rechtliche Verwendung von erhobenen Daten bei Kündigung

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Katelyn

rechtliche Verwendung von erhobenen Daten bei Kündigung

Beitrag von Katelyn »

Hallo zusammen!

Ich bin gerade bei meiner Suche im Internet auf dieses Forum gestoßen und versuche gleich mal mein Glück, vielleicht Hilfe bei meiner Frage zu bekommen:

Ich arbeite an einer Uniklinik als wissenschaftliche Mitarbeiterin auf einer halben Stelle - in der Ausschreibung stand damals 'Promotionsmöglichkeit'. Mein Promotionsbetreuer (abgeschlossene Betreuungsvereinbarung) ist jedoch nicht mein Chef, da dieser Psychiater und nicht Psychologie ist, wie ich es bin. Zunehmend verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen (kollegiales Klima) und auch die Finanzierung weiterer Studien (und damit die Verlängerung meiner Stelle) ist nicht klar. Die Datenerhebung kann ich dieses Jahr vermutlich abschließen - aber was passiert mit den Daten, wenn ich gekündigt bzw. nicht verlängert werde oder aber aus eingenem Antrieb gehe? Darf ich sie dann trotzdem nutzen? Wie kann ich mich da absichern?

Ich wollte nächste Woche im Promotionsbüro unserer Fakultät nachhorchen, die Gelegenheit nutzen, hier aber auch noch Tips oder Rechten zu fragen :)

Liebe Grüße
Kate
oclock
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Re: rechtliche Verwendung von erhobenen Daten bei Kündigung

Beitrag von oclock »

Hallo Katelyn,

du hast doch am Anfang sicherlich einen Vertrag unterschrieben, evtl. auch noch andere Unterlagen, wie z.B. IT-Sicherheit etc..
Irgendwo sollte geregelt worden sein, wem das was Du produzierst gehört. Da würde ich mal anfangen zu suchen.

Gruß,
Klaus
Katelyn

Re: rechtliche Verwendung von erhobenen Daten bei Kündigung

Beitrag von Katelyn »

Hey :)

Das ist richtig gedacht - leider befassen sich weder Arbeitsvertrag noch Betreuungsvereinbarung mit der Verwendung von Daten. Das Promotionsbüro konnte bisher auch nicht weiter helfen und verwies auf bestehende Verträge (bei denen in meinem Fall leider nichts geregelt ist) oder auf die Aufsetzung eines eigenen Vertrages, der eben die Verwendung der erhobenen Daten regelt sprich der Rat war 'einen Fachanwalt' kontaktieren. Um letzteres werde ich - so wie es aussieht - wohl auch nicht drum herum kommen.

Vielleicht hat ja aber der ein oder andere doch noch einen Tipp :)

Liebe Grüße
Katelyn
Merowinger

Re: rechtliche Verwendung von erhobenen Daten bei Kündigung

Beitrag von Merowinger »

Ohne nähere Details lässt sich der "Fall" natürlich nicht lösen.

Daher nur ´mal zwei Gedanken:

Grundsätzlich erwirbt der Arbeitgeber Eigentum am Arbeitsergebnis. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer ein Werkstück o.ä. baut.

Gem. § 43 UrhG wird allerdings der Arbeitnehmer Urheber eines Werkes, dass die Schöpfungshöhe erreicht, um als "Werk" zu gelten. Der Arbeitgeber hat dann allenfalls ein Nutzungsrecht.

Forschungsdaten dürften irgendwo "dazwischen" liegen. Beachtliche Stimmen im arbeitsrechtlichen Schrifttum gehen daher bei Forschungsdaten davon aus, dass zwar der Arbeitgeber "Eigentümer" (Eigentum passt als Rechtsbegriff eigentlich nicht, es ist aber verständlicher) der Daten wird, es dem Arbeitnehmer aber unbenommen bleiben muss, Kopien etc. für die eigenen Forschungszwecke zurückzubehalten.

Üblicherweise wird aufgrund dieser Unsicherheit eine klare Regelung im Arbeitsvertrag empfohlen. Da eine solche fehlt, würde ich mich ggf. auf den letztgenannten Standpunkt zurückziehen: d.h. Kopien einfordern bzw. einbehalten.

Das ersetzt aber keinesfalls eine auf den Einzelfall zugeschnittene Rechtsberatung.
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