Bei Abbruch Stipendium zurückzahlen?

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yellowBird

Bei Abbruch Stipendium zurückzahlen?

Beitrag von yellowBird »

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage, die hier vielleicht jemand beantworten kann:

Ich bin Biologin und bekomme seit Juli für meine Promotion ein LGFG-Stipendium, das zunächst für 1 Jahr ausgelegt ist, aber auf 3 Jahre verlängert werden kann.
Da gerade alles noch ein bisschen wirr ist mit meiner Zukunftsplanung, mache ich mir so meine Gedanken:
FALLS es dazu kommen sollte, dass ich meine Promotion abbrechen werde, muss ich das schon erhaltene Geld dann zurückzahlen? In den Stipendienunterlagen steht nichts dazu und ich finde auch sonst nirgendwo Infos :?
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich glaube, das ist von Stipendium zu Stipendium anders, aber dort anrufen und mich danach erkundigen kommt glaube ich nicht so gut an :(
HHlerin

Re: Bei Abbruch Stipendium zurückzahlen?

Beitrag von HHlerin »

Also wenn in den Unterlagen, bzw. in der von Dir vermutlich unterschriebenen Vereinbarung nichts entsprechendes ausdrücklich drinsteht, dann ist das schonmal ganz gut. Ohne jetzt Expertin in diesem Rechtsgebiet zu sein, würde ich mal davon ausgehen, dass eine Pflicht zur Rückzahlung nur dann besteht, wenn Du bei den zur Vergabe des Stipendiums an Dich führenden Punkten arglistig getäuscht hättest. Also wenn es z.B. ein Stipendium für alleinerziehende Mütter wäre, Du aber gar kein Kind hättest, sondern nur für den Antrag eins erfunden hättest, um mal ein Beispiel zu nennen.

Ansonsten stellt ein Forschungsstipendium die Gewährung von Geldern im Gegenzug dafür da, dass man sich eben der Forschung widmet. Sofern die Stipendiengewährung nicht ausdrücklich an die Produktion eines Endprodukts (Abschlussbericht/Dissertationsschrift) geknüpft ist, was einen "quasi-Werkvertrag" darstellen würde (und das wird nie der Fall sein, da in aller Regel nur "die Arbeit an" der Dissertation vereinbart wird), dann ist ein Abbruch kein Problem. Normalerweise gibt es in den Stipendien-Vereinbarungen ja Klauseln, wann ein Stipendium vorzeitig beendet werden kann, also z.B. wenn sich der Stipendiat erkennbar über einen längeren Zeitraum nicht der mit dem Stipendium geförderten Foschung widmet.

Also um noch mal zusammenzufassen: Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich und rechtlich kaum durchsetzbar, ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung und ohne krasses Fehlverhalten deinerseits die Zuwendungen im Falle eines Abbruchs von Dir zurückzufordern.
MastaofDissasta

Re: Bei Abbruch Stipendium zurückzahlen?

Beitrag von MastaofDissasta »

@HHlerin (oder vielleicht auch an jemand anderen, der es weiß): Ich hätte in diesem Zusammenhang auch eine Frage und vielleicht ist das in diesem Kontext zu beantworten: Bei uns am Fachbereich gibt es einen Professor, der vergibt "Forschungsstipendien". Zu deutsch: Der macht viel Auftragsforschung, wirbt aber im Rahmen der Projekte keine Stellen ein, sondern teilt die Inhalte auf und vergibt inhaltlich weit festgelegte Stipendien brutto für netto. Nach meinem Rechtsempfinden ist das Schwarzarbeit, aber wie ist das: Kann der Stipendiengeber konkrete Arbeitsergebnisse (wie z.B. einen Forschungsbericht) verlangen?
HHlerin

Re: Bei Abbruch Stipendium zurückzahlen?

Beitrag von HHlerin »

Naja, das mit dem brutto=netto ist ja das "Problem" aller Stipendien. Aber diese Praxis ist gerade an Universitäten gang und gäbe, weil Mitarbeiter-Stellen eben sehr teuer sind und bei drittmittelfinanzierten Projekten (mit regelmäßig knappen Mitteln) schlicht mehr Geld für die Erhebung bleibt, wenn man die Wissenschaftler nicht mit einer Stelle, sondern mit einem Stipendium "versorgt". Das ist nicht wirklich "Schwarzarbeit", da man als Stipendiennehmer gegenüber einem wissenschaftlichen Mitarbeiter zumindest den Vorteil hat, dass man (zumindest theoretisch) keine anderen Verpflichtungen hat, als die Forschung bzw. damit zusammenhängende Publikations- oder Vortragspflichten. Aber eben keine Aufgaben, die normale Uni-Mitarbeiter erledigen müssen, wie z.B. Lehre. Aber auch das wird in der Praxis vermutlich nicht immer eingehalten, und dann hast Du mit Deinem Schwarzarbeit-Vorwurf nicht unrecht...

Zu Deiner Frage: Ja, der Stipendiengeber kann natürlich konkrete Ergebnisse verlangen, gerade die Erstellung eines Forschungs-/ Abschlussberichts ist ganz klassisch eine Vereinbarung sowohl bei der Vergabe von Drittmitteln als auch von Stipendien.
HHlerin

Re: Bei Abbruch Stipendium zurückzahlen?

Beitrag von HHlerin »

Wobei beispielsweise bei Promotionsstipendien immer "die Arbeit an" der Dissertation vereinbart wird, aber die Erstellung von "Nebenprodukten", wie eben Forschungsberichten, vereinbart werden kann. Hintergrund ist der, dass das, was nachher als Diss veröffentlicht wird, nicht immer praxistauglich genug für den Auftraggeber (sei es Uni oder Stiftung) ist. Dann muss der Stipendiat manchmal zwei "Produkte" anfertigen. Oder es wird vereinbart, dass er bei längeren Stipendien nach 2 Jahren einen Zwischenbericht an den Stipendiengeber abgibt. Wenn es sich nicht ausdrücklich um ein PROMOTIONSstipendium, sondern einfach um ein Forschungsstipendium handelt, dass ist es quasi andersrum, und die Diss ist Nebenprodukt, der Forschungs-/Abschlussbericht eher Hauptprodukt. Hängt also von der Vereinbarung ab...
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