ALG 1 und Promotion verschweigen?

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matthias

ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von matthias »

Liebe Freunde,

noch 5 Monate Schreibmarathon liegen vor, dann ist die Dissertation fertig. Und jetzt könnte der Abschluss an der Finanzierung scheitern. Bis jetzt habe ich alles selbst finanziert, promoviere extern und habe zwischen selbstständiger Projektarbeit und Teilzeitjobs hin und her gewechselt.

Leider ist meine letzte Teilzeitstelle weggekürzt worden. Da ich aber in den letzten zwei Jahren auf 12 Monate Beschäftigungsverhältnis komme, hätte ich Anspruch auf ALG 1 und habe mich auch schon persönlich arbeitssuchend gemeldet. Der Antrag verlangt natürlich Auskunft bzgl. des Studentenstatus, ich bin immatrikuliert. Und falle damit aus dem Anspruch, oder eben doch nicht? Im Netz finde ich widersprüchliche Aussagen, hier im Forum leider nur ein Eintrag.

Mein Problem ist natürlich in erster Linie die KV, als Selbstständiger sind das mind. EUR 300, das würde meine Reserven für die nächsten Monate auffressen. Ich werde zwar im Mai wieder eine Teilzeitstelle haben, aber bis dahin schaut es düster aus.

Meine Frage an Euch: Soll ich die Promotion verschweigen? Oder mich exmatrikulieren? Oder ehrlich sein und auf das Verständnis der AA hoffen?

Danke für jede Meinung.

M.
Monika812

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von Monika812 »

Lieber Matthias,

da hast Du es doch schon weit geschafft!

Ich promoviere auch extern, bin allerdings nicht mehr immatrikuliert (hatte keine Vorteile für mich) und bekomme ALG, seitdem mein Vertrag nicht verlängert wurde.

Ich kenne Deine Situation nicht, aber hättest Du einen Nachteil, wenn Du Dich exmatrikulierst? Eine Bekannte von mir hat während ihres Studiums auch ALG bekommen, das war aber alles andere als einfach, und sagen wir es mal so, sie ist nicht gerade die beliebteste "Kundin" beim Arbeitsamt.

Auf Verständnis würde ich nicht hoffen, ich habe keine positiven Erfahrungen beim Arbeitsamt gemacht. Die haben ihre Regeln, wenn Du da nicht rein passt, wirst Du auch kein ALG bekommen (sorry, aber so habe ich es erlebt). Und Weiterbildung (sprich Promotion) wird nicht gefördert, da das ein zu langwieriges Projekt ist (so die Aussage einer Mitarbeiterin).

Wie Du siehst, sind meine Erfahrungen nicht gerade positiv, aber ich hoffe, das hilft Dir trotzdem weiter.

Liebe Grüße,
Monika
barbershop

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von barbershop »

Hallo,

ich kenne jetzt deinen Lebenslauf nicht und deine bisherigen Jobs,
(vielleicht bin ich auch zu naiv :wink: ) aber wäre es evtl nicht einfacher statt Behördengänge, Vertuschen, möglicherweise bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachweisen müssen usw. einen anderen Teilzeitjob zu suchen? Irgendwas Schlichtes, was wenigstens ein bisschen Kohle reinbringt?
Weißt du denn genau, dass es "nur" 5 Monate sind? Winkt dir danach gleich ein "richtiger" Job?
Grüße, barbershop
Eva
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Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von Eva »

matthias hat geschrieben:Mein Problem ist natürlich in erster Linie die KV, als Selbstständiger sind das mind. EUR 300, das würde meine Reserven für die nächsten Monate auffressen. Ich werde zwar im Mai wieder eine Teilzeitstelle haben, aber bis dahin schaut es düster aus.
Verstehe ich das richtig, es geht lediglich um 1-2 Monate Arbeitslosigkeit? Könnte mir vorstellen, dass die beim Arbeitsamt da mit sich reden lassen (ich kenne so einen Fall, wo es nur um Überbrückung ging, bis derjenige eh woanders hingezogen ist und nur noch der Studienabschluss erledigt werden musste, d.h. paar Monate Prüfungen und in der Zeit ALG I).
Wir sprechen also von 300/600 Euro KV-Beiträge, richtig? Könntest du nicht erst mal offen deine Situation schildern, auf Kulanz beim Arbeitsamt hoffen und dir, falls das nicht klappt, das Geld privat leihen? Kredit aufnehmen? Ist ja nun wirklich keine große Summe, um die es da geht (oder verstehe ich es doch falsch?).

Alles Gute für deinen Endspurt jedenfalls! :blume:
diss-DaF

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von diss-DaF »

Lieber Matthias,
ich bin als Promotionsstud. immatrikuliert und erhalte trotzdem das ALG I. Das Verschweigen meines Studentenstatus konnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Das war aber auch nicht nötig, denn laut Gesetz sind nur Studenten mit Präsenzpflicht vom Erhalt des ALG I ausgeschlossen, was du ja offensichtlich nicht bist. Für meinen Sachbearbeiter war das auch kein Problem (er hat mehrere Doktoranden, die das ALG I beziehen). Ich musste ihm nur versichern, dass ich nicht mehr als 15 Stunden/Woche an der Diss arbeite, was auch im Großen und Ganzen stimmt.
tanzbaer
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Registriert: 15.08.2012, 17:26

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von tanzbaer »

[quote="diss-DaF"]Ich musste ihm nur versichern, dass ich nicht mehr als 15 Stunden/Woche an der Diss arbeite, was auch im Großen und Ganzen stimmt.[/quote]

Soweit ich weiß, ist es andersherum: Damit du Anspruch auf ALG I hast, musst du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen. Was du den Rest deiner Zeit machst, ist egal.

Wenn du vorher vollzeitbeschäftigt warst, musst du auch einen Vollzeitjob suchen, damit du das volle ALG I bekommst. Wenn du dann nur nach 50%-Stellen suchst, bekommst du auch nur 50% von deinem ALG-I-Anspruch bezahlt. Wie es sich verhält, wenn du vorher teilzeitbeschäftigt warst, weiß ich nicht.
diss-DaF

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von diss-DaF »

tanzbaer hat geschrieben:Damit du Anspruch auf ALG I hast, musst du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen.
Das kann schon sein, ich kenne mich da nicht so gut aus. Doch ich war immer davon überzeugt, dass wenn man 15 St./Wo egal welcher Beschäftigung nachgeht, erlischt der Anspruch auf ALG I.
matthias

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von matthias »

1000 Dank für alle Antworten!

@Monika812
Du hast natürlich recht, ich könnte mich exmatrikulieren. Da mein DV aber vor 1 Jahr an eine andere Uni ins Ausland gewechselt hat und jetzt ich und meine Promotion extern sind, fühle ich mich immatrikuliert sicherer...Kein gutes Argument beim Amt :roll:

@barbershop
Teilzeitshops sind echt rar hier, die letzte Lösung ist das Callcenter, einmal für 4 Monate und nie wieder. Bin schon in etlichen Vermittlungsagenturen, Fazit: viele Arbeitgeber haben ein Problem mit der Promotion. Aber die Hoffnung ist immer noch da.

@eva
Da ich noch keinen Job in Aussicht habe :? ist mir ein Kredit zu scary...

@diss-DaF
Deine Post macht mir Mut. Was hast du deinem Bearbeiter gesagt? Und warst Du vorher in Voll- oder Teilzeit? Und hast du gleich einen Jobvorschlag bekommen?
Eva
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Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von Eva »

matthias hat geschrieben:@eva
Da ich noch keinen Job in Aussicht habe :? ist mir ein Kredit zu scary...
Aber hattest du nicht geschrieben, du hättest ab Mai wieder eine Teilzeitstelle?
DoneXY

Re: ALG 1 und Promotion verschweigen?

Beitrag von DoneXY »

matthias hat geschrieben:Fazit: viele Arbeitgeber haben ein Problem mit der Promotion. Aber die Hoffnung ist immer noch da.
Warum erwähnst Du sie dann gegenüber potenziellen Arbeitgebern?
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