Ich lese gerade Stellenausschreibungen und stelle dabei fest, ich bin mir unsicher, was ein wissenschaftlicher Angestellter ist.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter = zumindest an Universitäten i.d.R. eine Stelle zur Promotion.
Wissenschaftlicher Assistent = zumindest an Universitäten i.d.R. eine Stelle zur Habilitation.
Doch, was ist ein: Wissenschaftlicher Angestellter? Ist das ein Synonym für WiMi - zumindest bei einer halben Stelle?
Wissenschaftlicher Mitarbeiter vs Angestellter?
Re: Wissenschaftlicher Mitarbeiter vs Angestellter?
Bei uns an der Uni wird wi Mi und wi Ang synonym verwendet. (Und sagt nichts darüber aus, ob man promoviert, im Mittelbau tätig ist oder habilitiert.) Der Begriff wi Ass wird gar nicht verwendet.
Muss ja aber leider in unserem Föderalismuswirrwarr nicht überall gleich sein...
Muss ja aber leider in unserem Föderalismuswirrwarr nicht überall gleich sein...
Re: Wissenschaftlicher Mitarbeiter vs Angestellter?
Ich kenne es ungefähr so:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter: halbe Stelle, deshalb meistens, nicht immer, für Doktoranden
Wiss. Assistenten: ganze Stellen, daher meistens Habilitanten
Wiss. Angestellter arbeiten nicht direkt am Lehrstuhl oder an Drittmittelprojekten.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter: halbe Stelle, deshalb meistens, nicht immer, für Doktoranden
Wiss. Assistenten: ganze Stellen, daher meistens Habilitanten
Wiss. Angestellter arbeiten nicht direkt am Lehrstuhl oder an Drittmittelprojekten.
Re: Wissenschaftlicher Mitarbeiter vs Angestellter?
Den Begriff AssistentInnen gibt es bei uns nicht, dazu kann ich also nix sagen.
Formal gibt es bei uns nur wissenschaftliche MitarbeiterInnen, aber zur Differenzierung gibt es im Sprachgebrauch Unterschiede zwischen MitarbeiterInnen und Angestellten. Als MitarbeiterInnen werden bei uns die bezeichnet, die an einer Qualifikation arbeiten, an einem Lehrstuhl oder einem Forschungsprojekt. Wiss. Angestellte sind bei uns diejenigen, die im Wissenschaftsmanagement arbeiten. Die haben meistens keinen Qualifikationsanteil in ihrem Arbeitsvertrag und arbeiten auch nicht in der Forschung, sondern sind z.B. für Evaluationen zuständig, oder für Studiengebührernersatzmittel etc..
Formal gibt es bei uns nur wissenschaftliche MitarbeiterInnen, aber zur Differenzierung gibt es im Sprachgebrauch Unterschiede zwischen MitarbeiterInnen und Angestellten. Als MitarbeiterInnen werden bei uns die bezeichnet, die an einer Qualifikation arbeiten, an einem Lehrstuhl oder einem Forschungsprojekt. Wiss. Angestellte sind bei uns diejenigen, die im Wissenschaftsmanagement arbeiten. Die haben meistens keinen Qualifikationsanteil in ihrem Arbeitsvertrag und arbeiten auch nicht in der Forschung, sondern sind z.B. für Evaluationen zuständig, oder für Studiengebührernersatzmittel etc..
Re: Wissenschaftlicher Mitarbeiter vs Angestellter?
Dann trage ich mal noch eine weitere Information bei: Ich bin wissenschaftliche Assistentin, jedoch arbeite ich nicht an meiner Habil. - ich bin bei einer Stadt im öffentl. Dienst angestellt, finanziert wird die Stelle jedoch durch eine Stiftung (Drittmittelprojekt). Arbeitszeit 50% mit wiss. Weiterqualifikation (Promotion). Meiner Wahrnehmung nach wir die Bezeichnung "wiss. Ass." v.a. im süddeutschen Raum + CH geführt.
Re: Wissenschaftlicher Mitarbeiter vs Angestellter?
Der "Wissenschaftliche Mitarbeiter" kann (muss aber nicht) zugleich Wissenschaftlicher Angestellter sein. Die Bezeichnung als "Wissenschaftlicher Angestellter" präzisiert nur die rechtliche Qualität des Beschäftigungsverhältnisses: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter wird in dem Fall "angestellt" - nicht verbeamtet. Für den "Wissenschaftlichen Angestellten" gelten im Gegensatz zum verbeamteten WiMi der Arbeitsvertrag und die tarifvertraglichen Bestimmungen. Für den Beamten gelten demgegenüber verwaltungsrechtliche Vorgaben.
Stellenausschreibungen für "Wissenschaftliche Angestellte" indizieren demnach, dass die Tätigkeit i.R.d. ausgeschriebenen Stelle (zunächst) nicht im Beamtenverhältnis ausgeübt wird.
Stellenausschreibungen für "Wissenschaftliche Angestellte" indizieren demnach, dass die Tätigkeit i.R.d. ausgeschriebenen Stelle (zunächst) nicht im Beamtenverhältnis ausgeübt wird.
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