Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Jahresarchiv

0
Keine Stimmen
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 0

miss_spok

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von miss_spok »

Hallo,
ich häng mich mal hier dran. Ich mache gerade zum 1. Mal in meinem Leben eine Steuererklärung. Nun will ich meinen PC steuerlich absetzen, nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgabe (im Rahmen der Promotion). Ich kann doch aber nicht den vollen Preis über drei Jahre absetzen, wenn ich den PC auch privat verwende? Wie komme ich da auf die richtige Prozentzahl? Pi mal Daumen?
Und brauch ich wirklich für alles, alles Belege? Also wenn ich mal für 5 Euro im Copyshop was kopiert hab, hab ich dafür keinen Beleg mehr, aber das summiert sich doch auch?
LG, miss_spok
algol
Beiträge: 8761
Registriert: 09.06.2009, 22:15
Status: mittendrin?
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von algol »

Also die Copyshops sammle ich. Hm. Ist nervig, aber mache ich so, ja.
bbb

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von bbb »

@miss_spok:

Wenn Du es ganz genau machen willst, überleg' Dir, wie viele Stunden Du am Tag ungefähr "privat" am Rechner sitzt und wie viele für die Diss.

Aber ich denke 80..85% für die Diss könnte realistisch sein, oder?

@alle: noch ein Tipp zur Abschreibung über 3 Jahre:
* sollte man z. B. einen Computer 2009 angeschafft haben und jetzt für die Diss nutzen, könnte man für 2011 immer noch die 3. Rate zu x Prozent absetzen (sofern die Rechnung noch vorhanden ist)

im Prinzip könnte man (meine Erfahrung) auch Geräte absetzen, die schon älter als 3 Jahre sind, denn wenn man sie tatsächlich immer noch nutzt, könnte man z. b. bei einem vor 5 Jahren gekauften Gerät (sofern man es vorher noch nicht vollständig abgesetzt hatte) immerhin noch ein Fünftel des Kaufpreises als 5. "Rate" ansetzen.

... und ich sammle auch immer fleißig die Quittungen für Vormerk- oder Mahngebühren aus den örtlichen Bibliotheken, die auch größtenteils durch Fachliteratur für die Diss verursacht werden.
ZESAR

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von ZESAR »

Interessant für Externe:
Absetzbar sind die Fahrten zur Uni und zwar Hin- und Rückfahrt, daneben ist auch eine Verpflegungspauschale i.H.v. 6 EUR pro Unitag absetzbar. Belege braucht man für diese Kosten i.d. Regel nicht vorlegen - es muss halt plausibel sein.
pleibu

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von pleibu »

Kann mir jemand sagen, wie es mit dem häuslichen Arbeitszimmer aussieht? Schließlich sitze ich ja abends und sonntags, wenn die Bibo zu hat, zu Hause im Arbeitszimmer. Das ist dadurch auch kaum durch andere nutzbar (bei dem was da alles von mir rumliegt). Kann ich die Kosten wie ein normales Arbeitszimmer (Miete, Haftpflicht- und Hausratversicherung, Stromkosten, ...) im Rahmen der Promotion geltend machen, obwohl ich eine volle Stelle an der Uni habe? Beiträge in anderen Foren sind schon etwas älter dazu und widersprechen sich teilweise...
Gruß
bbb

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von bbb »

@pleibu:
Zur Rechtslage kann ich nichts sagen, aber es ist sicherlich kein Fehler, es einfach zu versuchen und es anzusetzen und anzugeben, dass Du ja auch über die an der Uni Vollzeit-Tätigkeit hinaus in Deiner "Freizeit" an der Doktorarbeit arbeiten musst.
orcera

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von orcera »

Hallo,

der Beitrag ist zwar alt, aber eine Frage hab eich bzgl. der Absetzbarkeit einer Wohnung.
Während meines Studiums konnte ich die Zweitwohnung als Werbungskosten absetzen.

Wie sieht das nun während der Promotion aus?
Kann ich die Kosten einer Zweit- oder auch Erstwohnung komplett absetzen, oder gelte hier andere Regeln?

Viele Grüße,
Timo Korthals
roberto

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von roberto »

Hallo Timo,

Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist. Allerdings ist dies ein absoluter Ausnahmefall, da ein Student (und das wird auch für Promotionsstudenten gelten) seinen Lebensmittelpunkt nach der Rechtsprechung regelmäßig an den Studienort verlagert.

Alternativ sind - wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (und in der Höhe grds. begrenzt) - die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar.

Ich bezweifle übrigens, dass es rechtens war, während deines Studiums die Kosten für die Zweitwohnung als Werbungskosten abzusetzen. Doppelte Haushaltsführung gibt es im Studium nicht und zumindest für ein Erststudium gilt das oben Gesagte nicht. Aber schön, wenn es trotzden geklappt hat! :D

Es wäre übrigens schön, bei solchen Fragen einen neuen Thread zu erstellen und nicht einen uralten hervorzukramen. Vieles, was oben diskutiert wurde, ist längst überholt (geht schnell im Steuerrecht). Es sollte deshalb vermieden werden, dass Leser dies als aktuell auffassen und verwenden.

Gruß, Roberto
orcera

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von orcera »

Hallo Roberto,

vielen Dank für die Antwort.
Die Kosten konnte ich absetzen, weil ich meinen Erstwohnsitz immer noch zuhause hatte, dass haben die dann wohl auch so anerkannt.

Viele Grüße.
roberto

Re: Welche Promotionskosten sind steuerlich absetzbar?

Beitrag von roberto »

Nur zur Info (auch für andere): Die Beibehaltung des Erstwohnsitzes bei den Eltern (oder sonstwo) hat keinen Einfluss auf die Absetzbarkeit der Kosten für die Studienwohnung. Es kommt (und kam auch schon früher) allein auf den Lebensmittelpunkt an. Die melderechtliche Handhabung spielt selbst keine Rolle und hat allenfalls eine Indizwirkung.

Und noch etwas: Nur weil bei dem einen das Finanzamt etwas "akzeptiert" hat, heißt das nicht, dass auch andere sich hierauf berufen können (keine Gleichheit im Unrecht). Die allermeisten Steuerklärungen werden vom Finanzamt nur maschinell auf rechnerische Richtigkeit geprüft, d.h. nicht inhaltlich - jedenfalls bei den "kleinen Fischen". Das bedeutet aber nicht, dass man wider besseren Wissens oder auf gut Glück (dolus eventualis reicht aus) einfach gewisse Werbungskosten angeben könnte. Das wäre unter Umständen nämlich eine Steuerhinterziehung, und die wird durchaus geahndet - auch bei den "kleinen Fischen"!
Gesperrt