Re: Promotion schwanger beginnen?
Verfasst: 19.09.2015, 16:34
Vielleicht mag sich noch ein Jurist dazu äußern, aber nach meinem Wissen ist ein Vertrag nicht erst mit der Unterschrift geschlossen. Den Arbeitsplatz oder das Stipendium hast Du bereits durch eine mündliche oder wie auch immer geartet Zusage sicher, bzw. kann der DV dann nicht mehr zurück nur weil Du ihm die Schwangerschaft mitteilst. Schwierig ist hier halt nur die Nachweißbarkeit im Falle einer Klage. Aber so will man die Sache ja eh nicht starten. Es kann aber hilfreich sein, ggf. den netten juristischen Hinweis geben zu können, dass der Vertrag bereits mündlich geschlossen wurde und es jetzt kein zurück mehr gibt.
Es kann hilfreich sein, sich mal vertraulich mit der/dem Gleichstellungsbeauftragen zu unterhalten, um sich juristisch fit zu machen. Als Schwangere und Mutter/Vater hat man oft viel mehr Rechte, als man glaubt und man gar nicht so sehr auf den Goodwill des Arbeitgebers angewiesen ist.
Es kann hilfreich sein, sich mal vertraulich mit der/dem Gleichstellungsbeauftragen zu unterhalten, um sich juristisch fit zu machen. Als Schwangere und Mutter/Vater hat man oft viel mehr Rechte, als man glaubt und man gar nicht so sehr auf den Goodwill des Arbeitgebers angewiesen ist.