ALG 1 und Promotion verschweigen?

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diss-DaF

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von diss-DaF »

matthias hat geschrieben:Was hast du deinem Bearbeiter gesagt? Und warst Du vorher in Voll- oder Teilzeit? Und hast du gleich einen Jobvorschlag bekommen?
Ich habe ihn gefragt, wie ich mein Status auf dem Formular vermerken kann, denn es gibt ja kein Feld "Promotionsstudent". In war auch bereit, ihn auf den entsprechenden Paragraf hinzuweisen, dass war aber nicht nötig.
Vor meiner Arbeitslosigkeit hatte ich eine volle WiMi-Stelle. Und nein, ich habe keinen einzigen Jobvorschlag von der AfA bekommen.
matthias

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von matthias »

[/quote]Warum erwähnst Du sie dann gegenüber potenziellen Arbeitgebern?[/quote]

Weil ich sonst die Lücken im Lebenslauf begründen muss. Ich hatte zwischen Vollzeit-Projektarbeit und Teilzeitarbeit auch mal 2 Monate "frei", wenn das Geld gereicht hat.

Danke diss-DaF, ich werde den Weg der Ehrlichkeit beschreiten, drück mir die Daumen.
DoneXY

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von DoneXY »

matthias hat geschrieben:[Weil ich sonst die Lücken im Lebenslauf begründen muss. Ich hatte zwischen Vollzeit-Projektarbeit und Teilzeitarbeit auch mal 2 Monate "frei", wenn das Geld gereicht hat.
Obwohl Du Dich offenbar auf Teilzeitstellen bewirbst, stört es die potenziellen Arbeitgeber, wenn Du in der Freizeit promovierst? Sind es Stellen, für die sie langfristig jemanden suchen und befürchten, irgendwann ist die Diss fertig und Du bist weg? Sind diese Lücken bei den Stellen, auf die Dich bewirbst wirklich ein KO-Kriterium? Lassen sie sich vielleicht anders schließen - mit familiären Gründen, freiberuflichen Tätigkeiten u.ä.?

Drücke Dir die Daumen!
Eva
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Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von Eva »

Aber es ist doch hoffentlich nicht ehrenrührig, wenn man nicht immer sofort einen Anschlussvertrag gefunden hat! Jeder normale Mensch müsste doch davon ausgehen, dass du eben auch mal ein bisschen suchen und dich bewerben musstest, bevor es mit der nächsten Stelle geklappt hat. Zwei Monate Lücke halte ich für nichts, was man aufwändig begründen müsste. Anders sieht es natürlich aus, wenn du z.B. in den letzten fünf Jahren zehn verschiedene Stellen hattest, das wirkt dann so, als käme man mit dir nicht klar oder war mit deiner Arbeit nicht zufrieden, wenn du in Wirklichkeit vielleicht einfach immer mal wieder Auszeiten für die Diss genommen hast.
matthias

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von matthias »

Für alle, die den Arbeitsaufwand einer Promotion nicht kennen, sind 2 Monate in Vollzeit an der Diss eher Urlaub als Arbeit, so meine Erfahrung bei der Arbeitssuche, die auch außerhalb der akademischen Welt stattfindet.

Ich habe den Antrag mit Angabe der Promotion abgeschickt und werde über den Ausgang berichten. Danke an Euch...stay tuned
matthias

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von matthias »

Nach 10 langen Wochen ist mein Antrag jetzt genehmigt worden!
Trotz Promotion bin ich ALG 1 berechtigt und es kamen auch keine Nachfragen oder ähnliches.

Ob das für alle AA gilt kann ich nicht bestätigen, aber die guten Nachrichten wollte ich mit Euch teilen!
DoneXY

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von DoneXY »

Freut mich für Dich!

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