Beurlaubung wg. Referendariat Wiss. Zeitvertragsgesetz

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Natika

Beurlaubung wg. Referendariat Wiss. Zeitvertragsgesetz

Beitrag von Natika »

Liebe Foristen. Ich habe eine aktuelle Frage bezüglich meiner künftigen Stelle als Wiss. Mitarbeiterin und finde weder im Forum noch sonstwo im Netz eine Antwort drauf. Vielleicht kann das beste Forum der Welt :blume: helfen:

Ich bin seit SoSe 2010 als Doktorandin eingeschrieben. Abzüglich eines Urlaubssemesters stehen 9 Semester auf meinem Ausweis. Insges. hatte ich 2 Jahre lang ein Promotionsstipendium und parallel ein Auslandstipendium. Keine Stelle an der Uni, sondern Lehraufträge als Mitglied eines Graduiertenkollegs. Die Zeit seit Frühjahr 2010 wird ja nun laut Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf die ersten sechs Jahre angerechnet :( Nun werde ich ab 1. April eine Stelle als Wissenschaftliche Mitarbeiterin beginnen. Der Vertrag soll 3 Jahre laufen. Ich müsste also das Doktorzeugnis im März 2016 in Händen halten, sonst fliege ich raus, richtig? Die Stelle ist eigentlich eine Postdoc-Stelle, doch ich soll sie schon vorzeitig beginnen. Geplant ist der Abschluss der Doktorprüfung im Laufe des Jahres 2015. Jetzt habe ich doch etwas Bammel, dass sich das Doktorat aus irgendwelchen Gründen (die ich vielleicht gar nicht beeinflussen kann) länger hinzieht und ich die Stelle dann nach dem ersten Jahr wieder verliere :shock: Stelle und Doktorat sind übrigens an verschiedenen Unis angesiedelt.

Weiß jemand von euch, ob man das Referendariat (18 Monate im Lehramt in NRW) von der Promotionszeit abziehen kann? Ich war zwischen Mai '13 und Oktober '14 im Ref. und habe nicht an der Diss gearbeitet. Leider war ich an der Uni eingeschrieben, weil es so schön praktisch war mit dem NRW-Ticket etc. Ich habe überhaupt nicht daran gedacht, dass mir das zum Nachteil gereichen könnte, weil ich bis heute in dem Glauben war, dass das Wiss.Zeit.gesetz nur für Doktoranden gilt, die an der Uni beschäftigt sind.
Im Gesetzestext steht zu Zeiten der Nichtanrechnung:

Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages nach Absatz 1 verlängert sich im Einverständnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um
[...]
2.
Zeiten einer Beurlaubung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit oder eine außerhalb des Hochschulbereichs oder im Ausland durchgeführte wissenschaftliche, künstlerische oder berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
[...]
Eine Verlängerung nach Satz 1 wird nicht auf die nach Absatz 1 zulässige Befristungsdauer angerechnet. Sie soll in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, 2 und 5 die Dauer von jeweils zwei Jahren nicht überschreiten.
Fällt der Vorbereitungsdienst/das Referendariat wohl unter eine berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung?? Kann ich beim Ausfüllen des Arbeitsvertrages also 1.5 Jahre abziehen? Ich habe ja eine Bescheinigung über die Ref.-Zeiten. Das Ref gilt laut dem Studienseminar (ist der offizielle Dienstherr) als Vollzeittätigkeit und alle anderen Tätigkeiten sind Genehmigungspflichtig. Oder muss im Vorfeld eine Beurlaubung erfolgt sein? Was meint ihr?

Will den Doktor auf jeden Fall noch in diesem Jahr abschließen, doch man hört so viel von verschleppten Verfahren etc. Mit dem Damoklesschwert einer möglichen frühzeitigen Entlassung ist mir ziemlich unwohl.

Danke im Voraus für eure Hilfe und liebe Grüße Natika
Natika

Re: Beurlaubung wg. Referendariat Wiss. Zeitvertragsgesetz

Beitrag von Natika »

Guten Morgen liebe MitstreiterInnen!

Zu meiner gestrigen Frage, die recht verzwickt ist. Ich habe die Antwort in diesem sehr gut verständlichen und detaillierten Papier mit vielen Fallbeispielen gefunden. Ich poste mal den Link, für den Fall, dass mal wieder Fragen zum Wiss. Zeit. VG im Forum auftauchen: http://www.dr.uni-jena.de/drmedia/WissZeitVG.pdf

Das reine Eingeschrieben-Sein als Doktorand und das Doktorat mit Stipendium/selbstfinanziert ohne Stelle an der Uni etc. wird tatsächlich auf die ersten 6 Jahre angerechnet, jedoch beeinflusst dies nur eine beabsichtigte Verlängerung des zweiten sechsjährigen Zeitraums (Postdoc-/Habilphase). Falls man also keine sechs Jahre für die Prädoc-Phase gebraucht hat, könnte man die Postdoc-Phase auf einer befristeten Stelle z. B. auf acht Jahre verlängern, doch werden dann auch Stipendienzeiten und die mit außeruniversitären Tätigkeiten, Krediten, Erbe etc. bestrittenen Zeiten der Promotion ohne Stelle an der Uni angerechnet. 3 Jahre Doktorandenstipendium und anschließend 4 Jahre Wiss. Mitarbeit als Doktorand wären hingegen kein Problem. Es wird auch nichts von den zweiten sechs Jahren abgezogen, weil man schon 1 Jahr drüber ist, oder so.

Frohes Schaffen allerseits :blume: Natika
Penguin
Beiträge: 93
Registriert: 01.05.2014, 07:23
Status: postdoc

Re: Beurlaubung wg. Referendariat Wiss. Zeitvertragsgesetz

Beitrag von Penguin »

Vielen Dank Natika fuer das Ausgraben der Information! Das hilft bestimmt vielen weiter und klaert den Sachverhalt!
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