Hallo Community,
ich hätte mal eine Frage. Was ist, wenn man die Dissertation oder die Verteidigung nicht bestätigt, gibt es dann so etwas wie eine "Nachprüfung", eine zweite Chance?
Gruß
Nachprüfung?
Re: Nachprüfung?
Hallo Clara55,
das ist von der Promotionsordnung abhängig. In aller Regel kann man die Verteidigung bei Nichtbestehen (was sehr selten vorkommt) 1 x wiederholen.
Gruß epikur
das ist von der Promotionsordnung abhängig. In aller Regel kann man die Verteidigung bei Nichtbestehen (was sehr selten vorkommt) 1 x wiederholen.
Gruß epikur
Re: Nachprüfung?
P.S.: das gilt natürlich nur dann, wenn die Dissertationsschrift selbst bestanden ist, bzw. die Gutachten positiv sind. Wenn das nicht der Fall ist, ist man endgültig durchgefallen.
Manche Promotionsordnungen gewähren jedoch alternativ dazu Überarbeitungsoptionen einer mangelhaften Dissertation.
Manche Promotionsordnungen gewähren jedoch alternativ dazu Überarbeitungsoptionen einer mangelhaften Dissertation.
Re: Nachprüfung?
Genau, schau am besten was in deiner Promotionsordnung steht, und dann könntest du auch bei dem zuständigen Promotionsbüro mal anrufen; die können dir über das genaue Prozedere auch Auskunft geben.