Hallo ihr Lieben,
da ich neu bin hoffe ich den thread am richtigen Ort platziert zu haben...
Folgendes ist mein Problem:
Ich schreibe zeit ca 1 1/2 Jahren an meiner Diss als eingeschriebene Studentin. Der Studiengang wird nächstes Jahr vorraussichtlich geschlossen, die Professur läuft aus. Die dortige Professorin sollte meine Zweitgutachterin sein, mein direkter Betreuer ist der vorherige Amtsinhaber (pensioniert). Nun gibt es Andeutungen, dass ich meine Promotion ohne hauptberuflichen Professor nicht an dieser Uni abschließen kann bzw. mein pensionierter Prof. nicht allein die Prüfung abnehmen kann.
Frage:
Muss die Uni, welche mir die Zulassung erteilt hat, nicht auch gewährleisten, dass ich dort abschließen kann?
Kann ich notfalls einen Zweitgutachter von außerhalb (andere Uni) heranziehen und gleichzeitig an der Uni immatrikuliert bleiben?
Für Hilfe wär ich dankbar!
solaris
Studiengang gestrichen
Re: Studiengang gestrichen
In Kürze: Das klärst du am besten direkt mit der Promotionsgeschäftstelle an deiner Uni. Da ich aber herauslese, dass das Institut dich als Doktorandin angenommen hat, wird sich da eine Möglichkeit finden lassen.
ZweitgutachterInnen können glaube ich überall extern sein (hab ich auch), aber die Erstbetreuung muss an der Heimatuni sein.
ZweitgutachterInnen können glaube ich überall extern sein (hab ich auch), aber die Erstbetreuung muss an der Heimatuni sein.
Re: Studiengang gestrichen
Hallo Solaris und willkommen im Forum.
Sehr unschöne Geschichte…Â
Poppy hat sicherlich recht – Du solltest ein Gespräch mit der Promotionsstelle suchen; vielleicht vorher uahc noch einmal mit Deinem Prof abspechen.
Ansonsten ist Dein Post leider etwas unklar.
Auch nach der Pensionierung / Emeritierung behält der Prof noch eine Weile seine venia. Wie lange, hängt nicht zuletzt von seinem Alter ab.
Sehr unschöne Geschichte…Â
Poppy hat sicherlich recht – Du solltest ein Gespräch mit der Promotionsstelle suchen; vielleicht vorher uahc noch einmal mit Deinem Prof abspechen.
Ansonsten ist Dein Post leider etwas unklar.
Von wem und in welcher Form?Solaris hat geschrieben:Nun gibt es Andeutungen,
Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben. Zum ersten Teil kann ich nichts sagen, hier sollte aber ein Blick in die Promotionsordnung helfen! Der zweite Teil ist sicherlich richtig – Du wirst einen Zweitkorrektor brauchen.Solaris hat geschrieben: dass ich meine Promotion ohne hauptberuflichen Professor nicht an dieser Uni abschließen kann bzw. mein pensionierter Prof. nicht allein die Prüfung abnehmen kann.
Auch nach der Pensionierung / Emeritierung behält der Prof noch eine Weile seine venia. Wie lange, hängt nicht zuletzt von seinem Alter ab.
Re: Studiengang gestrichen
dank euch erstmal für die Antwort.
ihr habt sicher recht und ich klär das mit dem Prüfungsamt etc., immerhin erlaubt meine Promotionsordnung nach Änderung nun externe als Zweitgutachter bzw. Kommissionsmitglieder.
ihr habt sicher recht und ich klär das mit dem Prüfungsamt etc., immerhin erlaubt meine Promotionsordnung nach Änderung nun externe als Zweitgutachter bzw. Kommissionsmitglieder.