Wie oft "m.w.N." benutzen?

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so_sophie

Wie oft "m.w.N." benutzen?

Beitrag von so_sophie »

Hallo liebes Forum,

da ich ja noch am Anfang stehe, habe ich noch einige Fragen, die euch hoffentlich nicht allzu blöde vorkommen. Meinen Doktorvater möchte ich damit eher nicht belästigen, trotzdem möchte ich "von Anfang an sauber arbeiten". Nun also meine Frage, vielleicht insbesondere an die Juristen:

Wie oft sollte/darf man in seinen Fußnoten den Zusatz "m.w.N." verwenden, ohne dass es einen schlechten Eindruck macht? Ich verwende wirklich viele unterschiedliche Quellen in meiner Arbeit und belege fast alles, auch bei weniger wichtigen Teilen, dennoch gibt es ja aber immer noch eine weitere Quelle und noch einen Aufsatz, der das Thema behandelt o.ä.... Kann ich dann einfach den Zusatz "m.w.N." verwenden, um nicht vom Hundersten ins Tausendste zu kommen oder sollte ich das dann lieber ganz weglassen?

Danke und viele Grüße,
Sophie
DoneXY

Re: Wie oft "m.w.N." benutzen?

Beitrag von DoneXY »

Juristen und Juristen kommen mir gerade was die Literaturrezeption angeht, äußerst emisg und eifrig vor. Sie lesen also (fast) alles selber und zitieren entsprechend. Ausnahme sind Argumentationsstränge, die von der eigentlichen Arbeit wegführen und trozdem für diese nicht ignoriert werden können, hier kommt dann ein "m.w.N." als dezenter Hinweis an die Lesenden: 'Nun müsst ihr bei Interesse selber ran.'
GAUDO

Re: Wie oft "m.w.N." benutzen?

Beitrag von GAUDO »

Hallo Sophie!

Habe da mal mit meinem Doktorvater und auch anderen promovierenden und promovierten Juristen drüber gesprochen. Die Meinungen gehen wie üblich auseinander. Die einen sagen geht gar nicht, wie z.B. auch bei "vgl." oder "siehe nur". Die anderen sagen es ist in Ordnung, solange nicht jede Fußnote mwN ist.

Deswegen würde ich an Deiner Stelle das durchaus mit Deinem Doktorvater besprechen, der muss es ja lesen und korrigieren.

Ich selbst verwende es ausgesprochen sparsam - vor allem im nichtjuristischen Teil meiner Arbeit, wenn die Quellen schwierig zu finden sind, zumal "vgl." und "siehe nur" bei meinem DV krachend durchgefallen sind ;)

Viele Grüße
DoneXY

Re: Wie oft "m.w.N." benutzen?

Beitrag von DoneXY »

GAUDO hat geschrieben:Die einen sagen geht gar nicht, wie z.B. auch [...] "siehe nur".
Was ist das? Klingt wie 'siehe nur da' und nicht woanders.

Habe ich noch nie gesehen. Wie hattest Du das denn benutzt? Wo ist/war das üblich?
Sebastian
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Re: Wie oft "m.w.N." benutzen?

Beitrag von Sebastian »

"Siehe nur" kenne ich auch, und es heißt auf juristisch sinngemäß "Das sagen alle, hatte keine Lust mehr, die ganzen Fundstellen hier auch noch zusammenzuschreiben".
Auf den Gedanken, das "nur" als "ausschließlich" zu deuten, bin ich noch nie gekommen - kann man aber vom Wortlaut her zugegebenermaßen.

"m.w.N" ist im Prinzip ähnlich, "das schreiben eigentlich alle, keine Ahnung, wer's erfunden hat". Da Juristen bekanntlich auch das belegen, was eigentlich schon jeder weiß und niemand nachlesen will, kann man tatsächlich in die Verlegenheit kommen, es benutzen zu müssen. Ich finde allerdings, dass das eher etwas für ein Lehrbuch oder gar Repetitorenskript ist als für eine Doktorarbeit. Vielleicht ist man durch die ganzen mwN's aus der Examensvorbereitung so an sie gewöhnt, dass man sie auch einstreuen möchte.

Zumindest bei wichtigen Fragen/Aussagen/Grundlagen sollte man m.E. denjenigen finden und zitieren, der den Gedanken als Erster geschrieben und/oder länger entwickelt hat - und da gibt's dann kein "mwN", sondern allenfalls ein "ihm folgend ..."
Viel Erfolg!

Sebastian

P.S.: Habe schnell mal nachgezählt - dafür, dass ich es so ablehne, habe ich "mwN" in meiner eigenen Arbeit doch noch ganz schön oft benutzt (31 Vorkommen...). "Siehe nur" nur einmal : :wink:
Bara
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Re: Wie oft "m.w.N." benutzen?

Beitrag von Bara »

"m. w. N." und "Siehe nur" verwende ich gar nicht. "Vgl. statt aller" verwende ich ein paar mal, z. B. bei BVerfG-Rspr, die sich durch die Jahrzehnte zieht.

Ich schaue ab und zu in Aufsätze/Habil meines DV, wenn ich mir in solchen Fragen unsicher bin. Was dort steht, sollte im Zweifel durchgehen.
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