Hallo !
Hat jemand von euch das Studium beim Lohnsteuerausgleich rückwirkend als Werbungskosten abgesetzt?
Folgendes habe ich gefunden und weiss nicht, ob es in meinem Fall zutrifft:
"Von den Urteilen des BFH (Az. VI R 14/07 und Az. VI R 31/07) profitieren alle Studenten, die zum ersten Mal berufsbegleitend oder für eine zweite Ausbildung studieren. Können sie den Bezug zu ihrer künftigen Arbeit belegen, muss das Finanzamt die Ausgaben für dieses Erststudium als Werbungskosten akzeptieren - und zwar in voller Höhe."
Ich habe Chemielaborantin gelernt, dann Biochemie studiert. Anschließend habe ich knapp 2 Jahre als Wissenschaftlerin gearbeitet und bin jetzt am Promovieren.
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann (kann ich mein Studium steuerlich geltend machen, was kann man alles Absetzen, was ist beim Ausfüllen des Lohnsteuerausgleichs zu beachten....)
Viele Grüße
*me*
Studium steuerlich geltend machen
Re: Studium steuerlich geltend machen
Mit dem Suchbegriff "studienkosten absetzen" hat Google eine Menge Treffer, und gleich der erste liest sich so, als ob er Deine Frage beantworten würde:
Studienkosten absetzen ("leider nicht")
Studienkosten absetzen ("leider nicht")
Re: Studium steuerlich geltend machen
Also ich würde es versuchen!
Das Gesetz lässt meines Erachtens keine Rückwirkung erkennen - eine steuerliche Rückwirkung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ist außerdem grds. unzulässig. Ob die Gesetzesänderung tatsächlich als bloße "Klarstellung" einer schon bestehenden Rechtslage durchgeht, ist für mich höchst zweifelhaft. Es wird definitiv Klagen hageln, und mal schauen, wie diese ausgehen.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Ihr habt also noch zwei Wochen Zeit, schnell ein paar Steuererklärungen abzugeben. Voraussetzung ist aber, dass die betreffenden Jahre noch "offen" sind, dass also entweder keine Steuererklärung abgegeben wurde oder noch Einspruchs- oder Klageverfahren laufen. Für den regulären ersten Fall besteht bis zum 31. Dezember 2011 noch die Möglichkeit, rückwirkend Erklärungen ab 2007 aufwärts abzugeben (4 Jahre Erklärungsfrist). Also hurtig!
Ob bei Dir, *me*, aber ein ausreichend konkreter Bezug zwischen Studium und ausgeübtem Beruf existiert, halte ich zumindest für fraglich. Einfach mal den Steuerberater fragen?
Gruß, Roberto
Das Gesetz lässt meines Erachtens keine Rückwirkung erkennen - eine steuerliche Rückwirkung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ist außerdem grds. unzulässig. Ob die Gesetzesänderung tatsächlich als bloße "Klarstellung" einer schon bestehenden Rechtslage durchgeht, ist für mich höchst zweifelhaft. Es wird definitiv Klagen hageln, und mal schauen, wie diese ausgehen.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Ihr habt also noch zwei Wochen Zeit, schnell ein paar Steuererklärungen abzugeben. Voraussetzung ist aber, dass die betreffenden Jahre noch "offen" sind, dass also entweder keine Steuererklärung abgegeben wurde oder noch Einspruchs- oder Klageverfahren laufen. Für den regulären ersten Fall besteht bis zum 31. Dezember 2011 noch die Möglichkeit, rückwirkend Erklärungen ab 2007 aufwärts abzugeben (4 Jahre Erklärungsfrist). Also hurtig!
Ob bei Dir, *me*, aber ein ausreichend konkreter Bezug zwischen Studium und ausgeübtem Beruf existiert, halte ich zumindest für fraglich. Einfach mal den Steuerberater fragen?
Gruß, Roberto
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