Betreuerwahl und Promotionsordnungen

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clo_marra

Betreuerwahl und Promotionsordnungen

Beitrag von clo_marra »

Hallo zusammen,

hätte wieder mal eine Frage zu einer "haarigen" Situation, in die ich mich hineingeritten habe: Seit Anfang Jahr habe ich regen Kontakt zu einem Dozenten, der fachlich sehr kompetent ist und bereit ist, meine Arbeit zu betreuen. Als das ganze begann, hatte er seine Habilitationsschrift gerade abgegeben und rechnete damit, bis jetzt habilitiert zu sein, weshalb ich mit der Immatrikulation ein Semester gewartet habe. Nun hat sich aber immer noch nichts getan, weil noch nicht alle Gutachten eingetroffen sind.... Als ich ihn letztens darauf ansprach, meinte er, ich könne einen Professor an der selben Uni (der aber einen anderen Bereich betreut) fragen, ob er pro forma fürs erste die Betreuung übernehmen könnte.

Aufs erste empfand ich das als eine bequeme Lösung, aber wo es langsam darum geht, ihn persönlich zu fragen, bekomme ich Zweifel: Ist es nicht extrem beleidigend, einen Professor so etwas zu fragen (von wegen "könnten Sie mir Ihren Namen leihen, nicht wirklich betreuen")? Wie formuliert man so was überhaupt? Und noch dazu: In welchem Verhältnis stehen die beiden zueinander, komme ich da nicht in eine ganz delikate Situation?

Als ich darüber nachgrübelte, informierte ich mich noch mal persönlich im Sekretariat nach den genauen Voraussetzungen für ein Promotionsstudium, und da wurde mir etwas von einer "Unterschrift des Institutsvorstehers" als Garantie für den fast-habilitierten angedeutet. Die zuständige Person ist im Moment aber noch abwesend: Hat jemend von Euch schon mal von so etwas gehört, oder ähnliche Erfahrungen gemacht? ...würd mir schon ein bisschen weiterhelfen!

LG, C.
Sebastian
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Re: Betreuerwahl und Promotionsordnungen

Beitrag von Sebastian »

Hallo clo_marra,

schwierige Frage, die vielleicht auch noch ein bißchen vom Fach abhängt.

Wie zuverlässig sind denn - unabhängig von den Gutachten - die Perspektiven, dass er tatsächlich Deine Diss betreuen darf?
In der PromO meines Vertrauens steht zwar etwas von "jedes habilitierte Mitglied der Fakultät", nur weiß ich gerade nicht, ob man als z.B. PD Fakultätsmitglied ist?
Wenn er nach der Habil erst noch durch ein Berufungsverfahren muß, würde es ja noch länger dauern?

Ansonsten finde ich das auch eine hakelige Frage, denn in der Tat wird sich Deine "zweite Wahl" ja fragen müssen, warum sie einerseits nur zweite Wahl sein soll, andererseits aber das Risiko eingehen soll, auf Dir als zu betreuendem Doktoranden sitzenzubleiben, falls bei Deiner ersten Wahl etwas schiefgeht.

Ich würde es passender finden, wenn dieses Problem von Deiner 1. Wahl angegangen würde, durch ein "kollegiales Gespräch" mit Kollege Nr. 2. Schließlich kann es ja auch noch passieren, dass Dir Kollege Nr. 2 als Zweitgutachter o.ä. wiederbegegnet. Ich glaube, dass Du Nr. 1 das durchaus sagen könntest, um mal zu hören, wie er sich das vorstellt.

Ich drücke die Daumen!

Sebastian
Mathilda

Re: Betreuerwahl und Promotionsordnungen

Beitrag von Mathilda »

Mh, sind bei Euch denn Hausberufungen möglich? (Oder habe ich etwas falsch verstanden?) Wie wahrscheinlich ist, dass er an der Uni bleibt? Bei uns wäre es völlig unmöglich. Das heißt, es existiert in meinen Augen die Gefahr, dass er nach der Habil überhaupt nicht mehr dort, sondern sonstwo ist...

Alles Gute
Mathilda
algol
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Re: Betreuerwahl und Promotionsordnungen

Beitrag von algol »

An der Uni, wo ich mal gearbeitet habe, war einer, der war ewig lange offiziell nur Assistent, hat aber praktisch jede Menge Dissertationen betreut und Forschungsanträge geschrieben,... Offiziell war dann immer (meist ein bestimmter) Prof der Betreuer. Die hatten sich aufeinander eingeschossen und haben mit der Teilung viel gemacht. Bis der Typ dann selbst Prof wurde.
clo_marra

Re: Betreuerwahl und Promotionsordnungen

Beitrag von clo_marra »

Danke an Euch alle!
Nur kurz zur Ergänzung: In meiner PromO sthet genau dasselbe - ein "habilitiertes Mitglied" ist grundsätzlich jeder PD-Dozent (d.h. jeder, der habilitiert ist). Auch gehe ich davon aus, dass es nicht gleich verschwinden wird, bzw. er würde mich darüber informieren (er versuchte im Laufe dieses Jahres schon mal, ein Projekt zu beantragen, da war ich als Mitarbeiterin miteinbezogen).
Trotzdem wäre es einerseits für mich von Vorteil, offiziell einen Ordinarius zu haben, und andererseits auch viel besser, wenn ich den Ordinarius ganz regelrecht danach fragen würde, ob er mich betreuen kann, damit er sich nicht als 2. Wahl vorkommt. So toll mein jetziger "inoffizieller" Doktorvater auch ist, und so sehr ich damit rechne, dass er mich trotzdem noch weiter betreuen wird: Dein Einwand, Sebastian, er solle das "unter Kollegen" ausmachen, und nicht einfach mich vorausschicken, ist völlig verständlich. Ich habe auch nicht ganz verstanden, weshalb ich mich da alleine hinaustrauen sollte.
Ich tendiere jetzt mal dazu, entweder mit Wahl 1 nochmals ganz offen zu sprechen, oder Wahl 2 direkt als Hauptreferent anzufragen (und Wahl 1 als Korreferent)....aber zuerst schalfe ich darüber;)
Gute Nacht! C.
AGH

Re: Betreuerwahl und Promotionsordnungen

Beitrag von AGH »

Bei uns kommt "Namenherborgen" relativ häufig vor, das ist nichts Ungewöhliches! Allerdings geht es da immer um Professoren und deren "eigenen" Assistenten, die gen Ende ihrer Habil gehen. Die Variante mit einem Namen aus einem anderen Arbeitsbereich kenne ich nicht. Könnte tatsächlich komisch rüberkommen.

Ich finde auch, dass Dein Wunsch-DV den Prof fragen soll (wenn überhaupt), nicht Du. Ich finde es auch seltsam, dass er überhaupt gesagt hat, Du sollst Dich darum kümmern?!

Wünsche Dir gutes Gelingen!

Liebe Grüße!
AGH
clo_marra

Re: Betreuerwahl und Promotionsordnungen

Beitrag von clo_marra »

Hallo miteinander!
Wollte mal kurz über die Entwicklung meiner - nach dem was ich lese und höre, gar nicht so unübliche - Situation berichten und meine neuen Zweifel mit Euch teilen...
Ich war beim Ordinarius in der Sprechstunde und versuchte, so offen wie möglich zu erklären, worum es mir ging: Dass ich zwar einen sehr kompetenten Wunsch-DV hätte, dass er aber mir seinem Habilitationsverfahren noch nicht fertig ist und dass ich mich endlich mal immatrikulieren und offiziell beginnen möchte. Das Gespräch war überraschend positiv und spannend und der Professor meinete, er würde die Betreuung gerne übernehmen und gemeinsam mit dem anderen Dozenten arbeiten, der sich ja im Fachbereich besonders gut auskennt. Ich hörte zwar heraus, dass er nicht unbedingt einen Wechsel möchte, wenn es mal soweit sein sollte - er meinte, die Verantwortung könne man im Vorwort gerecht verteilen - aber das störte mich nicht gross. Denn so sehr ich immer noch ein Fan von meinem Wunsch-DV bin, so ist mir in der langen Zeit, die ich "auf ihn" gewertet habe aufgefallen, dass er nicht wirklich viel für mich machen kann oder mag.
In der Zwischenzeit hat sich einniges getan, ich habe zwei Stipendia bekommen und werde demnächst ziemlich eng mit einem DRITTEN professor arbeiten. Nun merke ich folgendes:
- mein offizieller DV hat sich als eine irsinnige (inhaltliche, aber vor allem strukturellen) Hilfe herausgestellt: So wenig er mit meinem Fachbereich eigentlich tu tun hat, so sehr kümmert er sich regelmässig darum, dass ich vorwärts komme und hat immer sehr nützliche Tipps an mich; ist allerdings - so hört eich schon von Anfang an heraus - ziemlich eitel, gehört also bestimmt zur Kategorie, die sich nicht gerne überholen lässt;
- mein "Wunsch"-DV tut ein bisschen unruhig und ich befürchte fast, er habe Angst um sein Primat; eigentlich spüre ich jetzt schon, dass ich eigentlich nicht wechseln möchte, weil diese Kombination (so untypisch sie auch sein mag) für mich wunderbar funktioniert. Ich möchte nicht auf den Professor verzichten müssen, aber auch nicht auf die fachlich inhaltliche Hilfe vom zweiten. Die Frage ist nur: Komme ich überhaupt drum herum, jemanden enttäuschen zu müssen? Bzw. spielt es denn so eine Rolle, wer Erst- und wer Zweitgutachter ist?
- einige Kollegen haben mir erzählt, dass es bei einer längerfristigen Anstellung in einem Institut üblich ist, zum Arbeitgeber zu wechseln, da er im Grunde genommen "vor Ort" betreut. Einerseits könnte ich mich so aus dem Dilemma rausretten, anderseits bedeutet es erst recht, dass ich sowieso jemanden haben werde, der auf mich sauer ist.

Meine Frage an Euch: Mache ich mir viel zu viele Probleme? Wie sehr können einem beleidigte Wissenschaftler schaden?
Momentan werde ich wahrscheinlich sowieso nichts machen, da der Wechsel von 1 zu 2 womöglich noch gar nicht machbar wäre und weil ich Option 3 auch noch nicht so gut kenne.

Einen schönen Abend! C.
Frodo

Re: Betreuerwahl und Promotionsordnungen

Beitrag von Frodo »

Hallo clo_marra!

Es scheint mir, als sein dein anfängliches Problem zu einem Luxusproblem verkommen. :lol:

So wie ich die Sache sehe, fährst du am besten so weiter, wie bis anhin. Vermutlich wird dein momentaner Zweitbetreuer ja nicht aktiv auf dich zukommen und dich darum bitten, die Rollen zu tauschen. Oder siehst du das anders?

Aus meiner persönlichen Sicht spielt die Wahl von Erst- und Zweitgutachter ohnehin lediglich für die Reputation der Diss. eine Rolle. So gesehen bist du, ohne dass ich die näheren Umstände kenne, mit deinem jetzigen Erstbetreuer vermutlich besser bedient als mit einem "Frischling" wie es dein Zweitbetreuer ist. Und ausserdem, wer von deinen Betreuen dann letztendlich wie viel dazu beiträgt, hat damit nichts zu tun.

Liebe Grüsse,
Frodo
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