Zurückziehen der eingereichten Dissertation?

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Irgendwer

Zurückziehen der eingereichten Dissertation?

Beitrag von Irgendwer »

Hallo Allerseits

Ich habe hier bisher immer mit großem Gewinn mitgelesen und möchte schonmal vorab allen Beteiligten hier für dieses Forum danken.

Zu meiner Situation und meinem Problem: Ich habe extern promoviert und die Endfassung meiner Dissertation im Mai mit meinem Doktorvater besprochen. Da sagte er mir: Es wird ein Magna cum laude. Daraufhin habe ich eingereicht und nun liegt das Gutachten vor, in dem steht: cum laude. Nach einem Telefonat ergab sich, dass er meint: Naja, ganz knapp cum laude, das muss ich in der Disputation aber noch beweisen, denn eigentlich wäre es rite. Mein Vorschlag, das ich die Diss. dann zurückziehen möchte um sie zu überarbeiten, hat er abgelehnt.

Ein ausführliches Gespräch steht noch aus.

Neben dem, das ich natürlich total geplättet war und bin, frage ich mich nun, wie ich weiter vorgehen soll. Eines ist klar: Mein Vertrauen in meinen Doktorvater ist erschüttert und ich möchte nicht in die Diputation gehen. Ich kann laut Promotionsordnung meine Dissertation zurückziehen. Genau steht in ihr: "(4) Nach Einsicht in die vorläufigen Gutachten kann die Bewerberin bzw. der Bewerber bis zum Termin des Kolloquiums eine Unterbrechung des Verfahrens zur Überarbeitung der Dissertation beantragen oder den Antrag auf Promotion zurücknehmen. " (Promotionsordnung Dr.phil., Universitär Bremen, vom 26.06.2000).

Es stellt sich jetzt aber meine Frage: Wenn ich erneut promovieren möchte, mit einem anderen Thema (logisch) und einem anderen Doktorvater (auch logisch), dann muss ich folgendes angeben: "eine schriftliche Erklärung darüber, ob und ggf. mit welchem Ergebnis sich die Bewerberin bzw. der Bewerber bereits einem Promotionsverfahren unterzogen oder ein solches beantragt hat." (ebd.).

Nun meine Fragen:
- Habe ich mich in einem Promotionsverfahren befunden, wenn ich die Dissertation zurückziehe?
- Habe ich ein solchen beantragt, wenn ich die Zulassung zur Promotion beantragt habe?
- Wenn die Antwort auf eine oder beide Fragen "Ja" ist, welche Konsequenzen hat das für die erneute Zulassung zu einem Promotionsverfahren?

Ein bisschen verzweifelt,

Irgendwer
Anne78
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Re: Zurücknahme der Dissertation

Beitrag von Anne78 »

Hallo Irgendwer,

Deine spezifischen Fragen kann ich nicht mit letzter Sicherheit beantworten, denke aber, sobald Du eingereicht hast, ist das Verfahren eröffnet. Sollte aber in Deiner Promotionsordnung stehen. Was das für eine eventuelle weitere Dissertation bedeutet, weiß ich nicht.
ABER ich frage mich etwas ganz anderes. Warum möchtest Du so kurz vorm Ziel aufhören? Wenn Du unbedingt noch einmal promovieren möchtest, um mindestens ein Magna zu erlangen, dann ginge das im Notfall doch auch als "Dr. Nr. 2", also nach Abschluss des aktuellen Verfahrens. Müsste ja sowieso ein anderes Thema und eine andere Betreuung sein (allerdings wahrscheinlich auch ein anderes Fach, da müsstest Du Dich ggf. schlau machen). Jedenfalls würde ich mir an Deiner Stelle stark überlegen, ob Du den Nerv hast, noch einmal drei Jahre (oder länger) an einer Dissertation zu sitzen, besonders mit dem Wissen, dass Du es schon einmal fast geschafft hast.
Die Enttäuschung und Wut über die Bewertung - gerade nach der vorherigen Aussage, es werde ein "Magna" - kann ich sehr gut nachvollziehen, auch, dass Du jedes Vertrauen verloren hast. Trotzdem: Mein Rat wäre, dass Du noch einmal in Dich gehst und darüber nachdenkst, ob Du es nicht doch durchziehen willst.
Alles Gute!
Irgendwer

Re: Zurücknahme der Dissertation

Beitrag von Irgendwer »

Hallo Anne78

Es geht nicht um ein "magna", sondern darum, dass der Doktorvater die Dissertation mit "cum laude" bewertet hat, in einem Telefon aber sagte, dass es eigentlich "rite" sei und ich in der Disputation erst beweisen müsste, dass es wirklich "cum laude" ist. Er hat gesagt: wenn ich in der Disputation mache, was er möchte, wird's nen "cum laude". An dieser Stelle setzt das Problem mit dem Vertrauen ein: Ich kann mich auf diese Aussage (offensichtlich) nicht verlassen. Wenn ich mich also auf die Disputation einlasse, ist es eine 50/50-Sache, ob "rite" oder "cum laude". Und mit "rite" will ich auf gar keinen Fall promoviert werden.

Gruß,

Irgendwer
DoneXY

Re: Zurücknahme der Dissertation

Beitrag von DoneXY »

Ich denke, wenn Deine Promotionsordnung vorsieht, dass Du die Diss zurückziehen kannst, müsste es bedeuten, dass Du sie nie eingereicht hast. Sonst machte dieser Passus m.M.n. keinen Sinn.
Irgendwer hat geschrieben:Er hat gesagt: wenn ich in der Disputation mache, was er möchte, wird's nen "cum laude".
Kannst Du das etwas genauer ausführen?

Hast Du eine Idee, wieso es zu dieser Veränderung von 'magna cum' hin zu 'rite' kam?
Aguti
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Re: Zurücknahme der Dissertation

Beitrag von Aguti »

Hallo Irgendwer,
ich verstehe völlig, dass du nicht mit rite promoviert werden willst und dass du von deinem DV enttäuscht bist. Aber bedenke dennoch, dass auch rite bestanden ist! Die Note spielt ja hinterher keine große Rolle mehr (gehe davon aus, dass du nicht an der Uni bleiben möchtest). Für das persönliche Empfinden sicherlich, aber eben nicht für das Berufsleben, da zählt doch v.a. der Titel, den du auf jeden Fall hättest. Außerdem ist es doch nicht unwahrscheinlich, dass du in der Dispu das cum laude erreichst. Willst du wirklich im Affekt wieder von vorne anfangen und dich jahrelanger Mühe erneut stellen? Was deine eigentlichen Fragen angeht: Ich bin kein Jurist, aber ich interpretiere das so, dass du dich auf jeden Fall in einem eröffneten Promotionsverfahren befindest - es liegt ja bereits ein Gutachten vor! Was das natürlich für eine neue Zulassung genau bedeutet, weiß ich nicht, aber kann mir vorstellen, dass es Probleme gibt oder zumindest genau nachgefragt wird.
Und - was sich mir beim Lesen aufdrängt: Was sagt denn der Zweitgutachter?
Alles Gute für dich :blume:!
speedy05

Re: Zurücknahme der Dissertation

Beitrag von speedy05 »

Hi,
nach der Note fragt später keiner mehr - es sei denn, du willst wissenschaftliche Karriere machen. Geh in die Prüfung, eine zweite Arbeit kannst du dann immer noch schreiben, wenn es dir danach ist :) Sonst waren die letzten Jahre für die Katz und DAS wäre noch viel unbefriedigender als ein rite für mich.
Irgendwer

Re: Zurücknahme der Dissertation

Beitrag von Irgendwer »

Hallo Alle

Erst einmal: Herzlichen Dank für die aufmunternden Worte.

Es gab die Nachfrage nach näheren Informationen - was es genau bedeuten würde, wenn ich in der Disputation mache, was er möchte, weshalb es zur Meinungsveränderung kam - und dazu möchte ich kurz anmerken: Ich weiß es (noch) nicht, da ich mich erst in 1,5 Wochen mit meinem Doktorvater treffen werde.

Bezüglich "rite" ist auch abgeschlossen: Ja, das stimmt. Einerseits. Andererseits ist es ja so, dass der Bereich Wissenschaft mit "rite" ausgeschlossen ist. Und den Bereich der Fachhochschule möchte ich für mich nicht ausschließen. Insofern werde ich bei der Gefahr, dass es ein "rite" wird, lieber nicht abschließen.

Ich habe mir folgendes überlegt: a) Ich werde klären, wie es zu der Veränderung der Einschätzung kam. b) Ich werde im Gespräch mit meinem Doktorvater klären, ob er bereit dazu ist, das ich die Diss zurückziehe und überarbeite. In diesem Fall werde ich mit ihm die Punkte festhalten, die zu überarbeiten sind. c) Dieses Ergebnis werde ich protokollieren, ihm zusenden und im Bestätigung bitten.

Wenn sich herausstellt, das er nicht bereit ist, mit mir über eine Überarbeitung zu sprechen, werde ich mein Promotionsgesuch zurückziehen und mir dann überlegen was ich mache.

Gruß,

Irgendwer
DoneXY

Re: Zurücknahme der Dissertation

Beitrag von DoneXY »

Irgendwer hat geschrieben: Wenn sich herausstellt, das er nicht bereit ist, mit mir über eine Überarbeitung zu sprechen, werde ich mein Promotionsgesuch zurückziehen und mir dann überlegen was ich mache.
Wenn Du die Promotion zurückziehst, kannst Du vermutlich nicht mehr überlegen, wie es weitergehen soll, da Du dann das Promotionsverfahren beendet hast. So meine Laiensicht.

Ich finde Euro Promotionsordnung ungewöhnlich, da sie sowohl das Zurückziehen als auch das Überarbeiten einer bereits abgegebenen Dissertation vorsieht. Letzteres kenne ich nur als Auflage nach der Benotung, um die Druckfreigabe zu Erhalten.

Vielleicht ist Dein DV ebenfalls nicht mit der Promotionsordnung im Detail vertraut. D.h. er weiß möglicherweise nicht, dass bereits offiziell eingereichte Dissertation noch einmal überarbeitet werden dürfen. Ein freundlicher Hinweis, dass die Promotionsordnung dies vorsieht, mag Dir vielleicht schon helfen. Ich wünsche es Dir.

Die überraschende Note ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass es während der Schreibphase keine ausreichende Betreuung gegeben hat. Vielleicht kannst Du Deinen DV da im Nachhinein „in die Pflicht nehmen“. Ein solches Ansinnen sollte natürlich ohne Schuldzuweisungen vorgetragen werden.

Viel Glück beim anstehenden Gespräch!
algol
Beiträge: 8761
Registriert: 09.06.2009, 22:15
Status: mittendrin?
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Zurücknahme der Dissertation

Beitrag von algol »

@Done: Mir ist es geläufig, dass Arbeiten zurückgezogen werden zur Überarbeitung - vor der Benotung. Bzw. dass die Gutachter dies sogar empfehlen.
Fewafein

Re: Zurücknahme der Dissertation

Beitrag von Fewafein »

Hallo Irgendwer,
da wir an der gleichen Uni promovieren, melde ich mich auch noch mal zu Wort (Allerdings bin ich im anderen Fachbereich). Ich kenne den Passus in der Prüfungsordnung und habe auch schon mal von der Möglichkeit gehört das Prüfungsverfahren zu unterbrechen. Ich würde Dir allerdings dringend raten, dich an das zentrale Prüfungsamt zu wenden. Die telefonischen Sprechzeiten sind zwar sehr begrenzt, aber wenn man die Damen und Herren an der Leitung hat, sind sie gewöhnlich sehr hilfsbereit und kennen die Regelungen und Möglichkeiten. Manchmal kennen die auch die Profs ganz gut…
Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen.
Viele Grüße,
Fewafein
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