"Exotische" Promotion: Fachfremder Erstgutachter möglich?

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joedohn

"Exotische" Promotion: Fachfremder Erstgutachter möglich?

Beitrag von joedohn »

Hallo allerseits!

Ich plane eine Dissertation mit extrem technischem Schwerpunkt von einem "Nicht-Techniker" betreuen zu lassen. Konkret soll ein Prof. Dr. phil. eine Dr.-Ing.-Diss betreuen, weil es inhaltlich einfach perfekt paßt. Aber: paßt das auch formal? Die Uni erwartet von mir nun einen Antrag mit Begründung und will sich dann entscheiden, was ich als 50/50-Chance verstehe. Wie ist da eure Erfahrung? Wer wurde beispielsweise als Dipl.-Ing. zum Dr. phil. oder umgekehrt promoviert? Gab es da bei solchen "Exotenkombinationen" auf Erstgutachterebene Probleme? (Daß manche Zweitgutachter "Exoten" sind, ist ja wohl nicht ganz so selten.)

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Joachim
Sebastian
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Re: "Exotische" Promotion: Fachfremder Erstgutachter möglich

Beitrag von Sebastian »

Auch diese Frage hole ich gern wieder nach vorn, auch wenn ich nicht in Deine Zielgruppe gehöre.
Hast Du für Dich schon eine Lösung gefunden?

Ich habe nicht ganz verstanden, zu welchen Fakultäten Du, Deine Diss und Dein Betreuer gehören sollen - und ob letzterer für den Bereich der Diss überhaupt prüfungsbefugt ist.
Ich verstehe Dich so:
  • Du (Dipl-Ing) willst eine Diss schreiben,
  • und zwar zum Dr.-Ing.
  • Ãœblicherweise steht in den Promotionsordnungen dann, dass der "betreuende" Prof/Erstgutachter der Fakultät (Ing.-Wissenschaften) angehören soll/muss.
Habe ich das richtig verstanden oder ist da noch ein Fehler drin?
In dieser Konstellation wäre m. E. für einen Prof. Dr. phil. m.E. kein Platz. Nachzulesen ist so etwas übrigens am Besten in der jeweiligen Promotionsordnung.

Ansonsten ist es übrigens durchaus üblich, das Professoren auch die Randbereiche ihres eigenen Fachs betreuen. Ich habe z.B. schon die eine oder andere lustige Diss gelese, welche von Medizinern geschrieben und begutachtet wurden, aber auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften spielen (Medizinrecht).
Einem Juristen sträuben sich dabei die Haare, weil der Mediziner frei von der Leber weg Amtsgerichtsurteile gleichwertig neben solche des Bundesverwaltungsgerichts stellt und auch die Recherche eher nach dem Motto verlaufen zu sein schien, dass er da mal was in der Zeitun gelesen und sich dann besorgt hat. Aus juristischer Sicht wichtige/grundlegende andere Entscheidungen hingegen blieben gänzlich unberücksichtigt.

Dieser Seitenhieb ist übrigens nicht gänzlich off-topic, denn Du siehst daraus zugleich, dass man bei interdisziplinären Arbeiten schnell Gefahr läuft, die Gepflogenheiten des jeweils anderen Faches unbeabsichtigt zu missachten und sich damit das Leben schwer zu machen. Jener Mediziner hätte vor einer Kommission aus rechtswissenschaftlichen Gutachtern keine Chance gehabt - darum ist er eben auch ein Dr. med geworden. Wer will sich auch vo einem Dr. jur operieren lassen? :lol:

Frohes Schaffen!

Sebastian
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