss man aber nicht. Dadurch hat man den 'normalen' Studi-Status, kann also Semesterticket etc. benutzen.
Nach der Anmeldung als DoktorandIn bekommt man einen Schrieb, dass man zugelassen ist und evt. noch Auflagen zu erfüllen hat bis man die Diss einreichen darf. Das geschieht durch das zuständige Institut. Dieser Brief musste ich bspw. für meine Bewerbung um ein Stipendium mit einreichen (in Kopie versteht sich). Nach der Zulassung hat man 5 Jahre um seine Diss einzureichen.
Zusätzlich kann man sich als PromotionsstudentIn einschreiben, muss man aber nicht. Dadurch hat man den 'normalen' Studi-Status, kann also Semesterticket etc. benutzen.
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
Hallo allerseits!
An meiner (deutschen) Uni wird zwischen der Qualifikationsphase (Arbeit an der Diss) und dem Promotionsverfahren (Einreichen der Diss, Begutachtung und Disputatio/Rigorosum) unterschieden. Zu Beginn der Quali-Phase muss man sich als Doktorand an der Fakultät, die für einen zuständig ist, einschreiben. Dazu braucht man eine Betreuungszusage des DV/der DM und muss nachweisen, dass man die in der Promotionsordnung geforderten Zugangsbedingungen (Zeugnisse, Note, Sprachnachweise) erfüllt. Man erhält dann einen Brief, in dem der Dekan die Quali-Phase für eröffnet erklärt. Alle zwei Jahre muss man diese Phase verlängern. Dazu reicht ein formloses Schreiben des Doktoranden und die schriftliche Bestätigung des Doktorvaters, dass die Diss in Arbeit ist. Die Eröffnung des Promotionsverfahrens wird erst aktuell, wenn das Manuskript fertig ist. Mit all dem hat das Einschreiben an der Universität nichts zu tun. An meiner Uni muss man nur an der Fakultät als Doktorand geführt werden und nicht an der Uni eingeschrieben sein. Soweit ich weiß, ist das an vielen deutschen Unis so. Ich bin eingeschrieben, weil ich die Rückmeldegebühren für eine sehr gute Investition halte. Sie bringen mir viele Vergünstigungen und ein unschlagbar preiswertes Fahrticket für das ganze Bundesland.
Dass ein vom potenziellen Betreuer befürwortetes Promotionsprojekt nicht vom Dekanat zur Anfertigung angenommen wird, halte ich für so gut wie ausgeschlossen.
Ob man sich an der Uni einschreibt, hängt von den individuellen Vor- und Nachteilen ab. Jedenfalls ist es nicht Pflicht. Man sollte auf jeden Fall sorgfältig die gültige Promotionsordnung lesen, um zu erfahren, wozu man verpflichtet ist.
Viel Erfolg!
An meiner (deutschen) Uni wird zwischen der Qualifikationsphase (Arbeit an der Diss) und dem Promotionsverfahren (Einreichen der Diss, Begutachtung und Disputatio/Rigorosum) unterschieden. Zu Beginn der Quali-Phase muss man sich als Doktorand an der Fakultät, die für einen zuständig ist, einschreiben. Dazu braucht man eine Betreuungszusage des DV/der DM und muss nachweisen, dass man die in der Promotionsordnung geforderten Zugangsbedingungen (Zeugnisse, Note, Sprachnachweise) erfüllt. Man erhält dann einen Brief, in dem der Dekan die Quali-Phase für eröffnet erklärt. Alle zwei Jahre muss man diese Phase verlängern. Dazu reicht ein formloses Schreiben des Doktoranden und die schriftliche Bestätigung des Doktorvaters, dass die Diss in Arbeit ist. Die Eröffnung des Promotionsverfahrens wird erst aktuell, wenn das Manuskript fertig ist. Mit all dem hat das Einschreiben an der Universität nichts zu tun. An meiner Uni muss man nur an der Fakultät als Doktorand geführt werden und nicht an der Uni eingeschrieben sein. Soweit ich weiß, ist das an vielen deutschen Unis so. Ich bin eingeschrieben, weil ich die Rückmeldegebühren für eine sehr gute Investition halte. Sie bringen mir viele Vergünstigungen und ein unschlagbar preiswertes Fahrticket für das ganze Bundesland.
Dass ein vom potenziellen Betreuer befürwortetes Promotionsprojekt nicht vom Dekanat zur Anfertigung angenommen wird, halte ich für so gut wie ausgeschlossen.
Ob man sich an der Uni einschreibt, hängt von den individuellen Vor- und Nachteilen ab. Jedenfalls ist es nicht Pflicht. Man sollte auf jeden Fall sorgfältig die gültige Promotionsordnung lesen, um zu erfahren, wozu man verpflichtet ist.
Viel Erfolg!
-
- Beiträge: 1953
- Registriert: 28.06.2013, 14:53
- Status: Eingereicht
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
Danke für eure Einschätzungen! Spannend, wie unterschiedlich das offensichtlich gehandhabt wird! In der Promotionsordnung habe ich nichts gefunden, ich werde das im persönlichen Gespräch klären! Aber nun weiß ich, welche Möglichkeiten es gäbe (nämlich so gut wie alle )
LG Mathematikus
LG Mathematikus
7. Jan 2018;2. Feb 2018;c;Semesterferien
-
- Admin
- Beiträge: 1975
- Registriert: 30.08.2006, 12:41
- Status: Schon länger fertig
- Hat sich bedankt: 31 Mal
- Danksagung erhalten: 53 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
Ganz pauschal möchte ich allen Promovierenden dringend raten, die formalen Akte um Betreuungsverhältnis und Promotionsverhältnis möglichst frühzeitig anzugehen.
Es handelt sich zwar "nur" um Formalien - allerdings lese ich hier im Forum immer wieder von todunglücklichen Menschen, die in Schwierigkeiten geraten, weil sich einst gute Verhältnisse zu Lehrpersonen später überraschend verändern/verschlechtern. Wer dann nur mit mündlichen Zusagen dasteht, hat es erheblich viel schwerer als jener, der gleich alle formalen Akte durchgezogen hat. Was spricht dagegen, solche Lappalien - wenn sie denn wirklich solche sind - gleich zu Anfang zu erledigen und sich dann auf die Diss zu konzentrieren?
Am Ende - kurz vor Einreichung etc. - belasten einen Formalien viel stärker als in der lockeren Anfangsphase,
Ob die Einschreibung als Promotionsstudent auch dazugehört, kann man pauschal nicht sagen - einige Promotionsordnungen sehen das aber so.
Viele Grüße
Sebastian
Mehr zu den Rechtsverhältnissen rund um die Promotion gibt es hier im redaktionellen Teil....
Es handelt sich zwar "nur" um Formalien - allerdings lese ich hier im Forum immer wieder von todunglücklichen Menschen, die in Schwierigkeiten geraten, weil sich einst gute Verhältnisse zu Lehrpersonen später überraschend verändern/verschlechtern. Wer dann nur mit mündlichen Zusagen dasteht, hat es erheblich viel schwerer als jener, der gleich alle formalen Akte durchgezogen hat. Was spricht dagegen, solche Lappalien - wenn sie denn wirklich solche sind - gleich zu Anfang zu erledigen und sich dann auf die Diss zu konzentrieren?
Am Ende - kurz vor Einreichung etc. - belasten einen Formalien viel stärker als in der lockeren Anfangsphase,
Ob die Einschreibung als Promotionsstudent auch dazugehört, kann man pauschal nicht sagen - einige Promotionsordnungen sehen das aber so.
Viele Grüße
Sebastian
Mehr zu den Rechtsverhältnissen rund um die Promotion gibt es hier im redaktionellen Teil....
-
- Beiträge: 1953
- Registriert: 28.06.2013, 14:53
- Status: Eingereicht
Re: Anerkennung als Doktorrand + Promotionsausschuss
Danke für den wertvollen Hinweis, Sebastian!
7. Jan 2018;2. Feb 2018;c;Semesterferien
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 2 Antworten
- 3736 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von flip