WiMA-Stelle vs. Stipendium

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algol
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Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von algol »

Länge der Verträge: Ich habe zwei Bekannte, die bekommen ihren Vertrag an der Uni immer quartalsweise verlängert.
mezarif

Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von mezarif »

Ich kenne das - aus den Geisteswissenschaften zumindest - auch so, dass man die WiMi-Verträge jedes Jahr neu verlängert. Meine Freunde mit WiMi-Stellen in Naturwissenschaften hingegen haben meistens längere Verträge von Anfang an.
Dass dein DV "in finanzieller Hinsicht nicht so glücklich ist" mit deiner Entscheidung, kann ich übrigens nicht so ganz verstehen: Entweder ist Geld für eine Stelle da oder nicht - und wenn du sie nicht hast, dann bekommt sie ein anderer und muss dafür bezahlt werden.
Klaus Unruh
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Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von Klaus Unruh »

Wenn man so befristete Verträge hat, kann es sich lohnen, mal mit einem Arbeitsrechtler, z.B. von der GEW, zu sprechen. Ich weiß von einigen Leuten, die sich dann auf eine feste Stelle eingeklagt haben. Die Stimmung war narürlich erst mal einige Zeit kaputt, das hat sich aber auch wieder gelegt. Da machen Unis immer wieder die lustigsten Fehler und schon hat man eine feste Stelle.

Gruß,

Klaus
algol
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Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von algol »

Reinklagen geht an der Uni durchaus. Das Personalmanagement ist oft unprofessioneller als in großen Unternehmen.
Pendergast

Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von Pendergast »

Länge der Verträge: Ich habe zwei Bekannte, die bekommen ihren Vertrag an der Uni immer quartalsweise verlängert.
Ok, quartalsweise ist dann schon wirklich krass :shock:. Dann bin ich mit meinem 1-Jahres-Vertrag ja noch im Soll. Nur hatte ich immer die Vorstellung, dass in der Informatik das Geld für Doktoranden noch auf Bäumen wächst und volle Stellen über 3 Jahre eigentlich kein Problem sind (naja an anderen Unis scheint das wohl auch so zu sein).
Mein DV meinte auch, dass immer nur Verträge bis max. 2 Jahre gemacht werden und wenn man sich nicht ganz blöd anstellt werden die auch normal verlängert. Ich muss ihm das jetzt halt mal glauben und das Risiko eingehen.
Dass dein DV "in finanzieller Hinsicht nicht so glücklich ist" mit deiner Entscheidung, kann ich übrigens nicht so ganz verstehen: Entweder ist Geld für eine Stelle da oder nicht - und wenn du sie nicht hast, dann bekommt sie ein anderer und muss dafür bezahlt werden.
Es lassen sich wohl viele Leute am Lehrstuhl auf das "Stipendium-Modell" ein und es ist ein sehr großer Lehrstuhl. Ich werde mal versuchen herauszufinden, wie hoch in etwa der Anteil an wissenschaftlicher Mitarbeiter ist. Andererseits verstehe ich dann aber nicht, warum er mir überhaupt eine normale Stelle anbietet, wenn er dann nur schwer finanziell damit leben kann. Dann hätte er ja gleich sagen können: "Entweder du nimmst das Stipendium oder gar nichts!".
Reinklagen geht an der Uni durchaus. Das Personalmanagement ist oft unprofessioneller als in großen Unternehmen.
Naja, das werde ich mal im Hinterkopf behalten für den Fall das es in einem Jahr Probleme mit einer Vertragsverlängerung gibt. Gibt es denn tatsächlich einen Rechtsanspruch auf länger befristete oder unbefristete Stellen und falls ja worauf basiert dieser?
Klaus Unruh
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Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von Klaus Unruh »

Gibt es denn tatsächlich einen Rechtsanspruch auf länger befristete oder unbefristete Stellen und falls ja worauf basiert dieser?
Nein, gibt es nicht. Es gibt aber Formfehler, die dann die Befristung ungültig werden lassen. Zum Beispiel muss nach der zweiten Befristung - i.d.R., aber die Arbeitsrechtler wissen das sicherlich besser - eine Sachbegründung, die sich aus der Art der Tätigkeit ergibt, für die Befristung finden. Der Hinweis: WIssZeitVertrag ist, so weit ich das als arbeitsrechtlicher Laie weiß, _keine_ Sachbegründung.

Gegebenenfalls kann man frühzeitig einen Arbeitsrechtlicher fragen; z.B. Rechtsberatung der Gewerkschaft.

Gruß,

Klaus
MastaofDissasta

Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von MastaofDissasta »

Klaus Unruh hat geschrieben:
Gibt es denn tatsächlich einen Rechtsanspruch auf länger befristete oder unbefristete Stellen und falls ja worauf basiert dieser?
Nein, gibt es nicht. Es gibt aber Formfehler, die dann die Befristung ungültig werden lassen. Zum Beispiel muss nach der zweiten Befristung - i.d.R., aber die Arbeitsrechtler wissen das sicherlich besser - eine Sachbegründung, die sich aus der Art der Tätigkeit ergibt, für die Befristung finden. Der Hinweis: WIssZeitVertrag ist, so weit ich das als arbeitsrechtlicher Laie weiß, _keine_ Sachbegründung.
Ich bin auch arbeitsrechtlich eine Nix-Blickerin und kann die Sache mit dem Personalmanagement nur bestätigen, aber da sind sie oft leider fit. Man könnte fast behaupten, dass deren berufliches Selbstverständnis darauf beruht, dass sie das Bollwerk vor dem faieren Arbeitsplatz sind. Innerhalb der Qualifikationsphasen können die dich nach WissZeitVertragsgesetz sachgrundlos befristen so viel sie lustig sind. Bedingung ist nur, dass der Arbeitsvertrag explizit nach WissZeitVertragG geschlossen wird (das könnte - wenn das versäumt wurde - ein Klagegrund sein). Nach den Qualifikationsphasen dürfen sie dich weiter mit Sachgrund befristen (das ist in der "echten Welt" aber auch nicht so viel anders). Der Sachgrund ist dann häufig das zeitlich begrenzte Drittmittelprojekt - und die sorgen schon dafür, dass du sicher auch nur noch auf Drittmittel eingestellt wirst. Klagegrund könnte dann nur noch sein, dass mehrheitlich Daueraufgaben ausgeübt werden - aber das hat für Wissenschaftler kaum eine Chance auf Erfolg, denn die arbeiten ja per Definition in dem zeitlich befristeten Projekt.
algol
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Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von algol »

Also ich habe schon häufiger erlebt, dass das Dinge durcheinandergingen und manche Uni "froh" sein kann, dass die jeweiligen Leute sich nicht reingeklagt haben. Insbesondere wenn Leute relativ lange am Lehrstuhl sind, mal mit Drittmittel, mal zeitbefristet. Dann wissen die manchmal nicht mehr ganz genau, ob die Fristen alle noch passen. Ich vermute, dass wird mit der Zeit besser und damit strikter, aber naja. Reinklagen wäre aber auch nur eine Hintertür.
Pendergast

Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von Pendergast »

Ich habe heute von einer Mitarbeiterin am Lehrstuhl erfahren, dass ein Stipendium rechtlich wahrscheinlich gar nicht möglich wäre. Nun bin ich verwirrt :? Die Begründung habe ich nicht ganz verstanden, aber es hängt wohl damit zusammen, ob Drittmittel oder öffentliche Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen.
Ihr Feedback war im übrigen auch, dass ich wegen der besseren Absicherung auch froh über die Stelle sein sollte und fast alle Stipendiaten hoffen im Laufe der Zeit noch eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter ergattern zu können.
MastaofDissasta

Re: WiMA-Stelle vs. Stipendium

Beitrag von MastaofDissasta »

Yepp, es gibt ganz klar den Trend zu Stellen statt Stipendien. Und dabei zu 2/3-Stellen, no less. Die DFG empfiehlt z.B. in DFG-geförderten Graduiertenkollegs nur noch Stellen einzuwerben. Das soll die Attraktivität der Wissenschaft erhöhen und gleichzeitig etwas nivellierend wirken, weil die Ingenieurswissenschaft, in denen die Arbeitsmarktchance ja bekannt gut sind, schon immer die Stellen hatten. "Stelle" bedeutet dann eben: Weniger netto, aber Krankenversicherung, Rentenversicherung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit. Wenn du danach an der Uni bleiben willst, haben die Stellen auch noch den Vorteil, dass sie für die TV-L-Stufenlaufzeit zählen. Kehrseite der Medaille: Stipendium ist so etwas wie ein Geschenk, ohne den Anspruch auf Gegenleistung für den Geber, bei einer Stelle sieht das schon ander aus. Auch wenn in der Praxis es durchaus üblich ist, Stipendiaten zu Lehrveranstaltungen etc. zwangszuverpflichtend, geht die Ausbeutung der WiMis doch oft noch einen Schritt weiter. Es hängt also davon ab, wie die sonstigen Bedingungen sind. Wenn du z.B. in einem renommierten GRK mit einer Stelle promovierst, dann kannst du davon ausgehen, dass der Financier (z.B. DFG) schon drauf achtet, dass die Zeit für die Diss bleibt. Wenn du am Lehrstuhl ohne strukturiertes Promotionsprogramm promovierst, kann das Stipendium schnell zum Freibrief für echt dreiste Abzocke werden (an dieser Stelle einen freundlichen Gruß an einen Prof. G. der Uni B. in B., der ausschließlich "Forschungsstipendiaten" für 700 Öcken brutto/netto pro Monat beschäftigt), die Stelle ist dann zumindest sozialversicherungspflichtig und arbeitsrechtlich geregelt.

Jetzt aber noch meine persönliche Meinung hinterher: Ich (Stelleninhaberin) bin kein Fan des Trends von den Stipendien zu Stellen, weil ich einfach denke, dass das zwei unterschiedliche Sachen sein sollten. Stipendien werden gezahlt für's Promovieren und sonst nix - sind also für die eigene wissenschaftliche Weiterqualifikation gedacht und so sollten sie auch gehandhabt werden (öffentliches Naming-Blaming-Shaming für die, die wie Prof. G. da die Begeisterung für die Wissenschaft ausnutzen). Stellen sollten denen vorbehalten sein, die tatsächlich als WiMis arbeiten, denn wie wir wissen, werden deren Arbeitsrechte sowieso nicht soooo genau genommen. Wenn man für's "nur" Promovieren Stellen bekommt, dann werden da aus Steuermitteln Rentenversicherungsbeiträge für Leute bezahlt, die eigene Ziele und Interssen verfolgen. Mit anderen Worten: Da subventioniert der 19jährige, der gerade seine Ausbildung abgeschlossen hat und noch 40 Jahre ackern wird, den knapp 30jährigen, der den Luxus hat, sich vertieft mit etwas auseinander zu setzen, das ihn interessiert (und ihm später mal einen ordentlichen Einkommensvorteil bringt). "Nur" Promovieren dürfen ist in meinen Augen ein so unglaublich erstrebenswerter Zustand, dass man da auch mit ein paar Jahren (relativem) Einkommensverzicht zahlungsbereit sein sollte. Deswegen: gut dotierte Stipendien, aber Stipendien.

Nachtrag: Natürlich ist der Prof. nicht glücklich über die Stelle. Denn das Schnubbelchen wollte da etwas versuchen, das doch sehr der Schwarzarbeit ähnelt.

Einfache Rechnung: 2.000 Euro Stipendium sind 2.000 Euro Stipendium. Abzüglich 180 Euro Krankenversicherungsbeitrag bleiben dem MA 1.820 Euro - nicht schlecht.

Netto ist das das Gleiche wie eine TV-L13, Stufe 1 (http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... =0&kk=14.9) - nur ist bei der schon das Arbeitnehmer-Brutto über 3.000 Euro, packen wir etwa (pimaldauemevarieseadamzwergundsoweiter) 20% für's Arbeitgeberbrutto drauf, sind wir schon bei 3.600 Euro, ggf. muss er noch Gemeinkosten einplanen, die die Universitäten oder Eigenbetriebe der Länder für die Verwaltung der MAs erheben, dann sind wir schon mal gerne bei 3.800 bis 4.000.

Die Belastung für's Budget ist also doppelt so hoch wie beim Stipendium und das bei - in seinen Augen - gleicher Gegenleistung. Kurz: Du brauchst um's Verrecken kein schlechtes Gewissen zu haben, dass du die Stelle genommen hast, der Typ wollte dich billig beschäftigen, indem er die Sozialversicherung betuppert.
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