Krankenversicherung als Doktorand (Mal wieder)

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Böhnchen

Re: Mal wieder: Krankenversicherung als Doktorand

Beitrag von Böhnchen »

Guten Abend zusammen,

ein Erfahrungswert: Bei der Einschreibung in ein Zweitstudium wird beim Fachsemester von 1 an gezählt, egal, wieviele Fachsemester man im anderen Fach schon hatte (Ausnahme, man kombiniert und lässt sich Teile anrechnen, dann steigt man höher ein, hat aber auch weniger Pensum)

Ich bin nicht als Promotionsstudent eingeschrieben, aber der beschriebenen Logik folgend würde ich mutmaßen: der Dr.Grad ist ein neuer Abschluss, auch nicht zwangsweise im gleichen Fach, da zählt man die Fachsemester dann auch wieder von 1 an?
Ergo, die 14-Semester-Regel dürfte doch nur sehr selten Probleme bereiten....

Als ich das letzte Mal gewechselt habe, hat niemand nach berufsqualifizierenden Abschlüssen gefragt, wäre dem so, dann fürchte ich, würden sie nach sowas fragen.

Mit vielen Grüßen
vom Böhnchen
Koenigsportal
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Re: Mal wieder: Krankenversicherung als Doktorand

Beitrag von Koenigsportal »

Guten Morgen,

@Sebastian:
das war keineswegs als Kritik gemeint! Nur als Ergänzung, bevor sich jemand zu früh über eine Gesetzeslücke freut.

@Böhnchen:
Böhnchen hat geschrieben:Ich bin nicht als Promotionsstudent eingeschrieben, aber der beschriebenen Logik folgend würde ich mutmaßen: der Dr.Grad ist ein neuer Abschluss, auch nicht zwangsweise im gleichen Fach, da zählt man die Fachsemester dann auch wieder von 1 an?
Stimmt.
Als ich das letzte Mal gewechselt habe, hat niemand nach berufsqualifizierenden Abschlüssen gefragt, wäre dem so, dann fürchte ich, würden sie nach sowas fragen.
Ja, beim Wechsel der Kasse wird scheinbar nicht geprüft, ob man schonmal als Studi vers. war. Ich denke aber, dass man Daten von der alten Kasse einholt. So wurde es mir mal gesagt beim Wechsel. Das ist aber schon Jahre her, also vor irgendwelchen neueren Reformen gewesen.
Interessant ist auch, dass die Kasse eine betriebliche Ausbildung oder ein abgeschlossenes Werksstudiums, bei dem man als normaler Arbeitnehmer versichert war (Berufsakademie o.ä.), offenbar nicht als Kritierium einstuft, jemanden beim 'Zweit'studium nicht zum Studi-Tarif zu versichern. (Beim BaföG-Amt zählt ein BA-Studium dagegen durchaus.) Es scheint also darum zu gehen, dass man nur 1x im Leben und dann auch nur bis zur Höhe einer bestimmten Semesterzahl oder best. Alters in den Genuss kommen kann, zum Studi-Tarif versichert zu werden.
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Markus007

Re: Krankenversicherung als Doktorand (Mal wieder)

Beitrag von Markus007 »

Hallo zusammen.

Für meine vielleicht etwas spezielle Situation habe ich im Forum keine Antwort gefunden, aber vielleicht erkennt sich ja jemand wieder:

Ich bin Doktorand, habe (noch) eine Stelle und dementsprechend gesetzlich KV-versichert. Außerdem bin ich als Promotionsstudent und auch als Bachelor-Student im Zweitstudium eines anderen Fachs (Fachsemester: 3, mein Alter < 30 Jahre) ordentlich an einer Uni eingeschrieben.
Demnächst läuft meine Stelle leider aus, d.h. kein Einkommen.

Weiß jemand, ob ich in der Situation anrecht auf die KV der Studenten habe?
Ich müsste doch eigentlich wegen des Zweitstudiums KV-pflichtig sein und daher nicht in die teuere freiwillige KV eingestuft werden, oder?

Viele Grüße und Danke
Markus
deliliah

Re: Krankenversicherung als Doktorand (Mal wieder)

Beitrag von deliliah »

Ich denke nicht, dass sie dich in eine Studentenversicherung aufnehmen. Und zwar weil du schon ein abgeschlossenes Studium hast, somit also eine Erstausbildung. Alles andere danach ist ja nur für dein privates Vergnügen - jedenfalls interpretieren die das so. Im Zweifelsfalle würde ich aber bei der KV nachfragen.
Sebastian
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Re: Krankenversicherung als Doktorand (Mal wieder)

Beitrag von Sebastian »

Nachlesen kann man diese Frage vermutlich z.B. im Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, den es zumindest in einigen Unibibliotheken geben dürfte.
Gefunden als Randnotiz in einem Beschluß des Bundessozialgerichts zur Frage der Befangenheit des kommentierenden Richters in einem nachfolgenden Verfahren (BSG, Beschluss vom 1. 3. 1993 - Az. 12 RK 45/92):
Dr. P. führe im Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht (Stand: Oktober 1991) zu § 5 des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), RdNr. 83 aus: „Diejenigen, die nach dem Abschlußexamen ihres Faches noch an der Hochschule verbleiben, um zu promovieren, können nicht mehr als Studenten in diesem Sinne gelten, auch wenn sie noch eingeschrieben sind. Anders allenfalls, wenn sie ein reguläres Zweitstudium betreiben und die zeitlichen und altersgemäßen Grenzen des Abs. 1 Nr. 9 dem nicht entgegenstehen.
Wie das eigentliche Streitverfahren, in dem diese Frage dann relevant war, ausgegangen ist, konnte ich mit Bordmitteln leider nicht feststellen.
Ob/wo Du den Kommentar in Deiner Nähe findest, kannst Du für Deutschland aus dieser Abfrage beim Karlsruher Virtuellen Katalog erkennen.
Markus007

Re: Krankenversicherung als Doktorand (Mal wieder)

Beitrag von Markus007 »

Danke für die Antworten!

@ Sebastian:
Vielen Dank für die Infos, werde mal da rein schauen.

Laienhaft würde aber ich vor allem damit argumentieren, dass ich wegen des Zweitstudiums ja versicherungspflichtig bin und daher schlecht freiwillig versichert werden kann, oder sehe ich das falsch, was meint ihr?

Interessant fände ich auch zu wissen, wie der Fall wäre, wenn ich gar nicht promovieren würde und nur dem Zweitstudium nachgehen würde. Ich habe jetzt schon oft gelesen (wie auch schon im letzten Beitrag), dass ein Promotionsstudium nicht zur KV der Studenten führt, aber keine Stelle gefunden, wo das für das Zweitstudium ausgeführt wird.

Danke nochmals
Markus
Eternity

Re: Krankenversicherung als Doktorand (Mal wieder)

Beitrag von Eternity »

Hallo ihr,

ich bin neu in diesem Forum. Seit dem 01.07. habe ich ein Promotionsstipendium über 1000 Euro im Monat. Meine Versicherung sagte mir, dass ich mich freiwillig versichern muss. Der Spaß kostet mich 165 Euro im Monat. Der Beitragssatz ist ja jetzt bei allen Krankenkassen gleich. Gilt das aber auch bei der freiwilligen Versicherung und bei Stipendien? Ist die Berechnungsgrundlage überall gleich? Dazu habe ich trotz Recherche nirgends etwas finden können. Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

Danke!
Eternity
Lucida

Re: Krankenversicherung als Doktorand (Mal wieder)

Beitrag von Lucida »

Hallo Eternity,

ich bin natürlich auch über jede klärende Antwort dankbar, kann aber mal mitteilen, auf welchem Stand ich bin, nachdem ich mich auch mit dem leidigen Thema herumschlagen muss.

Soweit ich verstanden habe, kommt man bei einem Stipendium der Höhe, die du genannt hast, um diesen hohen Betrag (ca. 160 Euro) nicht herum. Das Stipendium wird voll angerecht, bis auf (bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege) Sachkostenzuschüsse. Es ist also bei den gesetzlichen KVen überall (auch hier bitte korrigieren) immer der Einheitssatz von 15,5% zu zahlen.

Der einzige Ausweg wäre in die private KV zu wechseln; dort ist man, wie ich gelesen habe, teilweise unter 100 Euro dabei. Der Wechsel hat allerdings Nachteile. Welche Vor- und Nachteile genau gegenüberzustellen sind, weiß ich allerdings bisher auch nicht.

Hoffentlich konnte ich ein ganz kleines bißchen weiterhelfen. Ich würde mich auch auf weitere Erfahrungen bzw. Tipps freuen!

Viele Grüße
Luci
Eternity

Re: Krankenversicherung als Doktorand (Mal wieder)

Beitrag von Eternity »

Hallo Luci,

vielen Dank für deine Antwort. Es ist richtig, dass Sachkostenzuschüsse nicht angerechnet werden. Gott sei Dank. Dann werde ich in den sauren Apfel beißen müssen und die 165 Euro zahlen. Eine private Versicherung möchte ich nicht so gerne abschließen, weil man da so schlecht wieder rauskommt. :roll:

Viele Grüße
Eternity
Amalia

Re: Krankenversicherung als Doktorand (Mal wieder)

Beitrag von Amalia »

Liebe Eternity, liebe Lucida,
Eternity hat geschrieben:Es ist richtig, dass Sachkostenzuschüsse nicht angerechnet werden.
Bei welcher Kasse seid ihr?
Die TK möchte, dass ich auch meinen Sachkostenzuschuss krankenversichere. Ich erhalte monatlich eine Pauschale von 100Euro. Seit der Gesundheitsreform sei das so. Den genauen Gesetzestext wollen Sie mir zuschicken.

Ich muss mich sehr einschränken, um die Krankenkasse bezahlen zu können. Als Nebenjob arbeite ich noch freiberuflich als Journalistin, auch hier hält die Krankenkasse die Hand auf. Ich überlege nun, ob ich in die Künstlersozialkasse reinkommen könnte. Hat hier jemand Erfahrungen damit, wie diese auf ein Promotionsstipendium reagiert?

Viele Grüße A.
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