Re: Stress mit Universität und Doktorvater
Verfasst: 25.10.2014, 16:52
Hallo Bean,
du liegst richtig: Es geht mir ums Geld und um die (geldwerte) Promotion.
Durch etwas Druck per Anwalt ist der auszuzahlende Geldbetrag gesunken - seitens des Personaldezernats ist man da eingeknickt, aber nicht seitens der Bezügestelle. Das Personaldezernat hat nun also schriftlich die Anweisung zur Nachzahlung gegeben, aber die Bezügestelle weigert sich schriftlich (kurios, oder). In ihrem letzten Antwortschreiben hat sie als Begründung seit mehreren Jahren nicht mehr geltende Gesetze angeführt. Mein Anwalt tanzte wie ein Affe auf dem Schleifstein.
Was die Promotion und Drittmittel angeht: Wenn man in einem Fachbereich unerwünscht ist, hat man immer noch die Chance, sich durch Drittmittel auf eine sichere Position zurückzuziehen. So habe ich das die letzten Jahre immer gemacht - nur dass immer ein Professor den Antrag für mich "eingereicht" hat. Da ich nun eh in einem anderen Bereich bin, ist das nicht mehr so relevant.
Ansonsten möchte man sicher auch nicht, dass ich vor Gericht oder sonst wo bestimmte Details im Rahmen des Projektes über die Umgehung von peer review, Verfahrensfehler der DFG, Druckausübung des Rektorats bei anzuschaffenden technischen Großgeräten mit der Umgehung des Ausschreibungsverfahrens usw. ausplaudere.
Also wird man die Sache verschleppen wollen - bis vielleicht manch einer auf einer sicheren Position woanders ist. Mein Doktorvater will bspw. bald die Universität und das Bundesland wechseln, so der letzte Stand der Dinge. Dann hätte sich das auch mit der Verteidigung wunderbar für ihn aufgelöst, er kann dann aus anderen Verpflichtungen heraus sagen, dass er dafür keine Zeit mehr hat usw.
Ansonsten könnte man einfach irgendwelche anderen Fakultätsmitglieder bestimmen. Lustigerweise ist es nämlich so: Die Fakultät hat sich vor einigen Jahren schriftlich durch die Annahme eines Antrages von mir im Fakultätsrat verpflichtet, meine Promotion notfalls auch mit einem anderen Erstgutachter durchzubringen. Damals hat man noch gesagt, dass dies bspw. im Todesfall, Wegzug, o.ä. des Erstgutachters relevant sein könnte - man wisse ja nie.
Also stimmt es schon, dass ich im Prinzip zwei unsichere Optionen gegeneinander abwäge:
Warte ich einfach einige Monate, bis man die Verteidigung zwar verschleppt hat, aber durchwinken wird, weil man sich den Stress nicht antun will?
Was jedoch, wenn dann nichts kommt? Warte ich lieber nicht einige Monate und erzwinge ein Verfahren?
du liegst richtig: Es geht mir ums Geld und um die (geldwerte) Promotion.
Durch etwas Druck per Anwalt ist der auszuzahlende Geldbetrag gesunken - seitens des Personaldezernats ist man da eingeknickt, aber nicht seitens der Bezügestelle. Das Personaldezernat hat nun also schriftlich die Anweisung zur Nachzahlung gegeben, aber die Bezügestelle weigert sich schriftlich (kurios, oder). In ihrem letzten Antwortschreiben hat sie als Begründung seit mehreren Jahren nicht mehr geltende Gesetze angeführt. Mein Anwalt tanzte wie ein Affe auf dem Schleifstein.
Was die Promotion und Drittmittel angeht: Wenn man in einem Fachbereich unerwünscht ist, hat man immer noch die Chance, sich durch Drittmittel auf eine sichere Position zurückzuziehen. So habe ich das die letzten Jahre immer gemacht - nur dass immer ein Professor den Antrag für mich "eingereicht" hat. Da ich nun eh in einem anderen Bereich bin, ist das nicht mehr so relevant.
Ansonsten möchte man sicher auch nicht, dass ich vor Gericht oder sonst wo bestimmte Details im Rahmen des Projektes über die Umgehung von peer review, Verfahrensfehler der DFG, Druckausübung des Rektorats bei anzuschaffenden technischen Großgeräten mit der Umgehung des Ausschreibungsverfahrens usw. ausplaudere.
Also wird man die Sache verschleppen wollen - bis vielleicht manch einer auf einer sicheren Position woanders ist. Mein Doktorvater will bspw. bald die Universität und das Bundesland wechseln, so der letzte Stand der Dinge. Dann hätte sich das auch mit der Verteidigung wunderbar für ihn aufgelöst, er kann dann aus anderen Verpflichtungen heraus sagen, dass er dafür keine Zeit mehr hat usw.
Ansonsten könnte man einfach irgendwelche anderen Fakultätsmitglieder bestimmen. Lustigerweise ist es nämlich so: Die Fakultät hat sich vor einigen Jahren schriftlich durch die Annahme eines Antrages von mir im Fakultätsrat verpflichtet, meine Promotion notfalls auch mit einem anderen Erstgutachter durchzubringen. Damals hat man noch gesagt, dass dies bspw. im Todesfall, Wegzug, o.ä. des Erstgutachters relevant sein könnte - man wisse ja nie.
Also stimmt es schon, dass ich im Prinzip zwei unsichere Optionen gegeneinander abwäge:
Warte ich einfach einige Monate, bis man die Verteidigung zwar verschleppt hat, aber durchwinken wird, weil man sich den Stress nicht antun will?
Was jedoch, wenn dann nichts kommt? Warte ich lieber nicht einige Monate und erzwinge ein Verfahren?