Eintragung niederländischer Doktor/Promotionsurkunde in Late

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cbb

Eintragung niederländischer Doktor/Promotionsurkunde in Late

Beitrag von cbb »

Hallo,

ich habe ein praktische Frage zur Eintragung des Doktors im Personalausweis. Mein Doktor ist von einer niederländischen Uni, de jure ist es kein Problem mit der Anerkennung.
Allerdings ist die Promotionsurkunde auf Latein (so richtig altmodisch, mit Siegelwachs auf Pergament). Nun die Frage wie ich den Beamten vom Inhalt überzeuge.
Mir wurde (unverbindlich) mitgeteilt, dass die Urkunde von einem staatllich anerkannten Übersetzer auf Deutsch üersetzt werden muss. Dies stell ich mir (a) schwierig vor (die Zahl der staatl. anerkannten Lateinübersetzer schein überschaubar bzw. ich habe bei meiner Google-Blitz-Recherche keinen gefunden) und (b) weiss ich, dass bestimtme deutsche Universitäten die Promotionsukunden ebenfalls auf Latein verfassen.

Hat einer zufällig praktische Efahrungen oder einen Vorschlag?

Vielen Dank und beste Grüsse,
Stefan
algol
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Re: Eintragung niederländischer Doktor/Promotionsurkunde in

Beitrag von algol »

Ob ein ausländischer Doktortitel in D anerkannt wird, klärt doch meines Wissens nach das Wissenschaftsministerium. Und wenn die das bestätigen, dass der Titel in D anerkannt ist, kannst Du diesen Wisch beim Meldeamt vorlegen.
Laplace

Re: Eintragung niederländischer Doktor/Promotionsurkunde in

Beitrag von Laplace »

Das klingt drollig und gleichzeitig furchtbar umständlich. Ich würde es an Unis mit entsprechenden Fakultäten versuchen, ggf. auch bei katholischen Lehrstühlen. Oder wie wärs mit der Auslandsvertretung des Vatikan? Oder such einen anerkannten Übersetzer für Italienisch?

Die Selbst wenn die jeweils selbst nicht "offiziell" übersetzen dürfen, haben die vielleicht einen Tipp für dich.


@algol: Inerhalb der EU sollte das doch kein Problem sein?
Jaja

Re: Eintragung niederländischer Doktor/Promotionsurkunde in

Beitrag von Jaja »

Laplace hat geschrieben: @algol: Inerhalb der EU sollte das doch kein Problem sein?
Dem muss ich leider widersprechen, denn das wird auch über bilaterale Abkommen geregelt. Ich habe einen deutschen Dr. muss den aber hier (= anderes EU-Land) anerkennen lassen (was natürlich nur wirklich notwendig ist, wenn er Voraussetzung für eine Anstellung ist, ansonsten wird man nicht festgenommen, wenn man den Dr. benutzt :wink: )

Hier machen dass die Unifakultäten.
Aber das Anerkennen ist ja nicht das Problem hier, sondern die Sprache in der die Urkunde erstellt ist. Hast Du es denn schon mit der Urkunde so versucht?
Also, ich würde als Erstes zum Meldeamt gehen, dein Anliegen vortragen und sehen, was passiert. Wenn Sie eine eidensstattliche Übersetzung brauchen, dann sollten sie dir auch sagen können, auf welchem Weg du einen solchen Übersetzer findest. In D brauchte ich das nie, aber hier gibt es Listen von solchen Übersetzern bei den Gemeinden und Gerichten.
Sebastian
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Re: Eintragung niederländischer Doktor/Promotionsurkunde in

Beitrag von Sebastian »

Für NRW hatte ich das Thema "Führbarkeitsnachweis" mal im Artikel "Promotion im Ausland" zusammengestellt, mit dem Fazit: 70 EUR beim Wissenschaftsministerium für einen Führbarkeitsnachweis zahlen. Mit der lateinischen Sprace sollten die dann zurechtkommen, zumal Anabin nach meinem Kenntnisstand ohnehin über Herkunftsland, -uni und -bezeichnung funktioniert.

Viel Erfolg!
Sebastian
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