Hallo,
ich brauche bitte dringend eure Hilfe. Mir liegt seit längerem ein Angebot für eine Promotion vor. Jedoch gestaltet sich die Finanzierung bis heute recht schwierig und von Seiten der Universität erhalte ich sehr abenteuerliche Vorschläge. Die betreffende Promotion würde drei Jahre dauern und ein Jahr am Stück im Ausland umfassen. Bisher wäre aber nur dieses eine Auslandsjahr vollkommen sicher finanziell abgesichert. Laut dem Doktorvater in Spe. könnte ich im letzten der Promotion ggf. nebenher arbeiten bzw. es könnte ich noch etwas ergeben. Ebenso unsicher ist die Zeit vor dem Auslandsjahr, welche wohl aufgrund der notwendigen Vorbereitungen einige Monate dauern wird.
Derzeit bin ich Vollzeitbeschäftigt in der Privatwirtschaft tätig. Die angebotene Doktorandenstelle soll ich zum 01. Februar 2013 antreten, weil dann mein Arbeitsvertrag bei meinem derzeitigen Arbeitgeber auslaufen würde. Ich würde diesen Vertrag also nicht verlängern ( = nicht selbst kündigen). Weil ich dann fast 3 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt war, hätte ich für ein Jahr Anspruch auf ALG I.
Kann ich quasi mit diesem ALG I die ersten Monate der Promotion bis zu meinem Auslandsaufenthalt überbrücken oder entfällt mein Anspruch darauf in dem Moment, in dem ich anfange, als Doktorand tätig werden würde???
Was haltet ihr allgemein von einem derart unsicheren Finanzierungsmodell? Ich würde sehr gerne die Promotionsmöglichkeit wahrnehmen, hätte aber gerne eine sicherere Finanzierung. Ich bin bereits über 30 Jahre alt. Angesichts der vorgesehenen Aufgabe meiner Vollzeitstelle und meinen laufenden Kosten plagen mich ehrlich gesagt etwas Existenzängste, wenn ich daran denke, wie ich nachhaltig meinen Lebensunterhalt bestreiten soll, während ich Doktorand bin. Andererseits weis ich, dass ich eine derartige Möglichkeit wohl nicht noch einmal bekommen werde. Auf meine Vorschläge gemeinsam koordiniert nach Stipendien Ausschau zu halten, ist die Universität bisher nicht eingegangen.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
ALG I und Promotion
Re: Promotion und ALG I
ALG I (und II) erhältst Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Da Langzeitsrbeitslose schwer vermittelbar sind, wird die Agentur für Arbeit Dich zeitnah aus dem Bezug haben wollen. Zumindest wissentlich werden sie Deine Promotion nicht (teil-)finanzieren, sondern im Gegenteil wollen, dass Deine Energien in die Beendigung Deines Leistungsbezugs fließen.
Deinen Vorschlag "gemeinsam koordiniert nach Stipendien Ausschau zu halten", fand Dein Ansprechpartner an der Uni vermutlich erstaunlich. Ich fürchte, hier ist Eigeninitiative gefragt.
Deinen Vorschlag "gemeinsam koordiniert nach Stipendien Ausschau zu halten", fand Dein Ansprechpartner an der Uni vermutlich erstaunlich. Ich fürchte, hier ist Eigeninitiative gefragt.
Re: Promotion und ALG I
Rechtlich entfällt der Anspruch auf ALG I dann, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. D.h. dass du eine Dissertation nicht abbrechen musst, wenn du dich arbeitslos meldest, du müsstest aber weiter Bewerbungsbemühungen vorweisen. Und spätestens dann, wenn du dich an der Uni immatrikulierst, ist Schluss.Shivute hat geschrieben: Kann ich quasi mit diesem ALG I die ersten Monate der Promotion bis zu meinem Auslandsaufenthalt überbrücken oder entfällt mein Anspruch darauf in dem Moment, in dem ich anfange, als Doktorand tätig werden würde???
Sorry, wenn das jetzt etwas zu weit geht und nicht deine Frage betrifft, aber ich finde, du solltest es nicht machen. So brutal das klingt, aber der DV scheint ein bisschen Forschungstätigkeit auf dich auszulagern, ohne sich Gedanken darüber zu machen, dass die einen Wert hat und finanziert werden muss. Wenn du echten Freiraum in der Forschung hast, dein Thema verfolgen kannst und vom DV darin durch die Betreuung unterstützt wirst, dann ist ja vllt. auch eine externe, nebenberufliche Promotion denkbar.
Re: Promotion und ALG I
Guter Hinweis!MastaofDissasta hat geschrieben:So brutal das klingt, aber der DV scheint ein bisschen Forschungstätigkeit auf dich auszulagern, ohne sich Gedanken darüber zu machen, dass die einen Wert hat und finanziert werden muss.
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Re: ALG I und Promotion
Ich habe den redaktionellen Artikel Finanzen / Arbeitslosengeld gerade etwas aktualisiert.
Die Vorgehensweise halte ich für kritisch, die Grenze zum Sozialleistungsbetrug kann dabei leicht überschritten werden - und falls es deshalb zu einem Strafverfahren käme, würde Dich das u.U. im Vorstrafenregister auch noch etwas länger belasten.
Falls Du denoch weiter recherchieren möchtest: Auf welcher rechtlichen Basis (vgl. die allgemeine Darstellung hier) und wie sollst Du denn "als Doktorand tätig" werden (Vertrag? Immatrikulation als Promotionsstudent?)
Sebastian
Die Vorgehensweise halte ich für kritisch, die Grenze zum Sozialleistungsbetrug kann dabei leicht überschritten werden - und falls es deshalb zu einem Strafverfahren käme, würde Dich das u.U. im Vorstrafenregister auch noch etwas länger belasten.
Falls Du denoch weiter recherchieren möchtest: Auf welcher rechtlichen Basis (vgl. die allgemeine Darstellung hier) und wie sollst Du denn "als Doktorand tätig" werden (Vertrag? Immatrikulation als Promotionsstudent?)
Sebastian
Re: ALG I und Promotion
Wie die anderen gesagt haben, ALG I zu besziehen ist nicht möglich. Kommst Du irgendiwe an ein Stipendium ran? Du hast ja bestimmt auch schon einen gewissen Lebensstandard, da ist es ja mit nem Nebenjob wahrscheinlich nicht geatn, außer er ist serh lukrativ Kannst Du aus Deinem jetzigen Job etwas machen und da irgendiwe selbstständig tätig sein? Schon schade, dass Du so wenig untertützung von Prof und Uni bekommst!
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