externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Jahresarchiv
Michael

Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von Michael »

Noch ein Nachtrag:

Würdet ihr dann auch bereits die Frage nach Nutzungsrechten / Patenten diskutieren? Oder erst auf einen späteren Zeitpunkt verschieben wenn es bereits konkrete Ergebnisse gibt?
Gibt es da Erfahrungen von anderen externen Doktoranden wie die Rechte an Uni / Firma / geistig Arbeitender verteilt sind?

Danke nochmal!
barbara
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Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von barbara »

Kläre das unbedingt vorher ab!
Patente sind kein Problem: Erst Antrag stellen, dann kannst Du veröffentlichen soviel Du magst. Schwieriger sind Entwicklungen, die nicht schutzfähig sind und die trotzdem nicht an den Wettbewerber gelangen sollen. Das dürften viel öfter der Fall sein…
In meinem Fall gab es vorab einen Patentantrag und das Thema wurde an einer Entwicklung, die durchaus das Ziel meiner (beruflichen wie wissenschaftlichen) Arbeit ist „vorbeigemogelt“, d.h. soweit verschoben, dass ein unkritischer Schwerpunkt gesetzt ist. Dieser Schwerpunkt gäbe genug her für 5 Dissertationen, so dass der Stoff nicht ausgeht. Weil ich natürlich die „eigentliche“ Entwicklung trotzdem vorantreiben muss, ist es ein bisschen Zusatzaufwand ohne Lorbeeren, aber dafür werde ich schliesslich (gut) bezahlt).
Paper bekommt mein Chef vorab, so dass er die Chance hat, rauszustreichen, was er nicht veröffentlicht sehen will. Das setzt gute vorherige Vereinbarungen voraus, sonst ist der Frust groß. Bisher hat es gut geklappt. Schwieriger wird es zum Schluss mit der Diss, denn die wird er unmöglich als ganzes lesen, geschweige denn verstehen. Ich bin zwar der Meinung, dass er sich auf mich verlassen kann, aber denkbar wäre es trotzdem, dass es am Ende im Detail einzelne Meinungsverschiedenheiten gibt.
18. apr 2011;31. Dec 2013;f;hoffentlich klüger!
Jucy

Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von Jucy »

Nutzungsrechte (auch an Publikationen (wer mit was wo?), Autorenreihenfolgen etc. denken) sollten unbedingt vor Beginn abgeklärt werden. Sonst kann hinterher ein böses Erwachen kommen.
Michael

Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von Michael »

Danke für die Anworten zu den Nutzungsrechten und Patenten!
Gibt es noch externe Doktoranden (am besten mit technisch-naturwissenschaftlichen) externen Arbeiten die mir ein Beispiel geben können wie der Zeitaufwand Diss / normale Arbeit und die Bezahlung dafür geregelt ist?

schöne Grüße,

Michael
Frodo

Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von Frodo »

Hallo Michael
Michael hat geschrieben: Auch ich habe bald ein weiteres Gespräch wegen Gehalt und Arbeitszeit vor mir. Mein Idee ist 80 % zu arbeiten (also Mo-Do) und dafür 90% bis 95% meines jetzigen Gehaltes zu bekommen. Was haltet ihr davon? 100% werde ich zwar fordern, aber realistisch ist es für mich nicht.
80% Arbeiten / 90% Lohn halte ich für durchaus realistisch, zumal du ja offenbar einen deinem Vorhaben gegenüber aufgeschlossenen Arbeitgeber hast. Wenn ich dich richtig verstehe, so ist deine Arbeit stark mit deiner Dissertation verknüpft, womit sich das lästige Hin-und-Her zwischen Arbeitsalltag und Dissertation nahezu erübrigt. Und ob nun 90%, 95% oder 97.25% Lohn ist doch eigentlich egal, da alles über 80% für einen Doktoranden doch seeeehr angenehm sind. :D
Michael hat geschrieben: Zum Thema Zeit zum Zusammenschreiben (Ich gehe mal von ca. 6 Monaten aus). Entweder würde ich mich unbezahlt freistellen lassen oder durch Zeitkonten Überstunden sammeln.
Einen unbezahlten Urlaub um deine Diss zu Ende zu schreiben kann ich - aus eigener Erfahrung - nur empfehlen. Sofern finanziell machbar, ist dies (in meinen Augen) die effizienteste Lösung.

Viele Grüsse,
Frodo
Broomstick

Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von Broomstick »

Hallo

@Wissbegierige: Dankeschön :blume: ja die Interviews muss man ja auch zu einer gescheiten Tageszeit führen, Abends und Pausenzeiten fallen da eher raus. Das macht eine gaaaannz klare Trennung sicher schwierig, aber zumindest einen Tag von zuhause aus Arbeiten wäre schön und sonst eben auf "Vertrauensbasis", d.h. fallen viele To Do's an, haben diese Vorrang, ist etwas Luft kann diese für die Diss aufgewendet werden. Denke das ist fair.

@Barbara: Die Zeit für die Diss. über Überstunden und angesparten Resturlaub zu lösen finde ich auch galant. Allerdings fallen bei mir perse schon gar nicht soviele Überstunden an. Das könnte sich aber auch jederzeit ändern. Unsere Bereich ist im "Aufbau". Aber da Du den Resturlaub erwähnt hattest kam mir gerade der Bildungsurlaub in den Sinn. Hier muss, man soweit ich informiert bin seine Urlaubstage aufwenden und bekommt die gleiche Anzahl an Urlaubstagen vom Arbeitgeber "on top". Dafür muss man allerdings auch die eigenen Urlaubstage mit "Bildung" verbringen. Ist jetzt halt die Frage, ob sich das Fertigestellen einer Diss. darunter defnieren lässt?!

@Michael: Das ist aber schön, dass Du in der gleichen Situation bist. Sehr gut! Keep me informed! Deine Lösungsvorschlag ist auch gut. ich denke solche Verhandlungen sind ein "Herantasten" an das was für beide fair ist nd wenn ich mich hier so einlese gibt es einfach ganz viele verschiedenartige Konstellationen. Drück Dir die Daumen!

Viele Grüße
algol
Beiträge: 8761
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Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von algol »

Bildungsurlaub - eigentlich müssen die Maßnahmen anerkannt sein, z.B. ein Englisch-Kurs von einem anerkannten Maßnahmeträger. Da wäre ich mit Diss skeptisch, aber ein interessanter Gedanke.
verawalter

Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von verawalter »

Hier die Auflösung:

Habe nun meine Arbeitszeit auf 90% reduziert und gehe 3 Nachmittage für ca 4-5 h an die Uni, wo ich ein Büro als externe habe.

Broomstick schreibt...
verawalter

Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von verawalter »

Hier mein Ergebnis:

Zwar hat mein Arbeitgeber sich nicht auf die von mir vorgeschlagene Regel eingelassen, dafür aber hat er

1. mich von der Kernzeit entbunden, damit ich kommen und gehen kann wie ich mag und Termine an der Uni wahrnehmen kann
2. mir zugesichert (wenn auch nicht schriftlich), dass ich (sofern ich meinen Aufgaben gerecht werde) gerne auch mal während der Arbeitszeit etwas für die Diss. arbeiten kann
3. einer von mir nachträglichen Reduktion der Arbeitszeit um 10% auf 90% zugestimmt, (obwohl wir dieses Arbeitszeitmodell nicht mals haben). Dafür muss ich aber auch 10% weniger Einkommen in Kauf nehmen.

Punkt 2 ist bei uns sogar realisierbar, weil ich einen Chef habe, der lieber alles selbst macht, als zu delegieren. So kann's auch gehen.

Jetzt investiere ich 3x die Woche von (in der Regel) 16.00 Uhr bis ca. 21.00 Zeit für die Diss. Manchmal auch nur 2x, je nach meiner Fassung.

Danke für Eure Antworten!

Gruß Broomstick
Eleen

Re: externe Promotion - Regelung Arbeitszeit zw. Job/D

Beitrag von Eleen »

Hallo,

ich habe 70% gearbeitet und jeweils früh morgens 2-3 Stunden für die Diss im Büro gearbeitet. Um die Uhrzeit wird man bei uns nicht gestört :wink: und es war gut, die Diss-Pflicht für den Tag erledigt zu haben. Eine Zeitlang habe ich es abends versucht, sehr frustrierend ... und eine Zeitlang hatte ich auch die "1 Tag ganz frei-Regelung", da fiel mir der Einstieg in die Diss jedes Mal sehr schwer. Gleichzeitig war es nicht sehr günstig, immer einen Tag auf der Arbeit zu fehlen. Es war also ein längeres Ausprobieren bis ich bei meinem Arbeitszeitmodell angekommen war.

Allerdings hat meine Diss absolut nichts mit meinem Job zu tun, so dass ich keine finanzielle Regelung finden musste und von der Seite auch keine Erwartungen bestanden, dass ich abschließe. Die flexible Einteilung der Arbeitsstunden und das Abbummeln von Überstunden, um Bibliothekstage etc. zu machen, ist abgesprochen. So hat es prima geklappt, aber lange gedauert. Denn die Arbeit hatte phasenweise Priorität, in anderen Phasen konnte die Diss aber auch in den Vordergrund rücken.

Denke, das Ganze hängt stark von der Struktur des Jobs und der eigenen Arbeitsweise ab.

Wenn der Arbeitgeber davon einen Nutzen hat und unterstützen will, finde ich die 75/100 Regelung auch attraktiv für beide Seiten. Der Arbeitgeber hat natürlich das Risiko, dass die Diss nicht fertig wird oder gekündigt wird... das sollte man evtl. für das Gespräch im Hinterkopf haben, dass solche Bedenken bestehen könnten.

Eleen
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