Krankenversicherung: Wechsel PKV zu GKV, wenn Wiss.MA?

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Claudius85

Krankenversicherung: Wechsel PKV zu GKV, wenn Wiss.MA?

Beitrag von Claudius85 »

Hallo,
ich promoviere seit 2 Jahren auf externer Basis. Seitdem bin ich in einer privaten studentischen Krankenversicherung versichert (gesetzlich war nicht möglich, da ich davor immer über meine Eltern - Beamte - privat versichert war).
Ab Oktober 2015 trete ich nun für 1 Jahr neben meiner Promotion eine Halbtagsstelle als Wiss.MA (19,92h pro Woche) an. MUSS ich mich nun gesetzlich versichern oder kann ich bei der (privaten) STUDENTISCHEN bleiben? Nach dem Jahr als Wiss.MA promoviere ich vermutlich noch ein weiteres Jahr - dann wieder als Externer. Dann muss ich also - falls ich nun in die gesetzliche KV wechseln muss - wieder in eine studentische KV wechseln oder mich freiwillig versichern, da ich in einem Jahr 30 Jahre alt bin,

Was sagt ihr zu meinen Fragen?
Bin dankbar für Feedback.VG
Claudius
Sebastian
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Re: Krankenversicherung: Wechsel PKV zu GKV, wenn Wiss.MA?

Beitrag von Sebastian »

Ich fuchse mich immer nur von Zeit zu Zeit in dieses Thema ein und bin gerade leider mal wieder "draußen".
Da Du aber ohnehin schon bei einer privaten Krankenversicherung bist, würde ich mich dort einmal erkundigen, denn die Privaten haben üblicherweise ein deutliches Interesse daran, Ihre Kunden langfristig zu halten - Beitragsverzicht in "jungen Jahren" rechnet sich für sie durch langjährige Prämienzahlung später.
Wenn sie es rechtlich können, helfen sie Dir sicher gern weiter.
Selbst wenn die Antwort dann nicht in Deinem Sinne wäre, würdest Du vielleicht noch klären wollen, ob es möglich und sinnvoll ist, Deine vorhandene private Krankenversicherung vorläufig ruhen zu lassen, um Dich dort zu einem späteren Zeitpunkt (bei Überschreiten der Einkommensgrenze oder v.a. bei Berufstätigkeit als Beamter) evtl. ohne Gesundheitsprüfung wieder versichern zu können - wenn das denn auch nach Deiner persönlichen Karriereplanung realistisch erscheint.

Viel Erfolg!

Sebastian
flip
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Re: Krankenversicherung: Wechsel PKV zu GKV, wenn Wiss.MA?

Beitrag von flip »

Du musst dich auf jeden Fall gesetzlich versichern lassen. Du kannst aber, wie gesagt, die private ruhen lassen, um später wieder einzutreten. Das kostet einen geringen Betrag monatlich (oder jährlich).
Natika

Re: Krankenversicherung: Wechsel PKV zu GKV, wenn Wiss.MA?

Beitrag von Natika »

Hallo Claudius! Ich habe den Wechsel vor wenigen Monaten absolviert (nach 8 Jahren PKV als Mitversicherte oder Beamtin auf Zeit seit April in der GKV). Wenn du als WiMa im öff. Dienst tätig bist, musst du in die GKV eintreten, es sei denn, du verdienst eine unüblich hohe Summe, was bei TVL E13 selbst bei einer vollen Stelle ausgeschlossen ist. Es gibt eine Tabelle zum notwendigen Jahresverdienst für die PKV. Selbst wenn man dieses Gehalt bekommt, ist es m. E. fraglich, ob es sich lohnt, sich zu 100% privat zu versichern (beihilfeberechtigt bist du nur als Beamter oder wenn du seit den 1990ern im Öff. Dienst tätig bist). Für die Zähne (bes. Zahnersatz) und das Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, Krankenhaustagegeld) kannst du eine private Zusatzversicherung abschließen.

Du wirst im Rahmen der Vertragsunterlagen nach der KV gefragt werden. Die Uni meldet dich automatisch bei der GKV an, mit der sie einen Vertrag hat, wenn du nicht rechtzeitig etwas anderes angibst. Bei mir wäre das eine GKV mit Sitz am anderen Ende der Republik gewesen, mit der ich noch nie zu tun hatte. Die Wahl der GKV ist eigentlich egal, denn sowohl die Gebühren (15% des Verdienstes, wovon die Hälfte der Arbeitnehmer zahlt) als auch die Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben. Dass die verschiedenen Versicherungen trotzdem noch mit ihren Leistungen werben, ist im Grunde zum Lachen. Ich habe es dennoch vorgezogen, bei der Betriebskrankenkasse meiner PKV zu bleiben und meine PKV ruhen zu lassen. Dafür musste ich den Nachweis über den Wechsel fristgerecht einreichen, um die automat. Ummeldung in die Lieblings-GKV meines Arbeitgebers zu vermeiden. Zusätzlich habe ich mit meinem Versicherungsberater einen Vertrag über das Ruhen-Lassen geschlossen. Damit kann ich ggf. irgendwann ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurück.

Viel Erfolg mit der Stelle!!!
Natika
bullabü

Re: Krankenversicherung: Wechsel PKV zu GKV, wenn Wiss.MA?

Beitrag von bullabü »

Natika hat geschrieben:Wenn du als WiMa im öff. Dienst tätig bist, musst du in die GKV eintreten, es sei denn, du verdienst eine unüblich hohe Summe, was bei TVL E13 selbst bei einer vollen Stelle ausgeschlossen ist.
au contraire:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... kk=15.5%25
macht ein Jahresbrutto laut Tabelle von: 62.026.25 €
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2015 bei 54.900 €., also deutlich darunter!
Das ist also schlicht und ergreifend falsch, Natika.
Schon bei Stufe 4, die du nach sechs Jahren öffentlicher Dienst erreichst:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... kk=15.5%25
sind es 55.192.38 € Jahresbrutto!
Warum behauptest du denn sowas?
sorry aber ich schlag mich gerade mit dem Problem herum und hab mich etwas geärgert über deinen Post.
Natika

Re: Krankenversicherung: Wechsel PKV zu GKV, wenn Wiss.MA?

Beitrag von Natika »

Hallo Büllabü,

ich erfülle laut der Auskunft meines sehr kompetenten Beraters (der Herr berät meinem Mann seit Jahrzehnten und mich immerhin seit 9 Jahren...wir sind sehr zufrieden) von der DeBeKa nicht die Voraussetzung, mich privat zu versichern. Dafür müsste ich deutlich mehr verdienen als ich es mit TVL13 Stufe 2 tue. Nämlich mind. 4575 € brutto. Siehe zur Versicherungspflichtgrenze 2015 hier:

https://www.private-krankenversicherung ... setzungen/#

Ich verdiene jedoch nur (kann ich hier verraten, steht eh in der Tabelle): 3816.32€ brutto

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... 5&matrix=1

Wenn man nach deiner Rechnung mind. 6 Jahre als WiMa als Doktorand oder Habilitierender (und darum geht es wohl in diesem Forum) arbeitet, fliegt man in der Regel wg. des Wissenschafts-Zeit-Vertragsgesetzes aus der befristeten Stelle im Öff. Dienst raus. Also ist dein Einwand gegenstandslos. Wenn ich nach sechs Jahren Postdoc noch an der Uni arbeiten sollte, dann müsste das in einem Dienstverhältnis als Beamtin auf Zeit oder Beamtin auf Lebenszeit (Akadem. Rätin oder Professorin) sein und dann sieht die Lage wieder ganz anders aus: ich müsste mich als Beamtin ohnehin privat versichern.

Was ich außerdem nicht verstehe ist Folgendes: Warum sollte man sich 100% privat versichern (und das muss man ja wohl, wenn man nicht beihilfeberechtigt ist und damit 50% [als Versicherter] oder 70% PKV [als Mitversicherter] ausscheiden), wenn doch unabhängig von der Wahl der GKV einheitlich 15% des Bruttogehaltes für die KV anfallen, von denen 7.5% der Arbeitgeber übernimmt?

Welcher Wissenschaftliche Mitarbeiter kommt in seiner TVL in Stufe 4? Da wirst du eher in der TVL-Entgeldgruppe hochgestuft und verdienst dann erst einmal wieder weniger, weil du in Stufe 1 neu anfängst.

Ich wäre dir dankbar, wenn du dich erst einmal informierst und schaust, ob wir überhaupt über das Gleiche sprechen, bevor du mir unterstellst, dass ich Quatsch erzähle und damit hilfesuchende Kollegen hineinreite, weil es mir Spaß macht. Danke!
Eva
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Re: Krankenversicherung: Wechsel PKV zu GKV, wenn Wiss.MA?

Beitrag von Eva »

Ein Beitrag zur Präzisierung des Sachverhalts: Man kann auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter im öffentlichen Dienst angestellt sein, ohne unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu fallen! Das ist auch in meinem Fall so, an einer wissenschaftsnahen, aber nicht universitären Einrichtung. Ich bin aktuell in E 13 Stufe 3, eine Kollegin ist bereits in Stufe 4 angekommen und musste sich mit der Frage der künftigen Krankenversicherung auseinandersetzen.

EDIT: Ich denke, solche Fälle sind in diesem Forum nicht so selten. Vorsichtig wäre ich mit allzu pauschalen, absoluten Aussagen (WiMas in TVöD 13 betrifft das Problem nicht), die aber nur unter bestimmten Vorannahmen zutreffen (hier: gilt nur bis Stufe 3 und Vollzeit/unter WissZVGesetz). Steht das nicht explizit dabei und/oder liest jemand so eine Aussage nur flüchtig, entsteht schnell ein falscher Eindruck
Zuletzt geändert von Eva am 05.12.2015, 19:28, insgesamt 4-mal geändert.
Green Goddess

Re: Krankenversicherung: Wechsel PKV zu GKV, wenn Wiss.MA?

Beitrag von Green Goddess »

Es ist immer wieder erfrischend, zu sehen, wie losgelöst von der Eingangsfrage sich threads entwickeln. TE fragte nach Einstieg in 1/2 WiMA Stelle, das sollte 1/2 TVL-13(1) sein. Nach nur 3-4 Antworten wird mit voller TVL-13(4) argumentiert, wobei unterschlagen wird, dass ein Wechsel von GKV nach PKV ein Überschreitung der Einkommensgrenze über 12 Monate in Folge als zusätzliche Bedingung hat. Die Frage des TE ging auch um Wechsel von PKV nach GKV, nur zur Erinnerung, was prinzipiell eine völlig andere Situation sein kann.

In diesem Sinne
G_G
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