Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich habe eine Frage zur VG Wort und einer Promotion im Selbstverlag. Was genau gebe ich da bei der Anmeldung an?
Ich habe Ende letzten Jahres meine Promotion abgeschlossen. Meine Arbeit wurde in keinem Verlag veröffentlicht, stattdessen habe ich den Weg der „Online-Publikation“ meiner Uni-Bibliothek gewählt. Dazu musste ich 6 gedruckte und gebundene Pflichtexemplare und eine PDF-Version beim Prüfungsamt einreichen. Die PDF-Version ist auch auf der Seite der Nationalbibliothek einsehbar.
Nun habe ich mich hier etwas durchs Archiv gewühlt und das ist – soweit ich das verstehe – eine wissenschaftliche Publikation im Selbstverlag und damit für die VG Wort Ausschüttung berechtigt.
Ich habe mir das VG Wort Formular jetzt mal angeguckt. Ich würde jetzt ein Gedrucktes Werk – Buch melden und als Verlag Selbstverlag angeben. Die Druckseiten wären entsprechend alle Seiten des PDFs.
Stimmt das so?
Vielleicht könnt Ihr mir auch noch eine weitere Frage für eine Freundin beantworten: Sie hat auch in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert. Gibt es dafür auch eine Ausschüttung wenn es keine deutsche Zeitschrift ist?
Vielen Dank schonmal!
VG Wort - Selbstverlag
Re: VG Wort - Selbstverlag
Hallo!
Etwas späte Antwort verbunden mit einer Frage an andere...
Ich hab meine Diss wie Du veröffentlicht und als Buch im Selbstverlag der VG Wort gemeldet. Vor paar Tagen bekam ich eine Nachricht von der VG Wort, dass meine Diss in den gängigen Verzeichnissen (KVK,ZDB) ausschließlich als Online-Ressource geführt wird und ich sie deshalb nur als Text im Internet melden kann. Heißt natürlich wenn überhaupt dann deutlich weniger Geld
Wie schaut's da bei anderen aus, habt Ihr das gleiche Problem?
Zu Deine Frage bzgl. Deiner Freundin: Für internationale Zeitschriften hab ich immer schön meine Schecks gesehen
Viele Grüße,
Müsli
Etwas späte Antwort verbunden mit einer Frage an andere...
Ich hab meine Diss wie Du veröffentlicht und als Buch im Selbstverlag der VG Wort gemeldet. Vor paar Tagen bekam ich eine Nachricht von der VG Wort, dass meine Diss in den gängigen Verzeichnissen (KVK,ZDB) ausschließlich als Online-Ressource geführt wird und ich sie deshalb nur als Text im Internet melden kann. Heißt natürlich wenn überhaupt dann deutlich weniger Geld
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Müsli
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