Co- Autorenschaft

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epikur
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Co- Autorenschaft

Beitrag von epikur »

Liebes Forum!

Am Beispiel von AGH wird deutlich, daß Autorenlisten von Publikationen häufig die Quelle von Ärgernissen und Kränkungen sind. Nun befürchte ich selbst, jemanden übergangen zu haben und damit evtl. zu kränken :oops:

Mein Artikel zu den Ergebnissen einer empirischen Befragung steht unmittelbar vor der Veröffentlichung.
Hierfür habe ich u.a., in modifizierter, ergänzter und neu validierter Form, einen Fragebogenteil verwendet, der von einem Kollegen vor vielen Jahren konstruiert worden ist. Ich habe von diesem die Erlaubnis eingeholt, seinen Fragebogen verwenden zu dürfen und ihn selbstverständlich auch korrekt als Quelle angegeben.
Ist es jedoch darüber hinaus erforderlich, üblich oder gehört es zum "guten Ton", diesem Kollegen die Co- Autorenschaft anzubieten???
Zur Information: Er hat sich nicht an der Erhebung, deren Auswertung oder am Schreiben des Artikels beteiligt, aber ich habe halt seinen Fragebogen verwendet.

Ich weiß nicht, ob er überhaupt noch als Co- Autor ergänzt werde könnte, da der Artikel bereits beim Satz ist und ich jeden Tag auf die Druckfahnen warte. Wenn, dann wäre jetzt die allerletzte Gelegenheit dazu!
Da ich meinen DV nicht mehr erreicht habe (der ist wohl schon im Wochenende) bitte ich um schnelle Antworten aus dem Forum!

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

epikur
Zuletzt geändert von Sebastian am 12.10.2012, 15:45, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Zitierten Beitrag verlinkt.
Laplace

Re: Co- Autorenschaft

Beitrag von Laplace »

Du hast seine Erlaubnis, du hast ihn zitiert. Das klingt doch erstmal völlig korrekt, Vielleicht wäre es nett (aber nicht unbedingt notwenid) gewesen, ihm anzubieten, sich zu beteiligen. Dann hätte er aber wenigstens an der schriftlichen Ausarbeitung mitarbeiten müssen. Ohne viel Aufwand kannst du natürlich noch ein freundliches Acknowledgement hinterherschieben und ihm am Ende eine Kopie deines Artikels geben. Das ist freundlich, macht nicht viel Arbeit, und du zeigst ihm, dass du seine Hilfe wertschätzt.
DoneXY

Re: Co- Autorenschaft

Beitrag von DoneXY »

Ich verstehe überhaupt nicht, warum eine C-Autorenschaft in Frage kommt.

Wie die ausgewerteten Fragenbögen interpretiert werden und vor welchem theoretischen Hintergrund, ist doch keineswegs unstrittig. Zumindest in den mir bekannten Disziplinen. Ich würde nicht ohne weiteres wollen, dass mein Name über einem Artikel steht, den jemand anderes verfasst hat.
AGH

Re: Co- Autorenschaft

Beitrag von AGH »

Ich schließe mich den anderen an; aus der Beschreibung der Situation geht für mich keine Rechtfertigung für eine Co-Autorenschaft hervor.

Ich finde es aber toll, dass Du Dir Gedanken darüber machst! Dass es ein bewusster Umgang mit dem Thema Autorenschaft ist!

Wisst Ihr eigentlich, wie das mit den Rechten ist? "Gehört" eine Publikation allen Autoren und jeder darf damit machen, was er will? Oder gehört eine Publikation allen Autoren, weswegen jede Weiterverwendung nur in Abstimmung mit den anderen Autoren erfolgen darf? Oder "gehört" sie dem Erstautor, der alles damit machen darf? Welche Rechte haben Co-Autoren? Wie ist denn das?

Liebe Grüße!
AGH
epikur
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Re: Co- Autorenschaft

Beitrag von epikur »

Ganz herzlichen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten :blume:

Ich bin froh darüber, daß ich offenbar kein schlechtes Gewissen haben muß :)

@AGH: Mit den Autorenrechten verhält sich das bei Zeitschriftenveröffentlichungen noch mal ganz, ganz anders...! Da gehen nämlich mit der Publikation i.d.R. alle Autorenrechte auf den VERLAG über :twisted:
Jede weitere Verwertung und Vervielfältigung bedarf darauf hin der ausdrücklichen Genehmigung des Verlages!
Bei einigen Verlagen kann man sich davon jedoch für teures Geld "freikaufen", meist verbunden mit einer Open Access- Veröffentlichung. Das kostet bspw. bei Hogrefe und Springer mal locker 2000 - 3000 € !!!
Wie sich das bei Postern und Kongressbeiträgen verhält, weiß ich allerdings nicht so genau. Ich schätze zwar, daß dort allen Autoren ein Autorenrecht zukommt und nicht nur dem Erstautor. Wenn das nicht explizit geregelt ist, kann dies aber sicher ein Anwalt für Medienrecht beantworten.

Eine angenehme Nacht wünscht

epikur
surcam

Re: Co- Autorenschaft

Beitrag von surcam »

Zum Problem mehrerer Urheber: § 8 UrhG. Abs. 1: "Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes." Nach Absatz 2 steht den Miturhebern das "Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes [...] zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern." Bei der Gesamthandsgemeinschaft gilt grds., dass für alles, was mit dem Gesamthandseigentum geschieht, die Zustimmung aller Gesamthänder notwendig ist.

Zum Problem der Autorenrechte bei Verlagen: Da gilt § 38 UrhG. Abs. 1: "Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist." Dabei sind "periodisch erscheinende Sammlungen" auch zeitschriften. Interessant dürfte hier vor allem Satz 2 sein: Ein Jahr nach Erscheinen darf der Urheber das Werk durchaus wieder vervielfältigen. :) Aber aufgepasst: Achtet darauf, ob ihr beim Verlag irgendetwas anderes unterschrieben habt!!
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