Fragen bezüglich geistiges eigentum einer Doktorarbeit

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M3H0

Fragen bezüglich geistiges eigentum einer Doktorarbeit

Beitrag von M3H0 »

Hallo allen,

Ich habe zwischen 2008 und 2012 bei einem deutches Forschungszentrum in bereich der Luftfahrt als Doktorand gearbeitet. In diese 4 Jahren hatte ich keine richtige Unterstutzung weder Methodisch (von mein DV) noch fachlich (von mein fachliche Betreuer bzw. mein Vorgesetzter). Ich hatte in diese vier Jahren mein Doktorvater ins gesammt unter zehn Mal getroffen. Die Beziehung mit meinem Vorgesetzter war (und ist) alles ausser "idilisch". Ich hatte wärend meiner Zeit als Doktorand ein neues Forschungsthema im Institut an die Beine gestellt, mehrere Veröffentlichungen gemacht, Patente eingereicht, zehn Diplomarbeiten betreuet und Fördermittel für Projekte erworben. Das war die erfolgreiche Seite meiner Zeit.

Gabts aber auch eine schlechte Seite. Ich hatte die Ziele, Vorgehensweisse, Aufgaben, Struktur und Inhalte meiner Promotion komplett allein definiert. Ich hatte von anfang an, teil der inhalte meiner Dissertation durch Diplomarbeiten bearbeitet und deren Ergebnisse als Instituts Berichte Veröffentlich. Zusätzlich, hatte ich für jede Diplomarbeit ein oder mehrere Veröffentlichungen gemacht wo die Studenten die die Diplomarbeiten geschrieben hatten als Koauthoren dabei waren.

Inzwischen, habe ich das Institut verlassen. In der Moment von mein Abschied habe ich 3 Studenten betreuet, und ich habe sie immer noch in meine Freizeit, bis zum Ende ihren Diplomarbeiten weiter fernbetreuet. Jetzt wollte ich, so wie gewöhnt die Ergebnisse der Diplomarbeiten in einem Konferenz veröffentlichen, aber da ich nicht mehr Mitarbeiter des Instituts mehr bin, habe ich mit meinem Doktorvater und gleitzeiteg ehermaliger Institusleiter mich im Kontakt gesetzt um Ihr Einverständnis und Genehmigung zu bekommen. In den Paper habe ich sowohl ein Abschnitt "Acknowledgements" wo ich die Fördergeber und Projektkennzeichen explizit nenne als auch ein Abschnitt "Disclaimer" geschrieben wo explizit steht dass ich nicht mehr Mitarbeiter des Institus bin und dass die im Paper vorgestellte Ergebnisse in Form von einem Instituts Bericht in mein Institut angemeldet wurden.

Daher meine Fragen bezüglich das geistiges Eigentum der Arbeit:

- Wer kann entscheiden ob die Wissenschaftliche Ergebnisse der Diplomarbeiten können veröffentlich werden oder nicht? Wenn ich eine kumulative Dissertation einreichen will muss ich unbedignt veröffentlichungen doch machen.

- Wem gehört das geistiges Eigentum der Arbeit? Während meiner Zeit als Doktorand wurde mir gesagt dass die Dissertation mein Persönliches Projekt war ("du arbeitest doch am end Effekt für dich" ) aber jetzt wird es mir gesagt dass ich darüber nichts zu sagen habe.

- Wenn ich mit der Betreuung nicht zufriden bin (war nie), kann ich die Beziehung mit meiner Doktorvater abbrechen und mit den Thema zum ein andere Professur gehen?

- Bei wemm sollte ich mir Ratt bezüglich die nächste Schritte holen? Ich bin kein Deutscher und ich kenne mich mit der rechtlichen Sachen nicht gut aus. Dazu fühle ich mich in eine komplette rechtliche Hilflosigkeit.

Vielen Dank in Voraus für den Support und viele Grüsse,
bienah
Beiträge: 145
Registriert: 18.12.2009, 15:30
Status: fertig

Re: Fragen bezüglich geistiges eigentum einer Doktorarbeit

Beitrag von bienah »

Du steckst wirklich in einer unschönen Situation. Ich kenne die Umstände deines Doktorats nicht, daher sind meine folgenden Worte mit Vorsicht aufzunehmen: Ich habe im Rahmen meiner Doktorarbeit Testverfahren entwickelt und musste zu Beginn der Arbeit unterschreiben, dass ALLE Resultate meiner Arbeit der Uni gehören. Das gilt (bei uns) für alle Doktoranden und war gar kein Thema, egal wie die Betreuung im Detail ausgestaltet ist. Manchmal entstehen aus Doktorarbeiten Spin-offs, die der Doktorand aufgrund seiner fachkenntnisse leitet. Für die Promotion brauchen wir (nebst anderen Anforderungen) drei Publikationen als Erstautor. Diese erstellen wir im Rahmen des Doktoratprojekts. Der Professor ist ebenfalls an Publikationen und Auftritten an Kongressen interessiert, da er diese für seine akademische Laufbahn benötigt. Bei dir scheint das irgendwie anders zu sein...?

Vielleicht gibt es eine Anlaufstelle der Uni, wo du Rat erhalten kannst? Erfahrungsgemäss sind diese aber sehr vorsichtig und eher auf der Seite des Professors, mit dem sie es sich nicht verscherzen wollen.

Viel Erfolg!
Laplace

Re: Fragen bezüglich geistiges eigentum einer Doktorarbeit

Beitrag von Laplace »

Das ganze klingt ein wenig kompliziert. Rechtlich kann ich dir keinen ausführlichen Rat geben. Wenn du Angstellt warst, gehören deine Arbeitsergebnisse mit ziemlicher Sicherheit deinem ehemaligen Arbeitgeber. Bereits veröffentlichte Ergebnisse kannst du natürlich in deiner Diss zitieren. Wie das genau bei eine kumulativen Diss gehandhabt wird, weiß ich nicht. Große Probleme sehe ich aber nicht.

Meistens sind formale-juristische Argumente für Doktoranden sowieso nicht der beste Weg. Wenn dein Betreuer nicht auf deiner Seite ist, ist das ein großes Problem, dass selten auf juristischem Wege gelöst wird. Daher probiere alles, um freundlich zum Betreuer zu sein! iete zum Beispiel an, dass er sich an den ausstehenden Publikationen beteiligen kann, damit er auch als Co-Autor aufgeführt wird.

Weil meistens andere Professoren keinen Streit mir ihren Kollegen wünschen, ist es nicht nicht unbedingt klug, die Diss bei einem anderem Prof einzureichen. Das gilt auch dann, wenn es rechtlich möglich wäre.

Generell ist es nicht unüblich, dass Ergebnisse auch nach ausscheiden aus der ehemaligen Institution veröffentlicht werden. Es werden dann meist die aktuelle und die ehemalige Affiliation genannt. Du hast hier also alles richtig gemacht. Hat dein Betreuer sich schon auf deine Anfrage hin gemeldet? Wenn die Zeit knapp wird, ruf ihn doch einfach an, dann kann er dich nicht einfach ignorieren.

Bzgl. deiner Diss bist du aber nicht rechtlos. Wenn du das Gefühl hast, dass eine friedliche Einigung mit dem Betreuer unmöglich ist, kannst du andere Optionen immer noch versuchen.
musicus

Re: Fragen bezüglich geistiges eigentum einer Doktorarbeit

Beitrag von musicus »

Auch wenn ich nicht alles verstanden habe, versuche ich trotzdem eine Antwort. Die ist eigentlich gar nicht so schwer und gilt für alle ähnlichen Fälle.
M3H0 hat geschrieben:Daher meine Fragen bezüglich das geistiges Eigentum der Arbeit:
Nur eine kurze Bemerkung: verabschiede dich vom Begriff „geistiges Eigentum“, das gibt es nicht.
- Wer kann entscheiden ob die Wissenschaftliche Ergebnisse der Diplomarbeiten können veröffentlich werden oder nicht? Wenn ich eine kumulative Dissertation einreichen will muss ich unbedignt veröffentlichungen doch machen.
Ob eine Arbeit veröffentlicht wird oder nicht, das entscheidet der Autor/die Autoren selbst. Nebenfrage: welche Diplomarbeiten sollen die Basis für wessen kumulative Dissertation sein?
- Wem gehört das geistiges Eigentum der Arbeit? Während meiner Zeit als Doktorand wurde mir gesagt dass die Dissertation mein Persönliches Projekt war ("du arbeitest doch am end Effekt für dich" ) aber jetzt wird es mir gesagt dass ich darüber nichts zu sagen habe.
Hast du etwas unterschrieben, gibt es einen Arbeitsvertrag, der dazu etwas regelt? Normalerweise hast du als Urheber die alleinigen Nutzungsrechte an einer Arbeit. Diese kannst du an andere abtreten, mußt es aber nicht. Die Urheberrechte bleiben dir sogar über deinen Tod hinaus und können nicht übertragen werden. Der inzwischen leider teilweise übliche Passus (wie bienah es schildert) in Prüfungsordnungen ist nicht haltbar. Auch kann man die Promotion nicht als erbrachte "Arbeitsleistung" in einem Angestelltenverhältnis ansehen.
- Wenn ich mit der Betreuung nicht zufriden bin (war nie), kann ich die Beziehung mit meiner Doktorvater abbrechen und mit den Thema zum ein andere Professur gehen?
Das sollte (zumindest theoretisch) jederzeit möglich sein, man muß nur jemanden finden, der übernimmt. Wobei auch hier die Prüfungsleistung abgenommen werden muß.
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