Guckst du hier:
https://doktorandenforum.de/fertig/titelfuehren.htm
@club_mate:
Meines Wissens nach besteht nicht die Pflicht zur Fachrichtung. Das wäre auch schwierig umzusätzen, bei den ganzen interdisziplinären Arbeitsgruppen, die es heutzutage gibt.
Auf dem Ausweis steht ja auch nur "DR".
Ein Arzt muss übrigens nicht unbedingt "Dr. med." sein. Arzt ist er ja glücklicherweise nur dank seiner Approbation und nicht, weil er der liebe "Onkel Doktor" ist.
Die Einschränkungen ergeben sich daher aus der geschützten Berufsbezeichnung (Arzt, Jurist) und dem geschützten "Doktor", nicht der Fachrichtung. Ein Jurist möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege. Warum sich ein Jurist als Dr. med. ausgeben sollte, ist mir allerdings nicht so ganz klar. Im Zweifel wird dieses dann eher über den Berufsstand und nicht den akademischen Grad gehen. Sprich: Es ist wesentlich fataler, wenn sich bspw. ein Anwalt als Arzt ausgibt, als dass er mit dem Doktor in die irre führen will. Da wiegt ersteres wohl schwerer.
Den Titel richtig führen: Dr. oder Dr. phil.
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