URL bei amtlichen Quellen

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Hoffnarr

URL bei amtlichen Quellen

Beitrag von Hoffnarr »

Hallo ihr Lieben,

meine Arbeit neigt sich langsam dem Ende zu, und ich befinde mich bereits im Stadium des Glättens...
So auch meines Fußnotenapparats und meines Lit.-verzeichnisses.

Nun bin ich aufgrund der Komplexität meiner Quellenlage verunsichert, und würde gerne Eure Meinung dazu hören.
Der Punkt ist, dass ich unzählige Dokumente der EU in meiner Arbeit verwendet habe, und bisher leider keine stichhaltige Vorgabe zur Zitierung gefunden habe.
Das Problem dabei ist, dass sehr viele institutionelle Ebenen tangiert werden, und verschiedenartige Qualitäten von Quellen zitiert werden und es nicht ersichtlich ist, was wo wann wie ob und überhaupt publiziert wie wurde.

Letztlich geht es um die zentrale Frage, ob ich bei amtlichen Quellen, v.a. der EU, eine URL angeben muss, respektive soll.
Meines Erachtens nicht. Würdet ihr es trotzdem im Lit.-Verzeichnis machen?

Ein Dank im Voraus
Hoffnarr
Hella
Beiträge: 351
Registriert: 24.11.2014, 12:19
Status: Schreibbeginn

Re: URL bei amtlichen Quellen

Beitrag von Hella »

Hallo Hoffnarr,

Was für Dokumente sind es?
- PDF-Files von einer Internetseite, Inhalte einer Internetseite: JA! Denn das gilt auch als Publiziert.
- Broschüren: Jain, wenn sie irgendwo zum Download stehen, würde ich das machen.

Was die Qualität deiner Quellen angeht, ist das dein Problem. Wichtig bei den Quellen aus dem Internet, dass du das Datum des letzten Aufrufens dazu schreibst. Du hast doch sicherlich einen Zitierleitfaden von deiner Uni, deinem Institut oder zur Not irgendwelchen Mitdoktoranden. Da steht sicherlich drin, wie man Internetseiten u.a. angibt.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
01. Oct 2016;30. Aug 2017;g;Rohfassung fertig!
Hoffnarr

Re: URL bei amtlichen Quellen

Beitrag von Hoffnarr »

Erstmal Danke für die rasche Antwort Hella,

ich will/muss nochmal nachhaken:
Du vertrittst die Meinung, ich sollte die URL von Dokumenten zumindest im Lit-Verzeichnis angeben, weil ich die Doks als .pdf eingesehen habe. Hab ich deine Antwort dahingehend richtig verstanden?

Nun ist es doch so, dass die EU amtliche Doks nicht nur online stellt, über ein Amtsblatt veröffentlicht und in einem Archiv bzw. Datenbank zugänglich macht, sondern auch physisch vorhält. Könnte daher nicht ein einmaliger und allgemein gehaltener Hinweis im Fließtext oder einer FN auf den Zugiff über das Archiv/die Datenbank ausreichen?
Green Goddess

Re: URL bei amtlichen Quellen

Beitrag von Green Goddess »

Die Frage ist aus meiner Sicht die: Haben die von dir genutzten Dokumente eine ID, die sich nicht an der URL orientiert bzw aus ihr/auf der entsprechenden Seite generiert wurde?

Viele EU-Dokumente haben eine ISBN, über die sie im EU-Shop erhältlich sind, ergo, ein Buch wie jedes andere, rein technisch betrachtet. Du gibst doch auch bei einem "normalen" Buch nicht im Llteraturverzeichnis an, ob es in der Heimat-UB verfügbar war oder per Fernleihe besorgt wurde, geschweige denn die URL zu dem Buch bei Amazon, hoffe ich zumindest ^^.

Ein anderer Fall wäre z.B. Zitat aus Mitteilungen der EU, dann würde ich "[LV-ID] Pro-Kopf-Verbrauch Bananen aus Drittländern in 2014, Pressemitteilung v. 1.4.2015 EU <evtl. weiter Qualifier>" als präzise und ausreichend erachten. In dem Fall solltest du das Dokument in den "10 Jahre Zugriff sicherstellen"-Topf packen, weil eben dieser Zugriff innerhalb dieser 10 Jahre nicht mehr öffentlich sein könnte. Auch hier keine URL aus meiner SIcht, denn die URL ist nicht die primäre Quelle, sondern lediglich eine Hilfsfunktion für den leichteren Zugriff.

Eine URL würde ich nur angeben, wenn du potentiell veränderliche Inhalte einer Seite an sich zitierst.

In diesem Sinne
G_G
Hoffnarr

Re: URL bei amtlichen Quellen

Beitrag von Hoffnarr »

@ Green Godess:

Dank für die Antwort und ja, deine Hoffnung ist nicht unbegründet :)
Du bestätigst letztlich meine Denke.
Trotzdem gut und hilfreich, es durch fremde Feder zu lesen.
Green Goddess

Re: URL bei amtlichen Quellen

Beitrag von Green Goddess »

Immer gerne als Denken-Bestätigerin unterwegs. ;)
Was mir noch einfällt... Bei EU-"Kram" möchtest du evtl. einen Extra-Check einwerfen, ob du auch im LV die zu Zitaten gehörenden Quellen in der gleichen Amtssprache (de)referenzierst. Besser, du nickst das jetzt mit einem "Klar, sowas ist mir in Fleisch und Blut übergegangen" ab, als dass es dir 2 sek nach Abgabe einfällt. ;)
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