Stipendium, Steuer und Zuverdienst

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carpenterfive

Stipendium, Steuer und Zuverdienst

Beitrag von carpenterfive »

Hallo,

ich suche Unterstützung in steuerlicher Frage: Ich habe ein Stipendium (1050 €) und will freiberuflich dazuverdienen. Laut Stipendiumgeber (Universität) darf ich 7670 € dazu verdienen, damit mein Stipendium steuerfrei bleibt.

Meine Frage ist nun:

(1) Wenn ich (freiberuflich) dazu verdiene, was wird dann als Einkommen gerechnet: Mein Umsatz? Oder mein Umsatz minus Sozialversicherungen und absetzbaren Ausgaben?

(2) Was passiert, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite: Wird dann das volle Stipendium (das ja steuerfrei ist), als Einkommen gerechnet?
(würde ja heissen: wenn ich mehr als 640 € im Monat dazuverdienen würde (640€ = 7670€/12 Monate), dann steigt mein zu versteuerndes Einkommen ja auf einen Schlag von 640 auf z.B. 1700€, was ja einen großen Unterschied macht.

Kennt sich da jemand aus? Das wäre super. Vielen Dank für eine Antwort

carpenterfive
konstantinm

Re: Stipendium, Steuer und Zuverdienst

Beitrag von konstantinm »

hi!

ich bin in einer ähnlichen situation. konntest du bereits etwas in erfahrung bringen?

gruß,
konstantin
Amalia

Re: Stipendium, Steuer und Zuverdienst

Beitrag von Amalia »

Ich kann nicht alle Fragen beantworten, aber ich fange mal an.

Ich arbeite ebenfalls neben einem Stipendium freiberuflich. Allerdings ist dies durch meinen Stipendiengeber auf 5h pro Woche begrenzt. Deshalb bleibt mein Zuverdienst weit von den aus steuerrechtlicher Sicht abgabefreien ca. 7600 € pro Jahr entfernt. In der Steuererklärung kann ich als hauptamtlich freiberufliche pauschal 30% (max. 2455 €, Zeile 19 im EÜR) abziehen. Eine Möglichkeit meine Sozialversicherung (bei mir nur Krankenversicherung) abzuziehen, habe ich noch nicht gefunden. Das Stipendium gebe ich in einem Begleitschreiben an, um deutlich zu machen wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite und nicht in den Verdacht gerate, schwarz zu arbeiten.

Ich hoffe, dass war ein Anfang zur Klärung Eurer Fragen.
A.
saxomanix

Re: Stipendium, Steuer und Zuverdienst

Beitrag von saxomanix »

@carpenterfive: jupp genau so wie du das schon beschrieben hast, isses meine ich richtig (zumindest gilt gleiche Regelung fuer Bafög und Co.) so lange du mit deinem Gesamtjahreseinkommen (alles was zu dem Stipendium dazu kommt) unter dem Freibetrag bleibst, kein Problem, sobald du 10€s dadrueber bist, wird alles versteuert. Da hat sich schon man ein Bafögstudent ein Ei mit gelegt, wenn er fröhlich nebenbei gejobbt hat oder ne gute bezahlte Praktikumsstelle fand..Ich meine, du kannst locker einen 400€ Job bzw bis 600€ Job annehmen ohne da irgendwelche Probleme zu kriegen. Wie das mit selbstständiger Tätigkeit ist weiss ich jedoch nicht.. ich wuerde da mal bei deinem Stipendiengeber nachfragen, wie wissen sowas bestimmt, weil schon zig Leute mal nachgefragt haben :)
Sebastian
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Re: Stipendium, Steuer und Zuverdienst

Beitrag von Sebastian »

Um es noch einmal klarzustellen: Es ist m.E. zu unterscheiden zwischen
a.) den Vorgaben des Stipendiengebers zum Zuverdienst und
b.) den steuerlichen Konsequenzen der Tätigkeit.
In der Frage von carpenterfive wird das etwas vermischt.

Der Stipendiengeber hat ein Interesse daran, dass seine Schützlinge sich auf ihre Diss konzentrieren und dürfte seine Vorgaben eher in Zeiteinheiten (wie bei Amalia: 5 Std/Woche) ausdrücken.
Wenn man ganz üppig verdient, könnte er seine eigene Förderung evtl. noch für überflüssig halten, weil der Stipendiat dann u.U. nicht bedürftig ist. Zu diesem Thema kann man vom Stipendiengeber Auskünfte erwarten.

Gänzlich unabhängig davon sind die steuerrechtlichen Konsequenzen einer sonstigen Tätigkeit. Dem Fiskus ist es egal, wieviel man arbeitet, er will nur seine Abgaben eintreiben.
Zur steuerlichen Behandlung des Stipendiums gibt es hier ja schon Beiträge. Die Einnahmen aus sonstiger Tätigkeit (freiberuflich, schriftstellerisch, werkvertraglich) werden nach dem von Amalia beschrieben üblichen Schema berechnet, also Einnahmen minus Ausgaben.
Falls es nicht so viele Ausgaben gibt, kann man auch die von Roberto dankenswerterweise hier angesprochene Betriebsausgabenpauschale ansetzen, das mindert die Einnahmen dann u.U. stärker.
Sozialversicherung ist m.E. so nicht abzugsfähig, außer evtl. in Randbereichen als Vorsorge.

Gruß
Sebastian
Angie99

Re: Stipendium, Steuer und Zuverdienst

Beitrag von Angie99 »

Hallo,

ich befinde mich momentan in einer ähnlichen Situation und muss daher nochmal nachfragen, ob ich das so richtig verstehe:

Wenn auf mein Stipendium die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG zutreffen (was der Fall ist), bleibt es dann grundsätzlich bei dem zu versteuernden Einkommen unberücksichtigt, egal wieviel ich dazu verdiene?

Anders ausgedrückt: Ich muss nur das versteuern, was ich an Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit habe? Und das Geld aus dem Stipendium wird so behandelt, als gäbe es das nicht?

Vielen Dank im Voraus,

Angie99
Katreinerle

Re: Stipendium, Steuer und Zuverdienst

Beitrag von Katreinerle »

Halli-hallo allerseits!

Jetzt ist ja fast ein Jahr rum, dass der Thread beantwortet wurde - hat denn jemand von den Promotionsstipendiaten unter euch jetzt schon eine Steuererklärung hinter sich und kann noch mal auf den Punkt bringen, wie das eigentlich steuerfreie Stipendium angerechnet wird?

Ich habe mich mit jemandem unterhalten, der mir diese Problematik so geschildert hat, dass zwar das Stipendium an sich steuerfreies Einkommen ist, es aber durchaus in den Steuersatz hineinfällt. Praktisch heißt das bei einem Zuverdienst auch unter dieser ca. 7600€-Grenze (ca. 630€/Monat), dass sich der Steuersatz errechnet aus der Summe des monatlichen Stipendiums und dem Zuverdienst, die Steuer dann aber nur auf den Zuverdienst angerechnet wird. So sind quasi 20% von 630€ was anderes als 20% von 1050€-Stip+630€-Zuverdienst. Das bedeutet, dass ich zwar erstmal keine Steuern zahlen muss, weil mein Zuverdienst ja unter der steuerpflichtigen Grenze liegt, ich aber am Ende des Jahres Steuern nachzahlen muss, weil in den anzulegenden Steuersatz das Stip dann doch mit reinzählt (was natürlich das Finanzamt ja vorher nicht wissen kann). Ist an dieser These was dran?
Steko

Re: Stipendium, Steuer und Zuverdienst

Beitrag von Steko »

Amalia hat geschrieben:Ich kann nicht alle Fragen beantworten, aber ich fange mal an.

Ich arbeite ebenfalls neben einem Stipendium freiberuflich. Allerdings ist dies durch meinen Stipendiengeber auf 5h pro Woche begrenzt. Deshalb bleibt mein Zuverdienst weit von den aus steuerrechtlicher Sicht abgabefreien ca. 7600 € pro Jahr entfernt. In der Steuererklärung kann ich als hauptamtlich freiberufliche pauschal 30% (max. 2455 €, Zeile 19 im EÜR) abziehen. Eine Möglichkeit meine Sozialversicherung (bei mir nur Krankenversicherung) abzuziehen, habe ich noch nicht gefunden. Das Stipendium gebe ich in einem Begleitschreiben an, um deutlich zu machen wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite und nicht in den Verdacht gerate, schwarz zu arbeiten.

Ich hoffe, dass war ein Anfang zur Klärung Eurer Fragen.
A.
Ist zwar schon eine Zeit her bei Amalia, aber vielleicht weiß es ja jemand von euch.
Ich habe diese Woche die Zusage für mein Promotionsstipendium bekommen,
ab Oktober könnte es dann richtig losgehen. Ich wurde gerne weiterhin freiberuflich arbeiten und zwar
an der Uni (als Lehrbeauftragte) und in Beratender Funktion in einem Planungsbüro, meine Frage ist ob die Zahl der
Auftraggeber bei euren Förderwerken interessiert. Die fünf Stunden Regel gilt bei mir auch und die kann ich auch einhalten.


Aber die Frage ist ob, das bei euch egal ist/war, wo ihr den freiberuflichen Verdienst erhaltet so lange die fünf Stunden Regel eingehalten wird?
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