WiMA-Stelle vs. Stipendium

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MastaofDissasta

Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von MastaofDissasta »

Pendergast hat geschrieben:
Ok, quartalsweise ist dann schon wirklich krass :shock:. Dann bin ich mit meinem 1-Jahres-Vertrag ja noch im Soll. Nur hatte ich immer die Vorstellung, dass in der Informatik das Geld für Doktoranden noch auf Bäumen wächst und volle Stellen über 3 Jahre eigentlich kein Problem sind (naja an anderen Unis scheint das wohl auch so zu sein).
Mein DV meinte auch, dass immer nur Verträge bis max. 2 Jahre gemacht werden und wenn man sich nicht ganz blöd anstellt werden die auch normal verlängert. Ich muss ihm das jetzt halt mal glauben und das Risiko eingehen.

...

Naja, das werde ich mal im Hinterkopf behalten für den Fall das es in einem Jahr Probleme mit einer Vertragsverlängerung gibt. Gibt es denn tatsächlich einen Rechtsanspruch auf länger befristete oder unbefristete Stellen und falls ja worauf basiert dieser?
:mrgreen: Ich schon wieder. Dieses Mal: "Befristung an der Uni 101 - ein kleiner Einstieg in die Untiefen des akademischen Bodensatzes". Vorab: Wenn sich hier ein Jurist findet, der es besser weiss (und vor allem auch die skills hat, das richtig zu recherchieren, was ich nur aus Beobachtungen kenne, bitte sofort melden und ggf. richtig stellen).

Also: Befristung. An der Uni erlaubter als anderswo. In der Zeitarbeit heisst es "Synchronisierungsverbot", an der Uni läuft das unter "Mobilität des wissenschaftlichen Nachwuchses und Qualitätssicherung". Die dürfen befristen, da schleckern der INSM die Ohren.

Vermutlich meint dein DV (den ich übringens nur zu gern mal kennenlernen würde - vorzugsweise im Dunkeln ...), dass Befristungen in der Regel unter 2 Jahren gemacht werden, weil das eine Art "magische Grenze" ist.

Das WissZeitVertragG sagt, dass die sachgrundlosen Befristungen in der Qualifikationsphase möglichst längerfristig, also über die zwei Jahre hinaus (in der Regel 3 Jahre - "angemessene" Promotionsdauer in den Augen des Gesetzgebers) angesetzt werden sollen. Befristungen mit Sachgrund sind dabei eine andere Sache, die gehen auch nach den 6+6-Qualifikationsphasen. ABER (ganz großes ABER), die brauchen eben einen Sachgrund. Häufig ist das - wie schon geschrieben - das zeitlich begrenzte Projekt. Alternativ bei Anstellung auf etatisierten Stellen (= Stellen, die nicht über Drittmittel finanziert werden) gehen auch "Restmittel", Schwangerschafts-, Krankheitsvertretungen (wenn die jeweilige Uni das vorsieht - meine alma mater z.B. geht davon aus, dass die Kollegen die Mehrarbeit schon irgendwie auffangen werden), zeitweise Studentenschwemme und jede denkbare zeitlich begrenzte, besondere Belastung. "Zeitlich begrenzt" ist hier das Zauberwort, bei Anstellungen über zwei Jahren ist fraglich, ob das nicht vielleicht doch Daueraufgaben sein könnte, womit die Befristung eben nicht rechtens wäre. Deswegen wird immer schön begründet mit Sachgrund unter zwei Jahren befristet und das dann gerne mal bis zur Rente.

Du könntest deinen DV darauf hinweisen, dass er dich auf einer Qualifikationsstelle beschäftigen und dann die Befristungszeiträume länger ansetzen kann. Das geht aber nur, wenn er die MA-Stelle(n) aus seiner Berufungszusage noch nicht anderweitig vergeben hat. Ansonsten kannst du nur darauf hoffen, dass sich das tatsächlich immer ausgeht - sehr populär an den Unis ist nämlich auch die wiederholte Befristung, bis sich der Lehrstuhlinhaber irgendwann mal verkalkuliert und die sicher geglaubten Mittel eben doch nicht mehr da sind.

Und bevor mir jetzt vorgeworfen wird, dass ich Pendergast die gerade erworbene Uni-Stelle madig machen möchte: Nichts liegt mir ferner. Ich bin immer noch an der Uni (meine letzten Verträge 3 Jahre - 1 Jahr - 5 Monate - 2 Monate - 5 Monate, von denen einer unbezahlter Sonderurlaub ist), liebe meinen Job, schätze meinen Vorgesetzen/den Betreuer meiner Diss, habe letzte Woche eine unbefristete, volle Stelle für den Uni-Job ausgeschlagen, und wäre trotzdem dankbar gewesen, mir hätte das jemand vorher genauso erklärt. Ich hab's einfach satt, dass die Arbeitsbedingungen an den Universitäten ständig unter den Tisch gekehrt werden und deshalb beschlossen, dass ich zumindest das Spielchen so nicht mehr mitspiele.

Pendergast, Uni kann ein toller, toller Job sein, nicht zu vergleichen mit einem 9-to-5 in der "realen Welt". Man muss sich nur klar sein, dass man indirekt durch Einkommensverzicht und unbezahlte Mehrarbeit dafür zahlt, sich mit dem Abhängigkeitsverhältnis vom DV oft in einem völlig rechtsfreien Raum befindet und sich dann überlegen, ob man das in der Bilanz so aushalten kann. Es bräuchte echt mal ordentliche Forschung zu den Abbruchquoten und der realen Arbeitsbelastung - da könnte man doch glatt mal Hans-Böckler für anhauen. :mrgreen:
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